07 August 2013

Die neuen EU Schummelregeln zur Bankenrettung - ein Piraten Ansatz für Gesetze zur Bankenrettung.

Unfassbar was sich die EU gerade zusammenbastelt für Zukünftige Bankenrettungen. Da muss man sein Geld routinemäßig am Freitag Nachmittag abheben um es am Montag Morgen wieder Einzuzahlen, so fies sind die Regeln. Im wesentlichen:

man will die Zypern Bankenrettung vor den Protestdemos per EU Richtlinie Festlegen!

In dem Zusammenhang empfehle ich dringend @_JennyGER_ auf Twitter zu folgen, obschon die freizüge Avatare und die Werbung für eine Second Life artiges Universum rund um Sex enorm nervt. Vielleicht nimmt sich ja mal dankenswerterweise Adblockplus des Problems an.

Bankenrettung muss aber ganz anderes funktionieren. Die Eigentümer einer Bank - in der Regel Aktionäre - haben die Pflicht und das Interesse, die Geschäftspolitik der Bank zu überwachen. Da sie mit Eigentum anderen Menschen handeln, ist der Satz "Eigentum verpflichtet" aus dem Grundgesetz verschärft anzuwenden. Wenn eine Bank ihren Verpflichtungen nicht mehr Nachkommt, dann darf es keine Diskussion geben, sondern die Bank ist erst mal Entschädigungslos Enteignet werden und geht in den "Besitz" einer Abwicklungsgesellschaft über. Indikator dafür ist das Unterscheiten einer Mindestkapitalisierung, welche sich aus dem Risiko der Bankgeschäfte berechnen lassen muss.

Mit diesem Schritt muss ein Auszahlungsfenster definiert werden, so das jeder Gläubiger der Bank maximal 100.000€ Abheben kann. Diese Summe ist von der Bankenrettung garantiert. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann müssten z.B. Betriebe im Prinzip wieder zur Bargeldhaltung übergehen, was lächerlich und teuer ist. Jede Einzahlung auf ein Konto der Bank nach dem Insolvenzfall muss das Auszahlungsfenster vergrößern, jede Abhebung oder Überweisung muss dieses Auszahlungsfenster wieder verringern. Mehr Abrufen als das Fenster kann man nicht. Der Start des Algorithmus sollte automatisch beginnen, sobald die Bank eine sinnvolle Liquiditätsquote unterschreitet.

Während dieser Algorithmus läuft besteht die notwendige Zeit für einen Insolvenzverwalter die Mannigfaltigen Verpflichtungen der Bank zu sichten um festzustellen, ob eine Restrukturierung möglich ist. So kann z.B. ein an ansonsten unvorteilhafter Verkauf besonders Riskanter Assets dazu führen, das die Mindestkapitalquote sinkt und die Bank wider in den regulären Betrieb übergehen kann. In diesem Fall sind solche Schritte durchzuführen und die Bank an die Aktionäre zurückzugeben, die sich dann mit einem geringeren Ertrag der Bank abfinden müssen, aber ansonsten mit einem blauen Auge davonkommen. Das ist eine Art Risikozwangsbremse, vergleichbar der Zwangsbremse die ein zu schnelles Fahren von Zügen verhindern soll.

Sollte das nicht Reichen, wegen Designfehlern in der Risikoformel oder anderen unvorhergesehenen Problemen, kann es sein, das die Bankenrettung etwas Kostet. Die Bank braucht, wie es so schön heißt, frisches Geld. Dieses Geld muss dann von einer Staatlichen stelle wie dem ESM vorgeschossen werden, um den Betrieb der Bank und damit den vielen Betrieben die Konten bei der Bank haben aufrecht zu erhalten. Dann ist die Bank zu Sanieren und anschließend per Börsengang zu veräußern. Kann der Kapitalbedarf der Bank durch durch den Verkauf der Bank bezahlt werden, so ist dieser Weg zu versuchen und der entstehende Überschuss der Bank an die Alt-Aktionäre Anteilig auszuschütten. Dies ist eine Form der Zwangseigenkapitalerhöhung die weitestgehend ohne Staatlichen Eingriff auskommt. Sie wird in aller Regel unvorteilhafter für die Aktionäre sein als eine geordnete Kapitalerhöhung durch Aktienemmision. Von daher wir dieser Prozess die Zugstimmungsbereitschaft der Aktionäre erhöhen, denn man darf nie vergessen, mehr Aktien heißt mehr Mäuler auf die die Dividende verteilt wird.

