09 Juni 2015

Wann werden die Piraten sich des Themas wissenschaftliche Urteilsbegründung in Strafprozessen annehmen?

Dieser traurige Fall (Bildquelle: www.harrywoerz.de) einer Fehlverurteilung von Harry Wörtz wirft eine von mir schon andiskutierte Problematik wieder auf, weil in der Zwischenzeit exakt nichts passiert ist.

Es dürfe bei einer Verurteilung kein vernünftiger Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. So etwas sagen Juristen wenn man diese zu den Grundlagen einer Verurteilung befragt. Aber es bleibt bei Worten, nichts was man festmachen kann. Ein zweifel besteht immer, da man immer eine Haarsträubende Geschichte erfinden kann die alles erklärt. Böse Agenten einer Feindlichen macht ... so wie vermutlich bei dem Wikileaks Gründer Assange zum Beispiel. .... intrigante Nebenbuhler ... im Extremfall bei der Polizei ... der große Unbekannte .... Zufallsopfer sonstiger finsterer Machenschaften ... oder einfach nur Ermittlungsmurks ...

Die Gesellschaft kann also eigentlich gar nicht umhin eine Rate von Fehlurteilen zu Akzeptieren, wenn sie nicht will, das Bestrafung von Fehlverhalten zur absoluten Ausnahme wird oder gar nicht mehr stattfindet.

Damit ist aber untrennbar verbunden eine numerische Definition des Berechtigten Zweifels. Ein Mal pro 100 Fälle also 1:100 also jeder 100 JVA Knakie sitzt zu unrecht, oder 1:1000 ... oder 1:10000.

Oder aber so, das die Eintrittswahscheinlichkeit eins pro Zeitraum und Definitionsbereich ist. Also z.B. 1 : Anzahl der Urteile des letzten Jahres in Deutschland. Damit wäre dann sichergestellt - wenn alle den Qualitätsstandart einhalten - das es im Mittel nur zu einer Fehl-Verurteilung pro Zeitraum im Vergebenen geografischen Bereich kommt. Für Deutschland hieße das rund 1:800000 wären nötig

Selbstkritische Juristen sprechen von einer Fehlerrate - halten sie sich fest - von 1:4. Das wäre mir allerdings definitiv viel zu viel und schon ein Skandal verdächtiges Versagen. Hier ist ein Untersuchungsausschuss "Qualitätssicherung in der Justiz" dringend nötig

Juristen mauern gewaltig. Ich habe da so meine Erfahrungen aus etlichen Diskussionen. Dabei wird die Welt im Innersten durch Wahrscheinlichkeitstheorie beschrieben. Schlimmer noch, man kann zeigen, das dieses nicht auf Unfähigkeit beruht sondern das sich das Universum gar nicht anderes als durch die Gesetze der Wahrscheinlichkeit beschreiben lässt. beschreiben lässt. Wir reden bei Zufällen also nicht über eine fiktive Wissenschaft, wie ich das von Juristen schon gehört habe, sondern um die direkte Realität unserer Umgebung.

Das würde aber bedeuten, das Juristen wie Versicherungsmathematiker Rechnen müssten. Das das funktioniert beweisen Versicherungen durch ihre bloße Existenz jeden Tag. Würden sie sich nach unten Verrechnen, wären sie schnell Pleite. Wenn sie zu sehr zu ihren Gunsten rechnen würden, wären sie zu teuer. Nur mit dem Rechnen und den Juristen ist das eine sehr schwierige Sache. Ich habe schob Urteil mit Aussagen wie 100€ + 50DM = 150€ gesehen. Hier müsste ein ganzer Satz von Vorlesungen in die Ausbildung von Juristen aufgenommen werden.



Das wäre aber gar nicht so falsch. Wenn man so manches DNA Gutachten liest, da tauchen dann mitunter Aussagen wie "Die DNA des später Angeklagten wurde am Tatort mit einer Wahrscheinlichkeit für eine zufällige Übereinstimmung von 1 : Billionen festgestellt. Das ist eine Zahl mit viel mehr Nullen als sich ein Jurist vorzustellen vermag. Beispiel 1 : 1.000.000.000.000. Für mich als Physiker keine Problem. Das ist rund das Verhältnis von einem Meter zum Abstand Erde Jupiter wenn beide auf verschiedene Seiten der Sonne sind.

Als Mathematiker muss ich aber einwenden, das ein Urteil alleine auf diese Tatsache gestützt mit Nichten eine nur verschwindend kleine Fehler Wahrscheinlichkeit hat, weil ja die DNA auf die unterschiedlichsten Weißen dort hingekommen sein kann. Beispielsweise könnte es ein Potentieller eineiger Zwilling gewesen sein, der unbekannt ist. Blödsinn? Mitnichten! Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Menschen aufgrund gemeinsamer Vorlieben ihrem Zwilling begegnet sind, von dem sie gar nichts wussten. Ohne das ausgeschlossen wurde, das mehr als ein Kind geboren wurden, kann also nur eine Aussagekraft von Anzahl der Zwillingsfälle : Anzahl der Bevölkerung gewertet werden. Mit diesem Link also weniger als 1 : Erdbevölkerung = 1 6.000.000.000. Ein unterschied der Beweiskraft von über Faktor hundert, aber immer noch hoch genug ist, um weniger als eine Fehlverurteilung pro Jahr sicherzustellen. Die Summe der allgegenwärtigen Unzulänglichkeiten lässt sich vertafeln, ähnlich wie es etwas für "Unvorhergesehenes" in der Versicherungsmathematik gibt.

Auch kam es immer wieder vor, das die Auswertung von Spuren in Bezug auf ihre Signifikanz hin verändert werden musste, weil sich herausstellte, das die Variation in der Realität sehr viel geringer war als Angenommen. So mussten Beispielsweise in den USA verfahren in denen Haaranalysen oder Isotopen vergleiche verwendet wurden revidiert werden.

Aus der anderen Seite kann eine Wahrscheinlichkeitstheoretische Betrachtung eines Falls auch vor teile für den Staatsanwalt bringen. Weil dieser dann für sich genommen nicht Aussagekräftige Teilaspekte wie Indizien wissenschaftlich fundiert zusammenfassen kann, bis ein Niveau erreicht ist das ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß an Sicherheit beinhaltet. Da die Justiz weitgehend Ländersache ist, wäre das doch mal ein interessantes Betätigungsfeld für unsere Piraten in den Länderparlamenten ... den die anderen Parteien und Naturwissenschäften?

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