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09 Dezember 2011

Export von Überwachungstechnologie in Willkürstaaten und wie man das verhindern kann

Als ich in den 1970zigern zur Schule ging, gab es einen Erlass von der SPD Landesregierung, das ein Schüler nicht wegen seiner politischen Meinung diskriminiert werden kann. Als die Landesregierung diesen Erlass geschrieben hat, dachte Sie dabei an die "links progressiven" Schüler die vor den damals doch recht konservativen mitunter noch mit einer braunen Sozialisation versehenen Studienräten zu schützen sind. Nur ist das so nicht Gesetzes fähig, also wurde es allgemein Verfasst.

In Gesellschaftskunde bekam ich eine ganz frisch von Uni kommende Lehrerin mit einer dem Zeitgeist der 68'ger entsprechende knall roten Grundüberzeugung inklusive Sendungsbewusstsein. Die Frau war vermutlich Haar scharf dem damals heiß diskutierten Radikalenerlass entgangen.

Da mein Großvater im Spanischen Bürgerkrieg zu Tode gekommen ist, habe ich bei allem was Marxismus angeht so etwas wie einen "Beissreflex". Da man uns am Anfang des Schuljahr über die oben beschrieben Erlass informiert hat, war damit eine heftige politische Schlacht eröffnet, genau umgekehrt wie sich das der Gesetzgeber gedacht hat.

Beispiel 1: In der ersten Stunde schrieb die Lehrerin das Kursthema an die Tafel "Sozialstrukturen in der BRD". Damit was die Stunde gelaufen, weil die Offizielle Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland ein schlichtes D ist. Demzufolge habe ich hartnäckig darauf bestanden, das im Unterricht "D" oder "Bundesrepublik Deutschland" geschrieben wird. Einigung erstmals nicht möglich, wir sind dann bis zum Direktor gegangen, der das so bestätigt hat.

Beispiel 2: Wir sollten eine Ausarbeitung über einen Vergleich der Sozialstrukturen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Marxismus Lehninismus anfertigen. Da kam mit zugute das ich Mathe und Physik L-Kurs hatte. Also habe ich Argumentiert, das das zweite ein theoretisches Postulat ist. Wenn ich aber über ein theoretisches Postulat diskutiere, so habe ich in den anderen Kursen gelernt, dann muss ich erst mal Beweisen, das das Postulat existiert. So etwas nennt man in der Mathematik einen Existenzbeweis - und denn habe ich mit aller Sturheit eingefordert. Da ich einen Mitstreiter hatte, haben wir der Lehrerin richtig Eingeheizt. So eine gute Note hatte ich in meiner gesamten Schullaufbahn nicht mehr ;)

Liebe Piraten, wir sind jetzt in einer Situation, wo wir auch ein Gesetz "umdrehen" können, um unschuldige Menschen vor Repression zu Schützen. Viele Potentaten, das zeigen Funde zum Beispiel in Libyen über den Verkauf von Überwachungssoftware, decken sich im Westen und speziell auch bei uns, um damit Dinge tun, die nach Deutschen Recht illegal sind, um dann Dinge mit den Menschen zu tun, die nicht mal mit dem internationalen Recht der UN vereinbar sind. Aktuell ist wieder so ein Hintergrundartikel zu der Programmatik im Spiegel erschienen.

Nun ist es aber so, juristisch gibt es (noch) keine sonder rechte Staatliche Überwachungssoftware. Folglich muß Software den Vorgaben des Geltenden Recht entsprechen. Da heißt es, in einem wegen Abgrenzungsprobleme von den Piraten heftig kritisierten, § 202c STGB:

Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
  1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Wenn man sich die Werbung der einschlägigen Produkte wie sie in dem oben genannten Artikel dargestellt werden, zum Beispiel:

