Stellen sie sich mal vor, es gebe ein Produkt, von dem bekannt ist, das es der Gesundheit seiner Nutzer nicht zuträglich sein kann. Solche Produkte gibt es viele, auch Autos muss man dazu rechnen, weil man ja damit einen tödlichen Unfall bauen kann.
Jetzt wird für dieses Produkt eine Nutzungseinschränkung erlassen, um eben dieses Gesundheitsrisiken herabzusetzen. Um im Beispiel zu bleiben, es wird an einer bestimmten Sorte gefährlicher Stelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung, also eine situationsbedingte Nutzungseinschränkung, erlassen. Das ist in der Vergangenheit passiert, in den ersten Tagen der Bundesrepublik gab es kein generelles Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften.
Jetzt stellt sich heraus, das alleine eine im Vergleich zum Gesammtkonsum marginale Nutzungseinschränkung dazu führt, das lebensbedrohliche Erkrankungen an der 41, in Worten einundvierzig, Prozent der Bevölkerung versterben, um satte 8% zurück geht, die Vorstufe dieser Erkrankung geht sogar um 13% zurück. Der Ersparniseffekt bei den normalerweise chronisch gegen den Bankrott kämpfende Krankenkasse ist so groß, das diese mittlerweile im Geld schwimmen.
Die spannende Frage die sich daraus ergibt, welche Konsequenzen hat eine solche Erkenntnis. Wenn das Produkt, wie das Automobil, selbst einen großen Beitrag zum Bruttosozialprodukt hat und von den meisten Menschen für ihre Lebensführung in der Nutzung vielerorts als alternativ los empfunden wird, würde man mindestens fordern, das die Nutzungsauflagen an das Produkt so weiter Verschärft werden, bis die Gesundheitsrisiken ein absolutes Minimum, das nicht weiter Verringert werden kann, erreichen. Beim Automobil zum Beispiel die Geschwindigkeitsvorgaben weiter so zu strukturieren, das z.B: Wohngebiete weiter entlastet werden. Dies ist in der Vergangenheit auch passiert, so wurden was das Automobil angeht Tempo 30 Zonen eingeführt.
Und dabei verursachten 2010 Verkehrsmittel, also meist Autos, "nur" 3648 Todesfälle, entsprechend gerade mal 0.5% aller Todesfälle. Diese Diskussion hier dreht sich aber um ein so nutzloses Produkt wie die Zigarette. Nach der Einführung des Nichtraucherschutzgesetz ist die Zahl der Herzinfarkt Behandlungen um 8%, die um Angina Pektoris, einer Vorstufe zum Herzinfarkt, sogar um 13%. Das stellte eine Studie der DAK fest. Alleine diese Kasse sparte sich dadurch jährliche Ausgaben von 7.700.000.000€. Bei jedem anderen Produkt könnte man die Stunden bis zum Komplettverbot zählen. Andere Produkte, zum Beispiel Solche die ohne CE Zeichen in die EU kommen, werden vom Zoll nur wegen hypothetischen Produktrisiken unbarmherzig beschlagnahmt. Bei der Zigarette müsste, wenn man die Veränderungen der administrativen Nutzungsrestriktionen im Umgang mit Schusswaffen nach den Amokläufen als Vergleich heranzieht, ein sofortiges Rauchverbot innerhalb aller Gebäude im Eilverfahren erlassen werden. Waffen sind per Definition Gefährlich aber immerhin auch sinnvoll, den mit diesem Produkt können immerhin unrechtmäßiger Angriffe abgewehrt werden. Zigaretten nutzen im Grunde nur dem Hersteller.
Neuere Untersuchungen zum Suchpotential des Nikotins sprechen davon, das Nikotin nach dem Crack das zweit höchste Klasse von Suchtpotential überhaupt gehört. Schon die ersten Zigaretten führen zu einer irreversiblen Veränderung im Nervensystem. Wird dann nicht weiter geraucht, so erfolgt eine weitere Adaption, die aber im Gegensatz zur ersten hochgradig reversibel ist. Insoweit stellt sich angesichts des Befundes die Frage ob und wenn ja Nikotinhaltige Genussmittel, auch in Relation zu anderen Genussmitteln, in Zukunft überhaupt noch legal sein können.
Wir haben einen Signifikanten Teil der Bevölkerung, die Nikotin regelmäßig Konsumieren, und damit auch Nikotin abhängig sind. Insoweit muss eine am Wohl der Bevölkerung orientierte Gesundheitspolitik das natürlich Berücksichtigten. Aber es ist in jeden Fall angezeigt, das man eine Zulassungspflicht für Produkte mit Suchtpotential einführt. In der Vergangenheit haben zum Beispiel Tabakkonzerne ihre Produkte in Hinblick auf eine größere Kundenbindung hin optimiert, zum Beispiel in dem Sie Ammoniak bei der Produktion als Zusatzstoff verwendet haben. Wären Genussmittel mit Suchpotential Zulassungspflichtig, so könnten regelmäßig solche Formen aus dem Verkehr gezogen werden, deren Darreichungsformen mehr Gesundheitsrisikos haben als notwendig sind. Im Falles des Nikotins würde das bedeuten, das zuerst Zigaretten ohne Filter zu Gunsten solcher mit Filter verboten werden, dann die Zigaretten zugunsten der E-Zigaretten welche mit elektrischen Verdampfern arbeiten.
Auf der anderen Seite ist eine generelle Zulassungspflicht mit nachvollziehbaren Zulassungskriterien für Genussmittel mit Suchtpotential eine wesentlich bessere Option als das heute übliche platte Verbot von Substanzen, das nur dazu führt, das sich entweder Konsumenten ohne Rücksicht auf ihre Gesundheit aus dunklen Quellen bedienen oder die Konsumenten zum wählfähigen Opfer der Industrie werden, je nach dem ob eine Substanz aus nicht nachvollziehbaren Gründen als legal oder illegal bewertet wird. Das Betäubungsmittelgesetz bedarf ohnehin einer Tiefgreifenden Überarbeitung. Suchtmittelgesetz wäre als Name viel besser, den z.B. Amphetamine machen das direkte Gegenteil einer Betäubung, sind aber trotzdem Gegenstand des Betäubungsmittelgesetz.
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