29 Oktober 2015

Softwareverschlüsselung von Webseiten? Potemkin lässt grüßen!

Die Deutsche "Qualitätspresse" produziert ständig neue Probleme. Anstatt das eine neue Geschäftskultur entwickelt wird, welche mit der Umgangsformen im Internet kompatibel ist, wird versucht, das Alte Geschäftsmodell des Zeitungsabonnement in die Elektronische Welt zu drücken.

Ein Verleger hat zum einen die Option, seinen Inhalte hinter einer Paywall zu verstecken und nur Zahlende Kunden mit Information zu Versorgung. Das wäre die Korrekte Übertragung des Geschäftsmodell des Papiers in die elektronische Welt. Wer Auflage hat kann dann von Lesern und Inserenten Geld einnehmen.

Das Problem ist, damit überhaupt sinnvolle gesellschaftliche Diskussion geführt werden können, bedarf es des Zitat rechts. Es gab Viele Bücher und Autoren aus der Antike, über deren Existenz wir heute nur noch im Wege der Auswertung von Zitaten wissen.

Bildquelle Wikipedia

Wer ein Beispiel aus der neueren Geschichte sucht, der Denke an das legendäre Gespräch des Ex-Budespräsidenten Wulff mit der Redaktion der Bild, das auch aus Zitaten rekonstruiert wurde. Was früher umfangreiche Recherchen erforderte ist im elektronischen Zeitalter in Minuten getan, oder wird so gar ganz automatisch von Newsaggregatoren wie der von Google oder Anwendungen auf dem Rechner des Anwenders erledigt. Es besteht also im Grunde kein Bedarf irgendwelche Werke zu erwerben, um gut Informiert zu sein.

Was kann ein Verleger machen? Er kann ein Bündel von Nachrichten zusammentragen und als rundes Bündel mit Hintergrundinfos, Bildern, Videos elektronisch verkaufen. Damit steht er aber in direkter Konkurrenz zu den Newsrobotern, was den Preis begrenzt. Aus diesem Grund hat die "Qualitätspresse" im Wege der Lobbyarbeit durchgesetzt, das es ein Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse gibt, welches die Länge zulässiger Zitate ohne Rücksicht auf etwaige Sinnhaftigkeit extrem begrenzt wenn es um Presseerzeugnisse und zum Beispiel zentralisierte automatisierte Verarbeitung geht.

Nur das war auch ein Griff ins Klo, weil Presse auch Werbung mit ihren Produkten vertreibt und die Agregatoren gratis Werbung für ihre Artikel macht. Sie wollten also sowohl das Wekerl - Geld von den Werbetreibenden - als auch das Fünferl - Geld von den Newsrobotern für das kopieren kleiner Textsegmente. Nur die sagen natürlich eisenhart, nein danke, wer Geld will ist zu teuer, es gibt genug Quellen. Im Grunde gibt es nur eine Sorte relevanter Quellen, das sind die primären Autoren die über etwas berichten. Alles weitere kann automatisiert und für dden jeweiligen Nutzer individuell erfolgen und ist eine Frage von Algorithmen. Und es gibt so viele Miteilsame Menschen, das zum Beispiel dank Wikipedia redaktionelle Enzyklopädien ausgedient haben. Der Brockhaus wurde wegen fehlender Aussicht auf Erfolg eingestellt.

Da man es nicht geschafft hat, die Struktur an die neue Gegebenheiten anzupassen, wie das zum Beispiel bei der Pulizerpreis gekrönten Huffington Post der Fall ist, hat man die Onlineausgaben regelrecht mit Werbung geflutet. Ich habe schon einen Faktor von 100 im Verhältnis vom Werbevolumen zum Nutzvolumen gesehen. Selbst längliche HD Videos wurden einem bei einzelnen Artikeln aufs Auge gedrückt.

Nicht jeder hat einen Internetzugang, der Videos in HD life streamen kann, und so kamen zum Teil erhebliche Wartezeiten wegen der HD Hochglanzwerbungen zu Stande. Der Schmerz wurde so groß, das sich Programme etablieren konnten, welche den Strukturen der Werbeindustrie nachgingen und die Werbung automatisiert aus den Inhalten entfernten. Die Werbetreibenden haben die Möglichkeit, ihre Werbung als unaufdringlich akkreditieren zu lassen, und aus den dabei anfallenden Gebühren finanziert sich die Arbeit der Anbieter solcher Produkte. Während der Werbeverband eingesehen hat, das man einen Fehler gemacht hat und vergeigt hat, wollen einige Verlage mit der Brechstange vorgehen.

