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13 Oktober 2008

Macht es sinn, Leerverkäufe zu verbiehten?

Zunächst mal, was ist ein Leerverkauf? Wenn jemand glaubt, eine Aktie oder ein anderes Gut sei aktuell überbewertet, so kann er sich dieses Gut leihen, und es an der Börse verkaufen. Natürlich muss er das geliehene Gut wieder zurückgeben, weswegen er es natürlich auch zurückkaufen muss. War der Wert überbewertet und hat der Markt es zwischenzeitlich begriffen, so muss er beim zurückkaufen weniger ausgeben als er beim Verkauf eingenommen hat. Diese Differenz abzüglich der Leihgebühr verbleit dem Leerverkäufer als Gewinn.

So was kann natürlich auch böse nach hinten losgehen, so wie bei der VW Aktie letzte Woche. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Kurse nicht fallen und die Frist für die Rückgabe der Aktie ausläuft, so kann der Leerverkäufer gezwungen sein, die Aktie zu fast jeden Preis wieder zurückzukaufen.

Würde man Leerverkäufe verbieten, so müsste man um eine Verzerrung des Preises zu vermeiden auch den Kauf von Aktien auf Kredit verbieten. Denn im Grunde handelt es sich um den gleichen Vorgang. Ich bin der Meinung das Geld im Verhältnis zu einer Aktie überbewertet ist, und leihe mir welches. Dieses bringe ich über die Börse in Umlauf indem ich die vermeidlich unterbewertete Aktie kaufe. Später verkaufe ich die Aktie zu einem besseren Preis und Zahle davon den Kredit und die Zinsen. Der Rest ist mein Gewinn. Nur gibt es hier auch den Fall, das zum Beispiel ein Unternehmer sich einfach und billig durch das beleihen von Aktienpaketen Geld für ein anderes Projekt besorgen will.

Da es aber unglaublich schwer ist, festzustellen ob jemand mit eigenem Geld und Aktien handelt, ist ein striktes Verbot von solchen Aktivitäten sowieso nicht möglich. Was man temporär gemacht hat, ist die institutionalisierte Organisation solcher Leerverkäufe für Aktien aus dem Finanzbereich zu unterbinden. Das macht Sinn, solange es temporär bleibt, weil es etwas Zeit dauert, sich eine neue Möglichkeit des Leihe zu organisieren, und ist nötig, weil bei der bisherigen Rechtslage jeder Banken durch simple Gerüchte ruinieren kann!

Wie sollten die Banken mit Kreditsicherheiten umgehen?

Ein großes Problem im Punkto Stabilität im Finanzsystem ergibt sich aus dem Umgang der Banken mit den Sicherheiten für Kredite. Es ist zum Beispiel kein Problem, Wertpapiere im Depot oder auch Immobilien zu beleihen. Die Bank wird einen jederzeit einen Kredit bis zu einer durch das Risiko von Preisschwankungen definierten Grenze einräumen. Da diese Formen der Sicherheit im Grundbuch oder bei börsennotierten Aktien, als erstklassig gilt, auch zu einem günstigen Zinssatz.

Wenn jetzt aber die Sicherheit an Wert verliert, also die Grundstückspreise oder die Aktienkurse fallen, kann es sein, das die Relation zwischen dem aktuellen Wert und der Höhe des Kredites nicht mehr passt, so das die Bank weitere Sicherheiten oder eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits verlangen wird.

Wenn also aus irgendwelchen Gründen eine deutliche Preissenkung zustande kommt, dann werden durch die Banken und die von Ihnen ausgelöste Verkäufe von zur Sicherheit hinterlegten Werten, deren Marktwert zusätzlich belastet, was zu neuerlichen Preissenkungen führt, und so weiter, bis eine Abwärtsspirale in gang kommt, Wie mann sie zur Zeit an der Aktien Börse am besten beobachten kann.

Was also zusätzlich gebraucht wird, ist eine Änderung der Regeln, wie mit verpfändeten Gütern umzugehen ist und welche Güter wann als Pfand beliehen werden sollten.

Zum einen wäre es wichtig, das wenn es schon geplatzte Kredite für ein bestimmte Art von Werten gibt, die Notleidend geworden sind, nicht noch weitere mit vergleichbarer oder schlechterer Bonität hinzukommen sollten.

Zum anderen sollten der Verkauf von Pfändern so geregelt sein, das Sie möglichst Markt neutral erfolgen. Davon haben auch die Schuldner was, weil die Bank bei Immobilien zum Beispiel so vorgeht: Das Haus wird zwei mal zur Versteigerung angeboten, mit dem Mindestgebot in höhe des eingeräumten Kredits. Klappt das nicht, wird es beim dritten mal ohne Limit zur Versteigerung gebracht. Das Gut wird verkauft, der Kredit Teil getilgt, der Restliche Teil der Forderung verbleibt beim Kreditnehmer, die dieser darüberhinaus abstottern muss! Eine Verpflichtung zur Markt neutralen Nutzung des Gutes, zum Beispiel durch Vermietung und späteren kostendeckenden Verkauf, nutzt also dem Kreditnehmer als auch der Allgemeinheit. Gegebenenfalls muss die Anzahl der Verkäufe mit einem reduzierten Preis auf einen bestimmten Anteil der normalen Verkäufe limitiert werden, diese hässliche Form der Lawinenbildung zu unterbinden.