In unserem Strafrecht spielt es in der Hauptsache keine Rolle, wie oft ein Tatbestand erfüllt worden ist. Ich habe das schon mal im Zusammenhang mit den Massenmorden im 3. Reich kritisiert. Hätte Hitler nicht in den letzten Tagen des zweiten Weltkriegs Selbstmord begangen, sondern wäre untergetaucht und würde heute vor Gericht stehen, so würde auch nicht mehr an Verurteilung herauskommen als bei jemand der aus welchen Gründen auch immer einen Menschen vorsätzlich tötet. Allenfalls die "besondere Schwere der Schuld" würde festgestellt. Schon die anschließende Sicherheitsverwahrung wäre an eine Wiederholungsgefahr gegeben ist. Lange Zeit war das erstarken eine Rechtspartei als sehr unwahrscheinlich angesehen, so das die Voraussetzungen der Sicherheitsverwahrung fraglich wäre.
Jetzt bei Urteil gegen den Fahrdienstleiter wird wieder deutlich, das auch hie die Strukturelle Idempotenz im Strafrecht ein Unrecht ist. Wenn Jemand seine Sorgfaltsobliegenheiten nicht wahrnimmt und dadurch ein Menschen zu schaden kommen, dann spielt es keine Rolle ob einer, zehn, hunderte, tausende, ... davon Betroffen sind, es spielt nur der Grad der Fahrlässigkeit eine Rolle.
Ob jemand nur nicht Paranoid genug auf Sicherheit geachtet hat wie im Fall des ICE Wilhem Konrad Röntgen
führte im Verfahren zu einer Einstellung wegen geringer Schuld mit einem Busgeld von 10000€ ohne Verurteilung, wohingegen der Fahrdienstleiter von Bad Aibling sich durch einen willentlichen Entschluss von einem Handyspiel ablenken zu lassen. Und das trotz der Verantwortung welche damit Verbunden ist ein Ungesichertes Fahrsignal zu geben welches einen Zugführer anweist eine Fahrt ohne Technische Sicherung anzutreten.
Diese Funktion besteht, und ist an für sich nur gedacht, den Betrieb im Falle eines Defekts des Sicherungssystem aufrechtzuerhalten. Das war nicht der Fall, und in sofern waren die Voraussetzungen des Einsatz der Sondersignale gar nicht gegeben. Insgesamt wurde hier ein Gefängnisstrafe von über 3 Jahren und 6 Monaten verhängt.
Bei der Straftat der Fahrlässigen Tötung werden die Probleme noch eklatanter sichtbar als beim Mord. Ein Mord kann nicht wieder gut gemacht werden. Insofern ist die Multipizität dort nur Akademischer Natur. Früher gab es noch Verurteilungen x*Lebenslänglich + y, das hat man aber abgeschafft.
Bei der Fahrlässigen Tötung macht es aber eine großen Unterschied in der Schuld, wie viele Menschenleben von der Fahrlässigkeit betroffen sind. Sicherheitsvorkehrungen bestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß und gefährliche Aktionen starten kann man auch an Stellen machen wo viel ... sehr viel mehr Menschen verletzt und getötet werden können. Ich denke dabei zum Beispiel an die Schaltwarten der noch laufenden Atomkraftwerke.
Ein anderer Punkt, wo die Idempotenz ein Wachsendes Ärgernis ist, sind Betrug. Das Internet - und erst recht das Internet der Dinge - bieten auch die Möglichkeit Menschen vollautomatisch im ihr Geld zu erleichtern. Betrügt man jemand um einige 10000€ Euro wird dem Fall eine große Bedeutung beigemessen. Es liegt ein schwerer Fall vor. Wenn aber jemand 100.000'sende Menschen um jeweils einen € erleichtert, dann hat er zehn mal mehr "eingenommen" ... mit einer Verfolgung muss der Täter kaum rechen ... und wenn er 10.000.000 Menschen um 0.01€ erleichtert, dann hat er chancen nicht mal entdeckt zu Werden!
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