Kommen wir zu den total verzockten Banken, bei denen Irgendwelche Super-Turbo-Nachbrennerzertifikate oder vergleichbare finanzielle Massenvernichtungswaffen zugeschlagen haben, bei denen also die Haftung der Eigentümer nicht ausreicht, das Desaster zu bereinigen. Hier müssen auch die gläubiger der Bank, also diejenigen welche der Geld gegeben haben, mit Verlusten einstehen. Hier sollten zunächst mal nur all diejenigen Haften, die mehr als 100.000€ gegeben haben. Ich bin an dieser Stelle dafür das nicht wie bisher alle zu einem gleichen Prozentsatz haften, sondern das der Zins den man von der Bank bekommt eine entscheidende Rolle spielt. Wer den doppelten Zins bekommt, sollte auch doppelt so viel pro € verlieren. Denn im Moment wird bei einer Bankinsolvenz der Tatsache das bei höheren Zinsen im Markt ein höheres Risiko zugeordnet wird in keinster weiße Rechnung getragen.

Erst wenn das alles nicht Reicht, sollten Mittel aus der Einlagensicherung und schlimmstenfalls Steuergelder verwendet werden, um die Einlagen zu garantieren. Wohlgemerkt, auch für die nicht verzinsten Einlagen über 100.000€. Wer sein Geld in der Bank nur verwaltet, der muss einen Staatlichen Schutz haben. Warum? Das werden in der Regel Betriebe sein, welche die Bankdienstleistung nur als Verwaltungstool nutzen. Hier sollte der Eigentumsschutz des Grundgesetzes voll greifen. Es ist auch für den Staat nicht Vorteilhaft, Betriebe in die Insolvenz zu Treiben. Hinzu kommt, das etliche Staaten aus Gründen der Geldwäschebekämpfung, zur Sicherung der Besteuerbarkeit und ähnlichen Gründen größere Bargeldgeschäfte regulatorisch begrenzen. Da nicht jedem Handelnden zuzumuten ist, den Zustand einer Geschäftsbank zu bewerten, muss es diese Garantie definitiv geben. Nicht umsonst gibt es die "Termingeschäftsfähigkeit" welche wie eine Führerschein aktiv erworben werden muss für den Umgang mit Optionen und Derivaten aller Art. Da man 100.000€ als Notgroschen von Menschen bezeichnen kann, ist auch hier eine weitergehende Beteiligung nicht mehr Sinnvoll. Wenn ein Mensch oft umziehen muss und aus diesem Grund kein Immobilieneigentum bilden will, dann sollte er sichere Alternative haben in Form eines Zinskonto.

Ich halte die Einbeziehung des Kontaktzins bei der Berechnung des Verlust der Einlagen aber es für ganz wichtig, weil auch die Gier der Anleger zu dem Problem signifikant beigetragen hat. Die vielen Anleger welche die Banken in Island, Irland, Zypern und sonst wo aufgeblasen haben brauchen dringend eine Gierbremse. Klar ist auch, das eine wie auch immer neu zu schaffende Regelung in Zeiten in denen institutionelle Anleger von Geld mit Telekommunikationsunternehmen um jede Millisekunde Laufzeit feilschen, in im Computer implementierbare Abläufe münden muss und der operative Geschäftsbetrieb der Banken zur Verhinderung von Folgeschäden nicht unterbrochen werden kann.


Nachtrag 17.08: Staatsgeheimnis Bankenrettung, sehr Informativ ...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen