09 Juli 2012

Wie in Deutschland Gesetze entstehen ... spät römische Dekadenz pur.

Wenn man das Grundgesetz liest, dann macht die Regierung Vorschläge für Gesetze, die dann im Parlament diskutiert, verbessert und dann in insgesamt drei Lesungen verabschiedet werden. So soll genügen Raum entstehen, das für und wieder eines neuen Gesetzes zu ergründen und Mängel zu beseitigen

So weit die Theorie. Die Praxis sieht wohl anderes aus. Wir haben schon zur Kenntnis genommen, die Parteien haben mit ihrem Fraktionszwang das Parlament derartig entartet, das es ohne große Probleme möglich ist, mehrfach hintereinander große Teile seiner Befugnisse an einen Diktatorischen Gouverneursrat abzutreten. Aber auch Gesetze die tief in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingreifen, werden in bester KPDSU Manier in kleiner Besetzung innerhalb von 57 Sekunden abgenickt.



Man beachte die geringe Zahl der Abgeordneten. In der Geschäftsordnung des Bundestags heißt ist klip und klar: Der Bundestag ist Beschußfächig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Das das weit weniger als die Hälfte sind, das sieht doch ein Blinder.


Aber keiner der Antrags befugten hat sich dazu aufgerafft, das Trauerspiel mit wenigen Darstellern zu beenden. Von der Unsitte, Reden zu Protokoll zu geben, will ich gar nicht erst Anfangen. Aber ich möchte feststellen, das diese PDF's des Bundestages so codiert ist, das der Text nicht per Copy & Paste geladen werden kann, also auch nicht Maschinenunterstützt verarbeitet werden kann. Zum Beispiel einer Suche. Mag sein, das dies die Missstände erklärt.

Als nächsten möchte ich noch darauf abheben, weil die Gesetze den Abgeordneten präsentiert werden. Als Drucksachen. Aber nicht in einem Guss, sondern gewissermaßen als Baukasten. Da ist zum einen der Vorschlag der Bundesregierung, die Drucksache 17/7746


Der §44 der Auskünfte an jedermann regelt war schon in der Version der Bundesregierung gruselig, er wird aber durch den Innenausschuss in Drucksache 17/10158 so verwässert, das jegliche sonstige gewerbliche Nutzung zulässig ist, sofern Sie nicht der Werbung oder des Adresshandels zuzuordnen ist.


Das Interessante daran ist, das es sich nicht um eine Klarfassung handelt, die man runter lesen könnte, sondern ein Konglomerat aus Begründungen und Editierdirektiven gegen das Original. Irgendwie ist dieser degenerierte und uninteressierte Haufen Volksvertreter, obschon sein eine elektronische Infrastruktur haben, auf der Arbeitsprozeduren der Schreibmaschinenbürokraten stehen geblieben. Ob die Hand voll Abgeordnete sich überhaupt darüber im Klaren waren, das jede Firma die Daten in Zukunft beliebig nutzen kann, wenn es nicht um Werbung oder Adresshandel geht. Zum Beispiel Facebook, um die Echtheit der Angaben im Profil zu Prüfen.

Aber die Sache hat System. Im Berliner Abgeordnetenhaus wird der Haushalt auch mehr oder weniger abgenickt. 2000 Seiten, mit lauter Positionen mit knapp bemessenen Erklärungen. 26 Seiten mit Fragen hatten die Piraten ausgearbeitet, zu den 8 Seiten der anderen Fraktionen. Und dann waren die Abgeordneten nicht begeistert, das dies die Aussprache in die Länge zog. Ich finde, auf bei diesen Zustände ist der Begriff der spät römischen Dekadenz viel eher angebracht.

Sollte ich Blinde Blogleser mit Sprachsynthesizer haben, Sorry für das Einbinden der Bundestagstexte als Bild. Aber der Font ist so verschroben, das auch OCR nicht richtig funktioniert, weil sich Buchstaben zum Teil sogar berühren.

Nachtrag 09.07: LQFB Initiative zur GO des Bundestages

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