Das Geschäftsmodell Adblocker erwies sich als juristisch nicht Angreifbar. Die einzige Wirkung war, das der Streisand Effekt befeuert wurde, und so Adblock Plus nur noch viel bekannter wurde. Als Reaktion darauf haben jetzt einige wenige Verlage ihr Glück im Gegenblocken gesucht. Das ein Nutzer Adblock & Co Nutzt wird per im HTML eingebetteten Code auf dem Rechner des Nutzers festgestellt und dann wird auf eine andere Seite weitergeleitet welche nur noch eine Seite angezeigt die Auffordert den AdBlocker abzuschalten oder ein Abo zu erwerben.

Bildquelle: Screenshot von Bild.de
Gegenprobe, AdBlock Plus ausnahmsweise mal zu Demo Zwecken ausgeschaltet ...

Bildquelle: Screenshot von Bild.de
und irgendwo weiter unten nach Tonnen von Werbung kommt dann auch mal ein wenig Beef in Form der eigentlichen Nachricht:

Bildquelle: Screenshot von Bild.de
So weit so schlecht, es steht der Bildzeitung zu, ihr Angebot so zu gestalten. Ob das sinnvoll ist? Nehmen wird mal hypothetisch an, Bild.de können die Sperre aufrecht erhalten. Nehmen wir mal weiter an, ich würde in der Werbung ein Produkt sehen, an dem ich Interesse haben könnte. Dann würde ich nie einen Werbelink auf einer Seite Klicken, die mich genötigt hat Werbung gegen meinen Willen anzusehen. Ich würde das Produkt in einer anderen Browser recherchieren und von Dort erwerben, so das ja kein Werbeerfolg gemessen werden kann, und deshalb gäbe es auch kein Erfolgshonorar dafür.

Und da das Blocken von Werbung und das Blocken von Blockern sich technisch vom Prinzip her nicht unterscheiden und Abhilfe schon in der Entwicklung wahr, hat man auch gleich mal eine Einstweilige Verfügung erwirkt, das dieser "Schutz" ein Schutz im Sinne des §95a UrhG sei.

Erstmal: Worum geht es dabei: Zitat:
§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen

  1. Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
  2. Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
  3. Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
    1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
    2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
    3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
  4. Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.


Im Gegensatz zum Münchner Urteil bei dem das Landgericht München ausgeführt hat ... Zitat:

Das Angebot und der Vertrieb der Werbeblocker-Software behinderten Klägerinnen nicht wettbewerbswidrig, da die Internetnutzer in einer "autonomen und eigenständigen Entscheidung" den Werbeblocker installierten und hierdurch verhinderten, dass Werbung angezeigt wird. Eyeo beteilige sich auch nicht an einer Urheberrechtsverletzung, wenn die Nutzer sich im kostenlosen Angebot der Sendergruppen bedienten, ohne die Werbung anzusehen.

Auch kartellrechtlich sei das Angebot nicht angreifbar, da Adblock Plus nicht marktbeherrschend sei. Auch wenn Werbeblocker zunehmend genutzt würden, könnten die Senderfamilien immer noch genügend Kunden mit Werbung erreichen.


sollen jetzt also die Inhalte bei der Bildzeitung wirksam geschützt sein? Das finde ich Komisch, weil ich Quellen denen ich nicht Vertraue mittels der Browser Erweiterung NoScript das Privileg zum Ausführen von Code Scripten auf meinem Rechner entziehe. Immerhin können mit diesen Scripten Teilinformation nicht nachvollziehbar verändert werden. So funktioniert z.B. die in place Übersetzung von Google welche sie oben auf der Seite finden um diesen Text in einer anderen Sprache lesen zu können. Das hatte zur Folge, das ich zunächst die Meldung, das die Bildzeitung Adblock Nutzer aussperrt, gar nicht nachvollziehen konnte. Ich musste erst einen Browser mit nur AdBlock plus aufsetzen, um den Block zu Gesicht zu bekommen. Das wurde dann korrigiert, jetzt bekomme ich mit abgeschalteten Javascript:

Bildquelle: Screenshot von Bild.de
Als ich dann noch auf Heise.de folgendes gelesen habe: zitat Inzwischen ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg veröffentlicht worden. Darin wird die Adblocker-Sperre auf bild.de als "Softwareverschlüsselung" bezeichnet, deren Umgehung nach Urheberrecht unzulässig sei. Laut Einstweiliger Verfügung ist es Eyeo nicht nur untersagt, entsprechende Anleitungen im eigenen Forum zu verbreiten, sondern auch Filterlisten zur Umgehung der Adblocker-Sperre zu verbreiten. Das hat aber mein Misstrauen geweckt, und ich habe beschlossen, der Sache auf den Gund zu gehen, weil irgendwas nicht zusammenpasst!

