25 Juli 2013

Das Zugunglück von Santiago de Compostela ... vermutlich Massenmord und Massentodschlag durch unterlassen.

Gestern ist ein Zug bei Santiago de Compostela entgleist, und es sind viele Dutzend Menschen zu Tode gekommen. Es wahr ein Hochgeschwindigkeitszug der da Verunglückt ist. Der Zug hatte Verspätung. Er war mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Er soll, so sagte einer der Zugführer aus statt der erlaubten 80 km/h mit Tempo 190 km/h unterwegs gewesen sein. Das werden auch die Videobilder und der Zugschreiber bestätigen.



Wenn man 190 statt 80 Stundenkilometer in ein Kurve fährt, dann nimmt die Zentrifugalkraft um 564% zu. Da ist ein Unfall so sicher wie wenn ein Zug ein Rotes Signal überfährt und einen anderen Rammt. Das der Zug nicht durch ein technisches System Zwangs gebremst wurde, ist ein unverantwortlich. Man braucht auch nicht versuchen, sich auf mangelnde Phantasie herauszureden, denn so etwas ist exakt genau so schon mal in Japan passiert:



Das der Zug nicht Bremsen konnte ist zwar möglich, aber es scheint schon ausgeschlossen. Die Toten hätten alle nicht sterben müssen, die Überlebenden hätten sich viele lang anhaltende schmerzen ersparen könne. Da sich der Betreiber durch das nicht installieren einer Sicherheitseinrichtung bereichert hat, handelt es sich beim dem Handeln der Verantwortlichen des Gleisbetreiber um Massenmord durch unterlassen. Bei den Aufsichtsbehörden kommt es darauf an, ob diese das nur verbummelt haben, oder ob sie sich haben schmieren lassen. Beim Verbummeln hätten die Beamten einen Massentotschlag durch unterlassen begangen, ansonsten wäre es auch Massenmord.

In Spanien werden bei solchen Gelegenheiten Haftstrafen verhängt, die nach Jahrtausenden zählen. Für die Anschläge der Al-Qaida ( ‏القاعدة‎ ) in Madrid erhielt der Marokkaner Otman El Gnaoui 42924 Jahre Haft. Das ist übrigens ein Punkt der mich an unserem Strafrecht extrem stört. Einen Menschen das Leben zu nehmen ist ein nicht wiedergutzumachende schlimme Tat. Das stimmt! Deswegen macht die andere Kategorie "Lebenslänglich" sind. Aber diese Kategorie ist Idempotent. Das bedeutet, mehrfach Lebenslänglich wie es das früher mal gab, macht eigendlich keinen Sinn. Dennoch gibt es Taten, die schlimmer, viel schlimmer, sehr viel schlimmer, .... sind als einem Menschen zu töten.

Würde man Lebenslänglich als 199 Jahre ansetzen, könnten auch solche Schuld in einem Urteil vergleichbar abgebildet werden. Zum Vergleich: Das Strafmaß für den Holocaust nach heute geltenden Recht bei uns ist schlicht Lebenslänglich, genau wie zum Beispiel für den Mord an dem Lebenspartner. Da wird nichts dargestellt! Anders bei der numerischen Darstellung. Der Gattenmörder bekommt 199 Jahre, der Holocaust hätte ein Strafmaß von 1.194.000.000 Jahre. Selbst Einsperren in einem Atommüllendlager ist dagegen ein Witz. Geht man diese Zeitspanne in die Vergangenheit, landet man im Mesoproterozoikum. Damals entstanden die ersten Zellen auf der Erde .. und das repräsentiert den Unterschied angemessener.

Den Lockführer trifft nur eine vergleichbar viel geringere Schuld. Er hat einen fatalen Fahrfehler begangen. Keine Frage. Aber dieser Fehler hätte nach heutigen Vorstellungen von Eisenbahnsicherheit allenfalls eine heftige Zwangsbremsung als Folge haben dürfen. Dabei kann es schon mal sein, das es zu ein Paar blauen Flecken oder gebrochenen Knochen kommt, aber auf keinen Fall zu so einem Desaster. Falls er gewusst hat, das diese Kurfe technisch nicht überwacht wird, dann hätte er allerdings in zweifacher Hinsicht schwere Schuld auf sich geladen. Einmal natürlich weil er als letzte Instanz der Unfallvermeidung zu schnell gefahren ist, und zum anderen weil ihm hätte klar sein müssen, das er auf die Beseitigung dieses Missstand hätte hinwirken müssen. Durch vortragen des Sachverhalts bei der Eisenbahnaufsicht, durch Streik/dienst nach Vorschrift oder wenn das alles nicht hilft durch Whistleblowing.

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