19 Oktober 2007

Schutz der Allgemeinheit vor Ausbeutung

Zur Zeit beschweren sich die Ärzte lautstark drüber, das Sie in Zukunft den Krankenkassen melden sollen, wenn Sie Anzeichen selbst verschuldeter Krankheiten feststellen. Schon jetzt steht ja im §294a SGBV folgedes drin:

§ 294a SGBV Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes oder eines Impfschadens im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die Vertragsärzte, ärztlich geleiteten Einrichtungen und die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.


Nur das diese Meldungen für den Patienten bisher ohne sichtbare Auswirkungen geblieben sind, sondern nur einen Übergang auf einen anderen Kostenträger bewirkt haben. Es ist erfreulich, das die Politik endlich mal versucht die Ausbeutung der Allgemeinheit in form von Risikoübernahme für den gröbsten Unfug der Piercings, Tattoos oder Schönheitsoperationen zu schützen. Den Originaltext des neuen Gesetzes habe ich nicht gefunden, jedoch heißt es in der Presse, das „Zudem müssen die Patienten von den Ärzten darüber informiert werden, dass die Folgekrankheit der Kasse gemeldet wird und daraus weitere Kosten entstehen“.

Trotzdem finde ich die Gesetzeskonstruktion bedenklich, weil in der Tat die ärztliche Schweigepflicht in Frage gesellt wird. Ich würde es für besser halten, das man wie Folgt vorgeht: Mögliche Folgekrankheiten aus Piercings, Tattoos oder Schönheitsoperationen sollte explizit aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herausgenommen werden, so das die Ärzte diese nicht über die Kasse abrechnen dürfen. Damit wären Sie bei einer Weiterbehandlung ohne Meldung, welcher der Patient Zustimmen müsste, wegen Abrechnungsbetruges dran.

Problematisch sind aber beide Wege, denn was ist zum Beispiel wenn sich jemand eine lebenslange Hepatitis C bei einem unsauberen Tattoostudio eingefangen hat. Das ist unzweifelhaft eine Folgeerkrankung, allerdings kann er sich das Hepatitis C Virus auch beim Poppen zugezogen haben. Hier spielt die sogenannte Beweislast eine immense Rolle. Im Grunde läuft es darauf hinaus, das bei einem Piercing, Tattoo oder einer Schönheitsoperation der Versicherungsschutz für bestimmte Krankheiten ganz oder teilweise erlischt, und nur durch eine gesonderte Untersuchung wieder hergestellt werden kann. Jemand der sich ein Tattoo machen lässt, der müsste dann nach einer geeigneten Zeitspanne zum Beispiel mit einem Virenscan wie er etwa bei einer Blutspende gemacht wird, nachweißen, das er sich nichts bei der Aktion gefangen hat. Oder aber der Betroffene aus meinem Beispiel muss eine gesonderte Tattoofolgenversicherung abschließen, welche für die möglichen Folgen des Tattoos aufkommt, was aber nur recht und billig ist, weil es nicht einzusehen ist, das diese Kosten der Allgemeinheit aufgebrummt werden.

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