Am Anfang des WWW stand der erste Webserver der am CERN für den Austausch wissenschaftlicher Daten Entwickelt wurde. Noch bevor man einen Browser hatte, konnte man Texte von diesem Server abrufen, und zwar ohne am Zielrechner als Nutzer erfasst sein zu müssen. Dazu musste man sich nur mit dem Programm telnet das es seit den achtziger Jahren gibt mit dem Port 80 des Zielrechners verbinden und dann "GET /gewünschte_Datei HTTP/1.0" eingeben, dann noch heutzutage ein "Host: www.bild.de" für den Fall das mehrere virtuelle Rechner auf einem Rechner gehostet werden und die Daten erschienen auf dem Terminal. Und genau das habe ich jetzt mit der Bildzeitung gemacht, weil ich so erkennen kann, was der Server der Bild macht und von dort kommt, und nicht etwa durch eventuelle Nachverarbeitungen und Filter im eigenen Browser irritiert werde. Was ich da zu sehen bekommen habe, war reinster Klartext:

Bildquelle: Screenshot von Bild.de abgerufen mit dem ältesten aller Verfahren
Und weiter unten, was muß ich sehen: Das kommt der Text der Meldung in seiner schönsten und unverfälschten Form, von Verschlüsselungen ist weit und breit nichts aber auch gar nichts zu sehen!

Bildquelle: Screenshot von Bild.de abgerufen mit dem ältesten aller Verfahren
Wie kann das sein? Haben die Journalisten von Heise was falsch verstanden? Glaube ich nicht! Ich kenne die Seite nicht ganz zwei Jahrzehnten, und deren Berichterstattung war an sich immer sehr zuverlässig. Ich habe da vieles gelernt, und es hat immer gestimmt! Bei mir hat diese Quelle eine 1A Reputation. Wie kann es sein, das die das nicht Aufgedeckt haben? Wenn man die Bild.de mit dem Browser Aufruft und den Aufruf mit einem Netzwerklogger aufzeichnet, dann sieht der Übertragene Text in der Tat so aus, als ob er Verschlüsselt ist. Bei genauerem Hinsehen, erkennt man aber, das der moderne Browser mit dem Server ein Kompressionsverfahren ausgehandelt hat, um Übertragungskapazität zu sparen. Ein Kompressionsverfahren ist eine Software, welche Zeichenketten in einem Datensatz die sich wiederholen so ersetzt, das keine Wiederholungen mehr vorkommen. So ein Verfahren ist dann Optimal, wenn die entstehende Folge von Symbolen unabhängig und identisch Verteilt sind. Wohingegen ein Verschlüsselungsverfahren das Ziel hat, eine Zeichenkette durch eine gleichlange Zeichenkette eineindeutig zu ersetzen, so das keine Rückschlüsse auf den verwendeten Schlüssel mehr möglich sind. Und das ist genau dann der Fall, ein die Symbole unabhängig und identisch Verteilt sind. Mit bloßem Augenschein lässt sich also dieser Unterschied nicht erkennen! Hat Axel Springer hier kalt lächelnd eine Kompression als Verschlüsselung verkauft oder haben doch Journalisten von Heise und oder das Gericht was falsch verstanden.

In der Begründung der Gerichtsentscheidung heißt es ja auch: ... Um Internetnutzer, die den Abruf der Werbung auf der Internetseite „www.bild.de" mit einer Software (sog. Adblock-Software) zu unterdrücken versuchen, von der Nutzung auszuschließen, hat die Antragstellerin seit dem 13.10.2015 eine Softwareverschlüsselung eingeführt, die einen Aufruf ihrer Internetseite bei Verwendung einer Adblock-Software durch den Nutzer unterbindet ... Man muss wohl dort gewesen sein, um die Diskrepanz bewerten zu können. Solche Dinge die annähernd jeden Betreffen sollten vollständig mit Wortprotokoll Internet-öffendllich sein.


