07 Februar 2014

Forderung der GEMA nach Lizenzgebühr für eingebettete Videos greift in bestehende Verträge ein ... und ist somit Unhaltbar

Die GEMA wünscht sich Lizenzgebühren von Leuten, die z.B. Videos auch dann, wenn das Material nicht neu Publiziert wird, sondern nur ein eine Andere Seite eingebettet wird. Grundlage dafür sind Forderungen wie sie auch beispielsweise gegenüber Leuten erhoben werden, die eine gemeinsame Antennenanlage betreiben und ohnehin in der Luft verfügbare Inhalte einfacher über Kabel zugänglich machen. Schon das ist eine sehr grenzwertige Angelegenheit, deren Zustandekommen wohl nur durch krankhafte Lobbyarbeit und mangelndes technische Verständnis der Qualitäts-Journalisten in der damaligen Zeit zu erklären ist. Immerhin gewährt mir das Grundrecht der allgemeine Handlungsfreicheit auch die Alternative, meine Rundfunkequipment ganz oder Teilweise zu Mieten und so Kosten zu sparen, weil zum Beispiel ein Standort einer Antenne auf einem Berg oder hohem Haus mit deutlich weniger technischem Aufwand ein besseres Ergebnis liefert. Daraus aber eine Doppelbelastung des Kunden für die Inhalte über die GEZ, Free- oder Pay TV Lizenz hinaus zu fordern ist ans sich nicht hinnehmbar und stellt eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit dar.

Aber zurück zum Embeddet Video. Worum geht es dabei. Eine Webseite muss nicht zwingend von einem Webserver kommen. Im gegenteil. Die Meisten Webseiten deutlich mehr als eine Quelle. Dabei werden die Objekte nicht auf den Server dessen der die Seite erstellt kopiert, sondern sie kommen direkt von der Anderen Seiten. Bei dieser Seite allein für das drumherum von über zehn verschiedenen Domains - was auch heist das über zehn Institutionen von dem Abruf der Seite erfahren - wenn der Nutzer in seinem Endgerät den Aufruf unterbindet. Mit diesen Institutionen hab ich, das jede diese Institutionen die embedete Nutzung des Material jederzeit unterbinden kann, ein widerrufbares Vertragsverhältnis über die Nutzung dieser Inhalte. Die Inhalten können von der Quelle jederzeit gelöscht oder verändert werden. Obwohl das allgemein gilt, geht es der GEMA jetzt zunächst nur konkret um Einblendungen von Youtube wie zum Beispiel diese die in an anderer Stelle für die politische Diskussion genutzt habe:



Natürlich nur dann, wenn Musik in der Tonspur erklingt. Aber da das ist bei der einen oder anderen Doku zu Politischen Fragen durchaus mal Parasitär der Fall ist, müsste alleine ich nund 200.000 Posts in den verschiedenen Sozialen Medien permanent überwachen und gegebenenfalls editieren. Vielfach kann nur gelöscht werden, so das der Dialogzusammenhang dann streckenweise auf der Strecke bleibt. Für einen Menschen mit Geschichtsbewusstsein eine Zumutung für sich alleine. Aber alleine der Arbeitsaufwand durch einen nachträglichen Eingriff in das Vertragsverhältnis mit der Quelle der Verlinkungs ist völlig ruinös und nicht hinnehmbar. Ein solches Vertragsverhältnis über die kostenfreie Nutzung der Inhalte besteht gerade im Fall von YouTube ohne jede Frage, weil für jedes einzelne Video angeklickt werden kann, ob eine Nutzung als Embeddet Video möglich ist oder nicht. Das per Klick ein Vertrag zustande kommt, ist durch Gesetz gesicherte Rechtspraxis.

Eine nachträglich Geldforderung für Embedding würde wie ausgeführt eine Revision von Milliarden von Posts erfordern. Für die allermeisten Publisher die Embedding nutzen sind Zahlung an die GEMA aus finanziellen oder weltanschaulichen Gründen völlig Inakzeptabel. Auch die neu Endstechenden Verträgen wäre eine solches automatisches partizipieren einer weiteren Rechtspartei unzumutbar. Es würde die Marktchancen von Neueinsteigern in den Musikmarkt wieder ungerechtfertigt Verengen. Potentielle Nutzer könnten nicht mehr auf die Kostenfreiheit eines Angebotes vertrauen, wenn es als Kostenfrei angeboten wird. Das ist vergleichbar mit dem seit Jahrzehnten dahinschleppenden Markt für GEMA-freie Musik. Dadurch das die GEMA eben nicht nur ein Schadensersatzanspruch gegen einen Vertreiber solchen Materials hat sollte es entgegen der Deklaration doch von einem Anspruch der GEMA tangiert sein, sondern direkt alle Nutzers dieser Werke ungeachtet des zugrundelegenden Vertragswerkes angehen kann, sind solche Werke von Standpunkt der Rechtssicherheit her katastrophal schlecht aufgestellt. Das ist in einer Zeit, in der die Vermarktung eines Werkes nicht viel mehr als einen Mausklick kostet und der Zugang zu kommerziellen Märkten durch Institutionen wie die EU systematisch offen gehalten wird nicht mehr hinnehmbar. Die Zeiten in denen sich Film und Musikverleger an den Freuden der Besetzungscouch erfreuen konnten sind unwiederbringlich vorbei.

Es wäre Wünschenswert, wenn sich möglichst viele Menschen dieser Petition anschließen würden. Im übrigen ist darüber nachzudenken, ob nicht ein Verfahren nach EU-Wettbewerbsrecht geeignet ist, die GEMA Privilegien aus der Nazizeit bei Vertragsabschluss und Beweislast gegenüber GEMA-freier Musik zu Kippen.

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