08 August 2014

Was vordergründig ein Streit um das Urheberhecht ist, ist in Wirklichkeit einer um die Rechtsstellung eines Tiers

Sachlage

Ein Tierfotograf war unterwegs um Bilder von Tieren zu erstellen, um diese anschließend unter dem Schutz des Urheberrecht zu Verkaufen. Dabei bemächtigte sich ein Affenweibchen seiner Digitalkamera. Das Affenweibchen fand heraus, wie man Bilder erstellt, und spielte damit herum. Unter anderem entstanden so auch Selbstportraits. Es ist eine Bewiesene Tatsache, das Affen sich selbst Beispielsweise in einem Spiegelbild selber erkennen. Man fand das Heraus, indem man die Tiere ohne ihr Wissen mit Farbe markiert hat, und beobachtet hat, wie die Tiere selbst gezielt die betroffen Stellen des Fells zu säubern versuchten.

Wikimedia Argumentiert nun, das der Affe kein Träger des Urheberhechts sein, und sein Werk insoweit gemeinfrei ist. Der Fotograf proklamiert, er sei Inhaber des Urheberrechts, weil die Kamera die Seine ist.

Bildquelle: Wikimedia

Was spricht für den Fotografen

Man braucht nicht selber auf den Auslöser einer Kamera zu drücken, um das Urheberrecht an einer Aufnahme zu haben. Es ist Unstrittig, das andere Formen der Auslösung einer Aufnahme ebenso ein Urheberrecht begründen. Beispielsweise mit einem in der Kamera eingebautem Zeitgeber. Oder aber mit einem Sensor. Bei Tierfilmer sind sogenannte Fotofallen weit verbreitet. Das sind Apparaturen, die an einem Wildwechsel oder einer vergleichbar geeigneten Stelle aufgebaut werden, und die dann mit einer Lichtschranke oder einem Bewegungsmelder ausgelöst werden. Im ersten Fall wird die Abschattung einer Lichtquelle um zweiten Fall das Auftreten von Infrarot Emissionen gemessen, um das erstellen eines Bildes auszulösen.

Der Auslöseknopf an der Kamera ist nichts weiter als ein Drucksensor, der bei der Feststellung eines punktuellen Druck auf einen bestimmten Bereich der Oberfläche der Kamera die Erstellung eines Bildes veranlasst. Wenn man also das Tier streng als Sache betrachtet, muss man dem Fotografen recht geben. Die Rechtsauffassung ein Tier nur wie eine Sache aus toter Materie zu behandeln wird aber zum Beispiel im deutschen Raum so nicht mehr vertreten.

Was spricht für Wikimedia

Um die Rechtsposition von Wikimedia zu vertreten, muss man dem Affen eine Bewusste Handlung zubilligen. Das kann man wie Dargelegt aus wissenschaftlich Sicht der Dinge so vertreten. Dann hat der Fotograf die Bilder eben nicht erstellt, er ist somit Genauso wenig Inhaber eines Urheberrechts wie der Eigentümer eines Fotoapparats wenn ein anderer Mensch ein Foto damit macht.

Im Fall des Affenweibchens war der zeitweise Erwerb des Besitzes vermutlich aber ohne Einwilligung des Eigentümer erfolgt - nach Menschlichen Maßstäben also Unrechtmäßig.

Um die Rechtsauffassung von Wikimedia zu Vertreten bedarf es also einer gewissen begrenzten bewussten Rechtsfähigkeit, die aber ihre Grenzen in der Einsicht was Falsch und Richtig ist und in der Fähigkeit Träger des Urheberhechts zu sein.

Alternativ zeigt die Qualität des Bildes, das man heute wirklich keine Ahnung haben muss, um gute Bilder zu machen. Die Tatsache, das die Erstellung eines fotografischen Bildes ein Urheberrecht begründet stammt aus einer Zeit, als Fotografieren eine Mischung aus Kunst und Wissenschaft war. Damals lehnte sich das Urheberrecht der Fotografie an das Urheberrecht der Malerei an. Man könnte sich Fragen, ob überhaupt jedes Bild ein Urheberrecht begründen soll ohne das nicht weitere Faktoren der Werkschöpfung hinzukommen.

Was spricht für den Affen

Es gibt aber noch eine Dritte Form der Betrachtung. In Indien sind Delfine als nicht menschliche Personen, die zum Beispiel nicht gefangen genommen werden dürfen, anerkannt.

Aus wissenschaftlicher Sicht spricht vieles Dafür, Primaten einen solchen Status zuzubilligen. Eine taubstumme Tierpflegerin in einem amerikanischen Zoo hat einem Schimpansen Elemente der Taubstummensprache beigebracht, und konnte sich so mit den Tieren verständigen. Es zeigte sich, das die Tiere diese Fertigkeit auch an ihren Nachwuchs weitergegeben haben.

Wäre das Bild durch ein geistig schwer behinderten Menschen entstanden, wäre der Fall klar. Ein Anwalt könnte sich mit dem Versprechen nach einem für diesen Menschen verständlichen Vorteil wie zum Beispiel jeden Tag einen leckeren Schokoladenkuchen ein Mandat besorgen, und die Urheberrechte geltend machen. Er müsste sich dann zwar mit dem Eigentümer wegen der Kameranutzung einigen, aber die Tantiemen aus dem Urheberrecht stünden definitiv ihm primär zu. Eventuell muss auch erst eine Vormundschaft durch Verwandte oder Rechtspfleger errichtet werden, damit jemand bereitsteht, der die Interessen der zu vertretenen Person erst mal in fürsorglicher Art und Weiße rechtlich genau definiert.

Wenn ein Affe auf die in Taubstummensprache - Affen können aus anatomischen Gründen keine Laute einer Sprache artikulieren - gestellte Frage wie "Willst du lieber Banane oder einen Apfel haben" beantworten kann, dann stellt sich auch die Frage, ob ein Affe eine Mandat erteilen könnte, seine potentiellen Rechte geltend zu machen. Beispielsweise mit der positiven Antwort auf die Frage "Wenn ich die vertrete kann du jeden Tag 2 leckere Bananen bekommen. Soll ich das machen?" Der Affe wird zwar natürlich nicht im Detail die rechtlichen Transaktion überblicken - aber das kann man vermutlich auch von einem nicht unbedeutenden Teil der Menschheit behaupten. Eine Vormundschaft durch Verwandte scheidet zwar in dem Fall aus, aber durch einen Rechtspfleger, das ist durchaus denkbar.

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