Weiter unten im Text kommt übrigens noch eine "noscript" Passage, welche im Falle das im Browser die Ausführung von Javascript Code verboten ist, den schon fertigen Bildschirm einfach wieder über mahlt. Wie gesagt, von Verschlüsselung keine Spur, das alles ist einzig den Funktionen des Programms des Anwenders überlassen ob dieser die Inhalte zu Gesicht bekommt oder nicht.

Bildquelle: Screenshot von Bild.de abgerufen mit dem ältesten aller Verfahren

Warum machen Sie das denn nicht Richtig?

Gehen würde das! Bereits in den Wilden 1990ger ist mir ein Progrämmchen untergekommen, um eine Webseite komplett aus verschlüsseltem Javescript aufzubauen. Ich bin auf diese Software gestoßen als ich von einer Chatbekanntschaft um Rat wegen Dailern gefragt wurde und in der Sache recherchiert habe. Diese Software hatte die Aufgabe sicherzustellen, das bestimmte Seiten nicht von Suchmaschinen gefunden werden. Das war damals Bestandteil von 0190 Abzocken. Würde man ein solches Programm bemühen und den Schlüssel aus der Werbung berechnen, dann hätte man in der Tat eine Lösung, welche die dargestellten Eigenschaften hat. Die Sache hat nur einen entscheidenden Hacken: Solche Seiten werden nicht in Suchmaschinen verarbeitet. Wie so ein Programm funktioniert können sie für den Spezialfall des Javascript Codes auf dieser Webseite ansehen. Wobei ja jede Javascript freie Webseite durch eine Zeile Javascript darstellbar ist. Einfach Document.Write("<HTML> ... </HTML>") ; Axel Springer müsste explizite Werbung für Bild.de machen. Letztendlich ist das nur wieder das Problem des Weckerl (Gratiswerbung Einsacken) und des Fünferl(Selber Werbung Aufoktroieren).


25 Oktober 2015

Desaster Recover Routinen beim autonomen Fahren ... wer soll sterben wenn etwas schief geht?

Noch ist man als Nutzer des Autopiloten, beispielsweise bei Tesla Fahrzeugen, verantwortlicher Fahrzeugführer. Das ist auch gut so, weil es noch etliches schief gehen kann.



Oder noch dramatischer hier ...



Es können also Situationen auftauchen, in denen eine es nicht mehr möglich ist, einen Unfall zu vermeiden. Dabei kann es sein, das dieses durch einen Programmfehler verursacht worden ist wie in den obigen Videos, oder aber durch äußere Umstände, wie zum Beispiel eine Gruppe besoffener Personen, die von der Seite in die Todeszone rein laufen, dir vor jedem fahrenden Fahrzeug aus physikalischen Gründen existiert weil das Anhalten Zeit und Bremsweg erfordert.

Eine Direktive "suche dasjenige physikalisch möglich Szenario, in dem am wenigsten Menschen schwer zu schaden kommen", wäre hilfreiche Funktion, die Menschenleben retten könnte. Eine solche Abwägung können Computer vermutlich viel besser beurteilen als ein Mensch. Wir hatten in Asslar einen sehr schweren Unfall auf der B277, bei dem zwei Frauen unnötigerweise gestorben sind.

Der Fahrer eine dicken SUV kam, weil sternhagelvoll, in der langen Rechtskurve nach Asslar vor der Abfahrt nach Berghaussen auf die Gegenfahrbahn. Dort kamen ihm in einem Kleinwaagen zwei junge Mütter von vier Kindern von Wehrdorf aus entgegen. Da rechts eine Leitplanke wahr, bremsten die Frauen auf der Fahrbahn rechts ab - und wurden vom viel schwereren SUV frontal getroffen, zurückgeschleudert und bei dem Szenario wurden die zwei Frauen tödlich Verletzt.



Damit hat sich die Fahrerin in dem Kleinwagen in Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung vollkommen korrekt verhalten. Ihren eigenen Tod und den Tod ihrer Beifahrerin hätte Sie aber aus physikalischer Sicht verhindern können, wenn Sie nach eintritt der physikalischen Unvermeidbarkeit des Anpralls nach Links in den Straßengraben gelenkt hätte. Dabei hätte die Fahrerin mit Sicherheit ihr Fahrzeug geschrottet. Aber der Platz hätte ausgereicht dem SUV auszuweichen und das Fahrzeug hinreichend langsam aber holprig abzubremsen, das ihr Überleben gesichert wäre.

