Es gibt nur einige wenige, genau definierte Ausnahmen davon. Eine betrifft zum Beispiel hoch ansteckende Krankheiten, bei denen der Patient eine erhebliche Gefahr für andere Menschen darstellt. Die echte Grippe oder auch das Ebola Virus gehören zum Beispiel dazu.
Es gibt aber noch einen Weg, in dem ein Patient eine Gefahr für andre wird. Wenn er oder sie das Bewusstsein verliert und er oder sie aber für wichtige Entscheidungen die über Leben und Tod anderer entscheiden zuständig ist. Das gilt zum Beispiel für Fahrzeugführer jegtwegder Art, die mit nicht trivialer Geschwindigkeit unterwegs sind. Egal ob Motorrad, PKW oder LKW Frühschein; die Befähigung eine Lokomotive zu führen; der Pilotenschein oder das Kapitänspatent, sie alle ruhen wenn ein Patient an Krankheiten erkrankt, die zu einer nicht vermeidbaren Bewusstlosigkeit führen können. Also wenn Beispielsweise das Risiko von Hirnblutungen (Leck eines Blutgefäß im Gehirn) oder Hirninfarkten (Verstopfung eines Blutgefäß im Gehirn) besteht, Epileptische Entgleisungen (Totalabsturz der Hardware), Herzinfarkt (Ausfall der Energieversorgung durch Sauerstoffmangel in folge einer Blutstillstands) oder Parkinson (Ausfall bestimmter Schaltelemente im Gehirn) besteht.
Die Betroffenen werden dann vom Artzt aufgeklärt, das sie Verpflichtet sind, Gefahren wie das führen von Fahrzeugen zu unterlassen, bis sie vom Arzt das OK bekommen, das Sie wieder Fahrzeuge führen können. Bei besonders gefährlichen Dingen wie das führen von Flugzeugen werden von Amtswegen zusätzliche Untersuchungen zum Gesundheitszustand gemacht. Aber auch Operateure von gefährlichen Maschinen müssen ihren Job an den Nagel hängen, und eine Kollaterakschadensfreie Tätigkeit wechseln. So gibt es extra Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen beispielsweise für Reaktorfahrer. Wäre ja recht uncool, wenn es einen Supergau gäbe weil der Operator im falschen Moment wegen einer Narkolepsie schlafen musste. Solche Einschränkungen gibt es aber auch im Umgang mit Waffen.
So und was ist mit dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin? Er oder Sie ist die Oberste und letzte Endscheidungsinstanz, wenn es um Eilbedürftige Entscheidungen angeht. Natürlich können diese Entscheidungen vor einem Gericht überprüft werden, das gebietet das Rechtsstaatsprinzip in der Verfassung. Aber darum geht es mir in dem Artikel ausdrücklich nicht, weil es mir um eilbedürftige Entscheidungen dir über das wohl oder wehe der Nation entscheiden. Also zum Beispiel nach einer entsprechenden Naturkatastrophe nachzuhaken, ob dir Reaktorfahrer/Schichtleiter in den AKW's alles haben, was sie Brauchen um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Und natürlich ist der Bundeskanzler auch Oberbefehlshaber der Bundeswehr, wenn es zu Kriegerischen auseinandersetzen kommt.
Wird der Bundeskanzler für eine halbe Stunde Ohnmächtig, kann im Extremfall alles Vorbei sein. Nun hat Helmut Schmidt eingeräumt, im laufe seiner Amtszeit über 100 Mal ohnmächtig geworden zu sein. Natürlich ist, wenn so ein Problem abzuwägen, ob es opportun ist zurückzutreten oder ob man das Problem besser geheim hält, weil die Lage der Nation so angespannt ist, das Wechsel in der Führung eine gefährliche Schwäche symbolisieren würde. Aber bei über 100 Anfällen muss mehr als genug Zeit gewesen sein, um aus gesundheitlichen Gründen zurückzutreten. Man darf ja nicht vergessen, das es Helmut Schmidt selbst im Wege des Nato Doppelbeschluss mitverantwortlich ist, das schon in wenigen Minuten alles vorbei sein konnte.
Ich fand die Fragen nach der Gesundheit ihrer Politiker in Amerika bisher nicht sonderlich Appetitlich. Aber ein Vertrauen auf eine korrekte Selbsteinschätzung von Politiker kann jetzt ja leider nicht mehr ausgegangen werden. Also werde ich die "amerikanischen Gesundheitsfragen" auf Abgeordnetenwacht vpr der nächsten Wahl für die Kanzlerkandidaten einreichen. Sicher ist sicher. Was ich auch noch gerne wissen würde: Wer in der SPD hat davon gewusst?
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