20 Oktober 2007

Statistische Produkthaftung?

Das Rauchen die Gesundheit beeinträchtigt, das steht ja mittlerweile auf jeder Packung drauf. Auch über die schädliche Wirkungen von alkoholischen Getränken gibt es unter Medizinern keine alzugrossen Differenzen in der Bewertung. Die Beträge, welche die Krankenkassen für die medizinischen Folgekosten aufzubringen haben ist enorm.

Zur Zeit ist es so, das ein Hersteller nur für Schäden seines Produktes in Haftung genommen werden kann, wenn das Produkt in einem konkreten Einzelfall einen Schaden kausal verursacht hat. Das gilt auch dann, wenn das Produkt nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadens herbeigeführt hat und dieser Schadensfall dann eingetreten ist. Allerdings greift die Produkthaftung nicht, wenn der Schadensfall durch verschiedene Vorgänge eintreten kann, und somit eine Zuordnung im Einzelfall nicht möglich ist.

Einer Organisation wie dem Gesundheitswesen liegen aber die Daten von sehr vielen Menschen vor, so das sehr wohl eine statistische Verantwortlichkeit einzelner Produkte errechnet werden kann. Insofern stellt sich die Frage, ob man nicht eine Möglichkeit für Krankenkassen schafft, von Herstellern und Importeuren eine statistische Produkthaftung einzuklagen. Das würde dann in etwa so aussehen, das man mittels vergleich der Daten einer Nutzergruppe eines bestimmtes Produkt oder Produktgruppe gegen eine abstinente Kontrollgruppe hochrechnet, wie Groß der Gesundheitsschaden in der Bevölkerung durch ein bestimmtes Produkt ist.

Das ist allerdings rechtliches Neuland, weil jede statistische Berechnung mit einer sogenannten Irrtumswahrscheinlichkeit verbunden ist. Die erhaltene Aussage ist stehts von der Form: Man wählt eine Irrtumswahrscheinlichkeit aus, also zum Beispiel 0.001% und erhält dann so was wie: "Die Mehrkosten der Krankenkassen durch den Konsum von HB-Zigaretten belaufen sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 99.999% auf mehr als x000000 Euro." Bisher sind nur Fakten justiziabel, die keinen Restzweifel beinhalten. Wenn man bedenkt, wie viel Mist Juristen aber in Form von Fehlurteilen selber verbocken, ist das eigentlich auch nichts wirklich neues. Es kann nicht mehr angehen, das durch Rauchverbote bestimmte Erkrankungen dramatisch einbrechen, ohne die Hersteller für diesen Schaden in Regress genommen werden können. Mann müsste im Zivilrecht diese statistische Produkthaftung definieren nähmst der dazugehörigen Beweisregeln. Für das Beweisen einer medizinischen Wirkung im Zulassungsverfahren gibt es solche statischen Beweisregeln schon lange.

1 Kommentar:

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