Physikalische Betrachtungen sind nicht das Ding der allermeisten Menschen. Deshalb sind die physikalischen Notwendigkeiten in der Straßenverkehrsordnung auch sehr stark vereinfacht übernommen. Beispielsweise spielt bei der Bemessung des nötigen Sicherheitsabstands in der STVO nur die Geschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs eine rolle, während korrekterweise die eigene Geschwindigkeit und die Differenzgeschwindigkeit zum Vorausfahrtenden betrachtet werden müsste. Wenn man beispielsweise von einem sehr viel schnelleren Fahrzeug auf der Autobahn überholt wird und man schert unmittelbar hinter diesem aus, so hat man - physikalisch gesehen - einen ausreichenden Sicherheitsabstand, weil der Waagen vor einem sich - auch wenn dieser sofort maximal bremsen würde - erst mal wegen des des Geschwindigkeitsüberschuss von einem entfernt und man so auch die nötige Zeit zum Reagieren hätte um selber zu Bremsen.

Das ist anderes bei Computern. Diese können solche Berechnungen gut vornehmen und das unvermeidliche Unfallszenario optimieren. Nur wie soll dieses Optimierung aussehen? Die obige Direktive, "suche dasjenige physikalisch möglich Szenario, in dem am wenigsten Menschen schwer zu schaden kommen" ist alleine nicht ausreichend. Stellen sie sich eine Gruppe besoffener Personen vor, die auf die Fahrbahn torkeln, und damit den Bordcomputer dazu bringen, das Fahrzeug zum Beispiel gegen eine Baum zu lenken, auch wenn das den Tod des oder der Insassen nach sich zieht. Das würde von den Kunden nicht akzeptiert werden. Und außerdem könnte es im schlimmsten Fall sogar missbraucht werden, um die Insassen eines Fahrzeugs vorsätzlich so zu töten das der Polizei kaum Ansatzpunkte für Ermittlungen bleiben die über die Tatsache hinausgehen, das es sich um eine vergleichsweisse große Verschwörung handeln müsse.

Eine weitere Schwäche dieser Direktive ist es, das vollkommen unbeteiligte die sich rechtmäßig verhalten zu Schaden kommen, nur weil sie alleine unterwegs sind. Man stelle sich einen Fußgänger vor, auf der gegenüberliegenden Seite laufen die Betrunkenen so auf die Fahrbahn das Bremsen nicht mehr möglich ist und in dem Automatisch gesteuerten Waagen sitzen mehr als eine Person. Dann würde die Regel "suche dasjenige physikalisch möglich Szenario, in dem am wenigsten Menschen schwer zu schaden kommen" in Situationen ohne Ausweg unseren einsamen Fußgänger treffen. Das kann so nicht akzeptiert werden.

So was ähnliches habe ich in den 1990gern selbst mal erlebt, in Form eines lebensmüden Fußgängers auf der Kraftfahrstraße der in Laufrichtung rechts in einer mondlosen Nacht dunkel gekleidet unterwegs war. Ich habe den erst im allerletzten Moment wegen seiner weißen Turnschuhe wahrnehmen und auf eine andere Fahrspur ausweichen. Bremsen wäre nicht mehr, trotz zulässiger Geschwindigkeit, möglich gewesen. Hätte er dunkle Schuhe gewählt oder wäre die andere Fahrbahn nicht benutzbar gewesen, wäre es vermutlich seine letzte Schuhwahl gewesen. Gerade Fußgänger sind Nachts nur schlecht zu erkennen. Obwohl ein Computer mit Infrarotkameras ist das eindeutig massiv im Vorteil.

Ein Ersteller eines Crash Optimierungsalgorithmus wird also nicht umhinkommen, neben der physikalischen auch eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Welche Verkehrsteilnehmer verhalten sich rechtskonform, welche nicht. Die welche sich Regel konform verhalten, dürfen kein Subjekt der Crash Optimierung sein. Die Erste Regel muss also lauten: "Wähle diejenigen physikalisch möglich Szenarien aus, bei denen am wenigsten Menschen schwer zu schaden kommen die Regel konform am Straßenverkehr teilnehmen". Das exkludiert dann auch immer schwere Verletzung oder Tot der Insassen eines Automatisch fahrenden Vehikels, weil diese ja bei einer Hersteller verantworteten fahrt nur passiv als Passagier am Straßenverkehr teilnehmen.

Das kann es aber auch nicht immer sein, weil diese Personen durch ihre Nachfrage nach Beförderung die mit der Fahrt verbundenen Risiken verursachen. Sollte also eine Fehlfunktion am Fahrzeug die ausweglose Situation erzeugen, so muss Leben und Unversehrtheit Unbeteiligter Priorität gegenüber dem der Insassen haben. Beispiele währen: Fahrwerksprobleme jeder Art insbesondere eine Reifenpatzer, plötzliches Glatteis das das Programm trotz Zugang zum Internet und vieler Sensoren nicht rechtzeitig erkannt hat, jedwede sonstige Fehlfunktion der Software. Gerade bei letzterem dürfte es sehr schwer sein, eine geeignete Routine zur Qualitätssicherung zu erstellen. Solange Fehler wie die die in den Videos zu sehen sind passieren, ist die Software schlicht noch nicht Reif einen Wagen allein verantwortlich zu steuern. So gesehen finde ich den Ansatz der deutschen Industrie, erst man dem "Stauführerschein" jetzt erst mal den "Autobahnführerschein" anzustreben. Damit entgeht man auch der Fußgänger und Radfahrer Problematik mit ihrer zum Teil extrem laxen Umgang mit den Regeln des Straßenverkehrs weitestgehend, weil diese auf Autobahnen an sich nichts verloren haben.

Wenn es dann mal so weit ist, müsste die Zweite Regel dafür Sorgen, das im Fall das ein Fehlfunktion des Wagens zur ausweglosen Situation geführt hat, die Insassen des Fahrzeug nicht als Regel konforme Teilnehmer am Straßenverkehr gewertet werden dürfen. Regel Nummer zwei lautet also: "Stelle fest ob ein Problem mit dem Fahrzeug die ausweglose Situation verursacht hat. Ist das der Fall, beziehe physikalisch möglicher Szenarios in die Suche nach Verhaltensoptionen mit ein, welche Tot oder Verletzung der Insassen zur Folge haben können"

Wenn die obigen Regeln mehrere Optionen offen lassen, dann können weitere Optimierungen folgen. Als nächstes kommt die Regel, mit der ich diesen Post begonnen habe: "Suche aus den gefundenen Optionen diejenigen Szenarios, in dem insgesamt am wenigsten Menschen schwer zu schaden kommen"

Sind dann immer noch mehrere Handlungsoptionen verfügbar, dann kann und wird man was für die Versicherungen tun. Suche aus den gefundenen und für ethisch vertretbaren Optionen dasjenige Szenario, in dem insgesamt mit dem geringsten Sachschaden zu Rechnen ist.

So oder so ähnlich müsste eine Unfallbehandlungsroutine in einem Autopiloten aussehen, um ethisch Akzeptanz zu finden. Es macht auch Sinn, dieses Gesetzlich zu regeln. Eine Straßenunfallordnung macht bei menschlichen Teilnehmern wenig Sinn, weil Panik und unterschiedliches Wissen es unmöglich machen, das andere erfolgreich eine Verhaltensprognose eines in einen Unfall verwickelten Fahrzeugs erstellen und daraus Nutzen ziehen. Keiner wird der Fahrerin im obigen Beispiel ihr physikalisch suboptimales Verhalten als schuld vorwerfen können. Man könnte allenfalls mit Fahrsimulatoren versuchen dafür zu sorgen das sich Fahrschüler Gedanken über ihr mögliches Verhalten in ausweglosen Situationen machen und generell etwas mehr an potentiell mögliche Unfälle denken. Das könnte vielleicht auch die hohe Zahl junger Menschen senken, die im Straßenverkehr zu Tode kommen. Zur Zeit ist ja nur der reguläre Fahrzustand Gegenstand der Ausbildung.

Bei Computer hingegen ist die Sachlage eine andere. Dort macht eine Unfallordnung durchaus Sinn. Der Computer ist in der Lage solche Betrachtungen in der in rede stehenden sehr kurzen Zeit anstellen zu können. Er kann auch davon Profitieren, wenn er das Verhalten anderer autonom fahrender Fahrzeuge abschätzen kann. Das ist zum Beispiel weitgehend Voraussetzung für die Minimierung des Schadens. Ich gehe davon aus, das langfristig fast alle Fahrzeuge autonom Fahren, auch weil ich denke, das autonom Fahren langfristig viel billiger zu versichern ist. Gerade für junge Fahrer Von Argumenten wie "Ich brauchen keinen teuren Führerschein", "Ich muss 18 sein" oder "Ich muss nüchtern Sein" gar nicht zu Reden.

15 Oktober 2015

Sollen Eltern Photos ihrer Kinder veröffentlichen dürfen?

Diesen Aufruf hat die Polizei in Hagen veröffentlicht.



Ich vermute mal, das dieser Aufruf Ergebnis der polizeilichen Arbeit ist, welche den Missbrauch dieser Fotos betrifft, der aber kaum verfolgt werden kann, weil die Eltern mit der Publikation ja jedem das Recht eingeräumt haben, das Photo Werk zu betrachten. Auch wenn der von der Polizei gefundene Kontext ganz sicher nicht durch die Intention der Eltern gedeckt ist. Das positive Echo war sehr groß. mehr als 180000 Shares laut WAZ.

Hier steht das "Geltungsbedürfnis" der Eltern gegen das informationelle Selbsbestimmungsrecht des Kindes und zukünftigen Erwachsenen. Da das Netz nix vergisst, könnte man darüber nachdenken, das diese sogar bei Personen unter 14 Jahren verboten oder gerichtlich Erlaubnispflichtig wird und das Kind mit 14 dann selber entscheiden kann, welche Fotos es publik gemacht haben will und welche nicht. Unter Umständen könnte dass sogar durch Richterrecht so weit kommen, wenn z.B. ein Kind seine Eltern auf Schmerzensgeld wegen Mobbing durch ein unvorteilhaftes Foto verklagen sollte. Wenn z.B. bei einer anstehenden Beförderung ein Kandidat einen Link auf so ein unvorteilhaftes Photos in einen E-Mail Verteiler wirft - es ist immer noch öffentlich es kann also darauf verwiesen werden wie auf einen Presseartikel in einem Archiv. Dann entstünde sogar ein bezifferbarer Schaden.

Auf der anderen Seite ist die Elektronische Umwelt ein wesentlicher Teil unserer heutigen Umwelt. Wäre es Eltern nicht gestattet, Photos ihrer Kinder ohne deren Einwilligung zu Publizieren, würden Kinder praktisch fast völlig aus der elektronischen Welt verschwinden. Nur mehr Kinder die kraft ihrer Geburt Personen des öffentlichen Lebens sind - also Tronfolger zum Beispiel - wären mit aktuellen Bildern in elektronischen Medien vertreten. Hersteller von Kinderspielzeug und Bekleidung aller Art sowie Film schaffende müssten eine andere Quelle der Einverständnis haben um überhaupt noch Modells und Darsteller zu finden - zum Beispiel durch einen Gerichtsbeschluss - oder Komplett auf digital errechnete Avatare ausweichen.

Das öffentlich rechtliche Fernsehen, das meist nicht dem Privat TV einfach Kamera drauf halten Modus folgt, braucht zum Beispiel Darsteller. Die Arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen für Kinder haben aber dazu geführt, das junge Kinder im TV-Programm das nicht Kinderprogramm ist sehr sehr selten sind. Und auch im Kinderprogramm dominieren Trickfilm und andere Trickdarstellungen wie Puppen und Kostüme, z.B. Sesamstraße. Im Privatfernsehen war das durch trash TV bisher noch ein wenig anderes. Das wäre dann auch nicht mehr so. In der wahrgenommenen elektronischen Welt des öffentlich rechtlichen TV tauchen die erwachsenen oder fast erwachsenen Subjekte - wie dann zukünftig auch im Internet und privaten TV - ohne Kindheit aus dem scheinbaren Nichts auf.

Und die Realität ist auf dem besten Wege, diesem Vorbild zu Folgen. In Deutschland würde die Bevölkerung deutlich schrumpfen, wenn da nicht die Einwanderungswellen von Flüchtlingen wäre, die das Kompensiert.

14 Oktober 2015

Die Folgen des autonomen Fahrens auf die Anbieter im Personenverkehr.

