04 Juli 2012

Das Urheberrecht als politisches Kampfmittel

Das Internet hat einen extrem negativen Impact auf Politiker. Dort können z.B. Wahlaussagen nur allzu leicht wiedergefunden werden. Das Wahlversprechen schon immer eine recht kurzes Leben habe, hat so mancher Wähler schon am eigenen Herzenswunsch erfahren müssen, aus dem dann nach der Wahl nichts wurde.

Mit dem Internet kann man jetzt aber ohne jeden Zweifel feststellen, was der Betreffende in zu einem Thema schon so alles gesagt hat. Wie zum Beispiel hier unserer Bundeskanzlerin und ihrer Einstellung zum Orwellschen Überwachungsstaat.



Das liegt mach einem schon Schwer im Magen ...



Hier spricht Trauer um den Verlust der guten alten Zeiten, als Medienaussagen wie selbstverständlich nach einigen Wochen wieder aus der Öffentlichkeit verschwanden. Immerhin, beim Internetauftritt aller öffentlich rechtlichen Medien hat es die Politik via EU und Rundfunkmedienstaatsverträge vollbracht, dafür zu sorgen das dem auch in Zukunft so ist. Aber was machen mit den vielen Aufzeichnungen in Blogs politisch interessierter Zeitgenossen?

Vor einigen Tagen bin ich über diese Meldung gestoßen. Die Sozialdemokraten, durch den Besitz vieler Verlage entsprechend Geschult, haben ein cleveres Mittel gefunden, für die Depublizierung ihr Wahlkampfslogans auch im Internet zu sorgen. Ganz einfach, indem man das Urheberrecht für Wahlkampfmaterial nur auf Zeit Lizenziert Damit können dann die Unliebsamen Aufzeichnungen den Abmahnanwälten zum Fraß vorgeworfen werden.

Durch die Blogs ist das Ganze vor allen als Affront gegen die eigenen Anhänger gegangen, weil diese Vorzugsweise von potentiellen Abmahnungen gefährdet sind. Aber das ist meiner Meinung nach falsch, weil hier dafür gesorgt wurde das Konterfei von Hannelore Kraft (Foto: Tim Reckmann. Lizenz: CC BY-SA 3.0.) mit ihren flachen Slogan NRW im Herzen auch wieder aus dem Netz verschwinden soll.

Meines Erachtens sollte diese Vorgehensweise von Parteien grundsätzlich Verboten werden. Beispielsweise dadurch, das es den politischen Parteien untersagt wird, Lizenzen für Material zu erwerben, welche in Zeitlicher oder räumlicher weiße eingeschränkt sind. Aber mit Verboten bei Politischen Parteien ist das so eine Sache. Die halten sich in da nicht dran. Beispielsweise hat die FDP im selben Wahlkampf ganz unverblühmt Finanzmittel der Bundestagsfraktion für eine gigantische Imagekampanie missbraucht, um wieder über die 5% zu kommen.

Aus diesem Grund würde ich es bevorzugen, das die Schranke des UHG, welche die weiterverbreiten öffentlicher politischer Reden zulässt

§ 48 Öffentliche Reden

(1) Zulässig ist
  1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,
  2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.

(2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.


so weit gefasst wird, das Teilaspekte des Urheberrechts die uneingeschränkte Verbreitung von politischen Aussagen nicht mehr verhindern können. Heutzutage muss ich keine "Rede" mehr halten, um Politik zumachen. Auch ein Blogpost, ein Plakat eine Multimediapräsentation oder anderes kann ein politisches Statement sein, das, wie man in Arabien lernen konnte, weit mehr Wirkung hat als sich auf irgend einen Marktplatz zu stellen. Das kommt dann erst als Folge.

LQFB Initiative zum Thema

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