12 Oktober 2013

Die Hinterfotzigen Tricks der CDU/CSU im Umgang mit den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das die Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern unrecht ist. Und was machen die Jetzt? Ja es gibt Splitterig, aber auf getrennten Bescheiden. Verwandt sind die Lebenspartner damit dann immer noch nicht. Was ein Blödsinn!

Da die Ehe jeden in den letzten 30 Jahren jedweden rechtlichen Schutz vor Erosion verloren hat, schlage ich vor

fortan alle Verbindungen zur Ausübung des Geschlechtstriebs als eingetragene Lebenspartnerschaft zu bezeichnen.

Das macht zunächst mal den Weg frei von religiös oder sonst wie motivierten Schranken für die Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz.

Aber das hat noch einen weiteren Vorteil: Es eröffnet auch einen Blick darauf, das sich unser Ehe und Familienrecht zu einer immer mehr verfassungswidrigen Veranstaltung entwickelt hat. Im Grundgesetz gibt es einen ganz klaren Auftrag an Staatliches Handeln:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Das würde auch heißen, das alle legalen Gewerbe mit Auflagen zu belegen sind, dafür zu Sorgen, das ihre Erwerbstätigkeit nicht den Bestand von Ehen gefährdet. Konkret würde das dann heißen das zum Beispiel
  • Hoteliers und Vermieter darauf achten müssen, das Sie keine Kontrakte eingehen, welche die Integrität einer Ehe gefährdet. Doppelzimmer gibt es also nur für miteinander Verpaarte oder wenn beide Menschen unverpaart sind
  • Sexuelle Dienstleistungen aller Art nur für Unverpaarte oder mit ausdrücklichem nachgewiesenen Einverständnis des Partners der Person welche die Leistung in Anspruch nehmen möchte
  • Seitensprungagenturen dürfen grundsätzlich nur bei unverpaarten Menschen tätig werden.
  • Datingagenturen dürfen grundsätzlich nur bei unverpaarten Menschen tätig werden.

Das alles hat es so oder so ähnlich schon mal gegeben, wer sich ein BGB aus den 1950'ger Jahren besorgt, kann das dort nachlesen. Aber all das ist heute nicht mehr vorhanden, der Staat verhält sich so, als ob im Grundgesetz stehen würde:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze vor der staatlichen Ordnung.

Im Grunde genommen hat der Staat also längst klammheimlich die Ehe abgeschafft und durch eine eingetragene Lebensgemeinschaft ersetzt. Dieser ganze Hickhack ist also nicht viel mehr als eine Geisterdiskussion.

Obwohl ich ein Anhänger einer familiären Verbindung unter einem aktiven Schutz der staatlichen Ordnung bin, habe ich den Eindruck das es eine riesige Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die darauf keinen Wert legen. Wobei das noch optimistisch ausgedrückt ist, habe eher den Eindruck mit dieser Meinung recht allein dazustehen. Vielleicht muss die Situation noch viel weiter in die falsche Richtung gehen, bevor eine neue Einsicht in die Notwendigkeit von rechtlichem Schutz auch für Familie reifen kann. Wie anderes ist zu erklären, das der Vorsitzende der Partei, die sich als Aushängeschild und Ikone des Schutzes der Ehe ausgibt, in der Gegend herumkopuliert und außereheliche Babys macht und völlig unbestritten Vorsitzender und Aushängeschild dieser Partei, der CSU, bleiben kann? Alles ein Lügenpack!

Zwingen wir diese elenden Heuchler Farbe zu bekennen, und fordern wir das dieses magische "vor" in die Verfassung hereinkommt oder aber eine neben den jetzigen eingetragenen Lebensgemeinschaften aller Art noch eine neue Institution der Ehe geschaffen wird, die diesen Namen dann auch im verfassungsrechtlichen Sinn verdient.

Falls keine solche neue Einsicht in den Schutz von Ehe und Familie reifen sollte, dann erledigt sich das Problem im Lauf von weiteren 30 Jahren selber. Ich habe für mich die Konsequenz aus diesem Mangel gezogen, das ich keine Kinder haben werde.

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