Meine Parteifreunde haben ihre Position zum autonomen Fahren in einem Video zusammengefasst - das leider fundamentale Fehler hat.



In einer Welt mit autonom Fahrenden Fahrzeugen ist für Bus, Bahn und Taxi kein platz mehr in der Personenbeförderung.

Busse und Bahnen haben ein Problem der Räumlichen und Zeitlichen Quantisierung der Transporte. In dem Video wird nur das Problem der Räumlichen Quantisierung in Form der Zubringerdienste zu Bus und Bahn thematisiert, nicht die Tatsache das nur 1 x die Stunde (wichtige ICE Route) ein Zug führt. Allein das bringt statistisch 30 Minuten mehr Fahrzeit, so das diese Verkehrsträger einfach wegfallen werden. Gerade von den Piraten hätte ich da etwas mehr Wissen über Algorithmen erwartet! Zumal das Thema der Mittleren Fahrzeit schon in der Stuttgart 21 Debatte eine Wichtige rolle gespielt hat. Die Schiene wird frei für den Gütertransport.

Richtig ist, das nur derjenige der viel Zeug mit sich führen muss (Handwerker) in Zukunft ein Eigenes Auto braucht und haben wird. Wobei, eventuell tut es da auch ein geeigneter Anhänger der an eine Charsharing Auto(no)mobil angekoppelt wird. Aber das wird nicht in der ersten Runde der Einführung autonomer Fahrzeuge erfolgen, sondern erst in späteren Evolutionsstufen. Wenn der Rest sich mit einem Handy ein Auto herbeirufen kann und die Technik weit verbreitet ist, dann dauert das nur wenige Minuten, so das der Unterschied zum eigenen Waagen vernachlässigbar sein wird.

Wegen der größeren Zahl werden Taxifahrer an diese Reaktionszeiten nicht ran kommen, von Preis in Zeiten des Mindestlohn gar nicht zu reden. Taxifahrer ist auch kein Beruf mit längerer Zukunft.

Ersetzen Autonome Fahrzeuge nach und nach die normalen Autos, so wird es meiner Überzeugung nach nur noch 10% der Anzahl der Autos von heute geben. Das Argument mit dem Platz auf der Straße stimmt also. Auch werden diese Autos deutlich vernünftiger sein, weil die Betriebskosten vom Profit des Car sharing Anbieters abgehen oder die Preise Treiben. Da sich aber deutlich mehr Leute für einen günstigen Preis anstelle von Luxus entscheiden werden, werden Luxuswagen eine deutlich größere Wartezeit haben. Demzufolge ist zu erwarten, das Carsharing Waagen in der Masse solide und komfortabel sind, aber ohne unnötigen Schnick-Schnak, und diese den absoluten Löwenanteil der Fahrten machen werden. Viel mehr Menschen als heute werden in einem Vernünftigen Waagen unterwegs sein.

Es ist wichtig, das die Straßen in Ordnung gehalten werden. Ein weiterer Ausbau erschient mir nicht nötig, da Autonome Fahrzeuge schneller Reagieren und insofern dichter Auffahren können. Das führt ebenfalls zu einer deutlich verbesserten Nutzung bestehender Kapazitäten. Auch der spezifische Verbrauch wird deutlich sinken, wegen des Windschattens. Das wird die Ökobilanz des Auto(no)mobils drastisch verbessern, ich gehe von einer Absenkung des Verbrauchs auf 50% aus. Wenn es auch Einsitzige Auto(no)mobile geben wird - welche für Carsharer in großen Stückzahlen sinnvoll sind - dann sind sogar 25% Möglich. Das liegt daran, das der Luftwiederstand Stirnfläche mal cw-Wert ist. Ein Sitz braucht nur die Hälfte an Fläche im Wind. Damit wird das Auto(no)mobil auch unter Umweltaspekten konkurrenzfähig, denn viele Busse fahren auch mitunter recht leer durch die Gegend weil sie auf die Stoßzeiten ausgelegt sind, und die Guten Öko Bilanz Werte gelten ja nur für volle ÖPNV-Vehikel.

Glasklares Fazit: Bahn Investitionen in Gleise die nicht schnell von Güterzügen befahren werden können - zum Beispiel weil sie zu Steil sind wie das bei #S21 der Fall ist sind als völlig verfehlt zu betrachten und sofort zu Terminieren.