03 Februar 2013

Was kostet es mich an Urheberrechtsabgaben wenn ich mich Bewerben müsste

Eine Interessante Frage, weil die Harz VI Sätze nicht besonders üppig sind und andererseits ja gefordert ist, sich auch Stellen zu bewerben. Wenn jemand das ernst nimmt, dann auch kaum Zeit haben wird, die nötigen Geräte anderweitig zu nutzen.



53.85€ Kingt nach nicht so viel. Die sind aber immer fällig, egal ob low cost Produkt oder high end Gerät. Ein Mensch der in Harz IV gestrandet ist, bekommt 382€. 14% eines Monatsverdienstes, das entspricht bei 2706€ durchschnittlichen Einkommen einem Geldbetrag von 380€, nur dafür das man Kopien machen könnte aber eigendlich nicht darf.

Richtig interessant wird die Überlegung erst im Zusammenhang mit dem Argument, das das Urheberrecht noch aus einer Zeit der Monarchie stammt und der Souverän selbstverständlich das Recht hatte, alles was in seinem Land veröffentlicht wird auch einzusehen oder einsehen zu lassen. Nur jetzt ist der Souverän des Landes das Volk, also jeder der hierzulande Wahlberechtigt ist...

1 Kommentar:

  1. Kleiner Fehler: 2706€ sind kein durchschnittlicher Monatsverdienst, sondern das durchschnittliche Nettoeinkommen eines Arbeiterhaushalts mit x Personen. Dazu zählen auch Einkommen des Partners, Kindergeld, weitere Sozialleistungen etc.

    Kaum ein Empfänger von SGB II - Leistungen würde in einem Vollzeitjob als Arbeiter 2700€ Netto verdienen, das wären ja mindestens 4000€ brutto.

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