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26 April 2012

Warum sollen auch Reiche BGE bekommen ... Betreuungsgeld Debatte liefert anschauliche Argumente

Wenn es um Staatliche Sozialleistungen geht, taucht regelmäßig die Frage auf, bis zu welchem Einkommen diese gewährt werden sollen. Hier argumentiert Sahra Wagenknecht in diese Richtung



Auch bei der Herdprämie der CSU, also dem Betreuungsgeld für Eltern die ihre unter 3 Jahre alte Kinder selber betreuen, taucht dieses Argument in der Diskussion auf. Interessant an der Diskussion ist aber besonders, das hier die konfiskatorische Quasibesteuerung der Sozialleistungen Thematisiert wird. Und das als gewolltes Feature!

Das Problem ist, das die bürgerlichen Parteien argumentieren, man wolle nicht das Kinder aus prekären Verhältnissen wegen der Herdprämie von den Eltern zu Hause gehalten werden. Man behauptet schlicht und einfach, das die Betreuung in der Kinderkrippe pädagogisch Wertvoller ist. Als einziger Grund dafür ist das niedrige Einkommen der Betroffenen, denn bei den Leuten mit Familien Einkommen durch den Partner oder die Vermögen haben, wird diese Annahme nicht zugrunde gelegt. Finde ich ganz schön neben der Spur, insbesondere gegenüber alleinerziehenden Menschen.

Das interessante ist jetzt der Lösungsansatz der etablierten Parteien. Die sagen jetzt mal Flux, das das Betreuungsgeld mit Harz IV verrechnet werden soll. Das führt dann dazu, das Eltern die von Harz IV leben, nichts davon haben. Das gilt dann übrigens auch für die Aufstocker. Wer sich zusätzlich in irgendeiner weiße nützlich macht, dieses Tätigkeit in Geld aber nach den Vorstellungen unseres Staats zu gering honoriert wird, dann wird er mit einer konfiskatorischen Quasisteuer belegt.



Der Staat sagt also, ihr sollt keiner Beschäftigung nachgehen, deren Ertrag unter dem Sozialgrenzwert liegt. Um dem Nachdruck zu verschaffen, habt ihr nichts davon, weil wir den Erlös zu 100% im Wege der Anrechnung wegsteuern. Die Frage ob es sich ein Staat leisten kann, das Erziehen von Kindern so schlecht zu stellen, das diese Betätigung unter die zu diskriminierenden Tätigkeiten fällt. Das wird nicht gut gehen - ja es ist vielmehr so, das es seit Jahrzehnten nicht gut geht. Wir haben durch die geringe Geburtenrate eine gewaltige Nachhaltigkeitslücke, deren Ausmaß weit größer ist als die offizielle Staatsverschuldung.

Wenn also verhindert werden soll, das durch Anrechnung eine Quasibesteurung entsteht, dann gibt es nur eine Möglichkeit. Keine Anrechnung und keine Einkommensgrenze, denn sonst habe ich diese hässlichen Effekt, mit dem Politiker Menschen kujunieren wollen, die sich kaum wehren können bei irgend einer, typischerweisse eher niedrigen Schwelle.

Im übrigen ist es beim Modell BGE+FLAT TAX ja noch darüber hinaus so, das das BGE teil des Steuertarifs ist, um zu verhindern, das das Existenzminimum besteuert wird. Auch ein Reicher Mensch, der den Spitzensteuersatz erreicht hat, zahlt für eine ersten Euros die er im Monat bezahlt heute keine Steuern. Um das zu realisieren, bedarf es einer aufwändigen Steuertabelle und das Zusammentragen aller Einkommensdaten einer Person. Mit der FLAT TAX sind von jedem Euro der Steuersatz zu entrichten, bei 49% also 0,49¢. Mit dieser Regelung kann dann auch das leidige Problem mit der Steuer auf Zinseinkünfte in der Schweiz gelöst werden. Die Schweiz entrichtet eine Quellensteuer von 49% auf Zinsen und Dividenden, und jedermann wird korrekt besteuert. Das Bankgeheimnis bleibt erhalten.

Noch ein Wort zu Sahra Wagenknecht, wenn eine vierköpfige Familie 4x400€ bekommt, dann ist das doch nicht so schlecht. Ok wenn man einen Unternehmer heiratet, ihn dann mit mit Oskar betrügt und dann per Scheidungsrichter plündert, ist das allemal Lukrativer.

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