... einen eigenen Stand auf der Cyber Warfare Europe hatten auch Vertreter der Gamma Group, eines Unternehmenskonglomerat, zu dem zwei Firmen mit Sitz in einem modernen Münchner Bürohaus gehören. Gamma bewirbt sich als führend im Feld der Cyber-Überwachung. Der aktuelle Katalog über das Vorzeigeprodukt "FinFisher" liest sich wie ein Wunschzettel von Ermittlern - und wie der Alptraum von Bürgerrechtlern. Der Prospekt hat 41 Seiten, er enthält Spionagesoftware für alle möglichen Geräte und Abhörsituationen.
So wirbt Gamma für einen "aktiven Passwort-Schnüffler", der angeblich sogar geschützte Datenübertragung beim Online-Banking (SSL) knacken und in private, verschlüsselte WLANs eindringen kann. Ein Produkt namens "FinSpy" soll Live-Überwachung über Webcam und Mikrofon ermöglichen, unbemerkt Dateien herunterladen sowie Skype-Telefonate und -Chats verfolgen können.
In Werbevideos verspricht Gamma den "vollen Zugriff auf die Zielsysteme", also die Computer und Handys der Spionage-Opfer. Kriminelle sowie echte oder vermeintliche Regimegegner sollen davon natürlich nichts merken. Die Spähprogramme sollen etwa durch "gefälschte Software-Updates" auf ihren Rechnern landen. ...


Nun, wenn das nicht den Straftatbestand des §202c STGB, was den dann? Folglich gehört eigendlich festgestellt, das diese Softwarepakete nicht Verkehrs fähig sind, also legal gar keine Lizenzen vergeben werden dürfen. Damit wären 0zapftis des Unternehmens DigiTask oder FinSpy FinFischer ... der Gamma Group erst einmal aus dem Verkehr gezogen, solange die Schutzfrist des Urheberrechts läuft. Das ist wirksamer als ein Direktes Verbot, weil das Urheberrecht international Wirkt. Eine deutschsprachige Neuauflage von "Mein Kampf" gibt es bis zum 1. Januar 2016 - 70 Jahre nach Hitlers Tod - nicht, weil das Münchner Finanzamt, Inhaber der Nutzungsrechte an dem Text, schlicht keine Lizenzen ausstellt.

Die Spezies von der CSU wollen solche Werkzeuge gegen die Bürger einsetzen. Da die Staatsanwaltschaft aber der Regierung gegenüber weissungsgebunden ist, kann man getrost davon ausgehen, das sie nichts in diese Richtung unternehmen wird. Es gibt aber die Möglichkeit, eine untätige Staatsanwaltschaft zum Jagen zu tragen. Das nennt sich Klageerzwingensverfahren. Dazu muss man betroffener einer Straftat sein. Wenn man bedenkt, das die CSU diese Instrumente ohne jede Rücksicht auf Urteile des Bundesverfassungsgericht auf die Bevölkerung loslassen will, ist jeder in Bayern von diesen Straftaten betroffen. Falls diese allgemeine Paranoia juristisch nicht konkret genug ist, wird man sicher 0zapft'is Opfer finden, die bei entsprechender Unterstützung bereit sind, das Beschwerdeführer zu fungieren.

Nachtrag 10.12: Eine weitere Komplikation ist, das sowohl §202a als auch §202b mit "Wer unbefugt ..." beginnen, insoweit für diese Tools ein Status wie für den Hersteller zum Beispiel eines Dietrichs angenommen werden kann. Es muss also Beweisen werden, das der Installationsweg zum Beispiel über eine "Man in the Middle" Attacke beim Softwareupdate zusammen mit dem installierten Funktionsumfang so weitreichend ist, das keine "befugte Nutzung" möglich ist. Das sollte in dem Fall nicht zu schwer sein, weil die Vorgaben das Bundesverfassungsgericht nicht ohne Grundgesetzänderungen durch irgendwelche Ausnahmegenehmigungen, Gesetze oder Verordnungen ausgehebelt werden kann. Wenn das nicht funktioniert, dann ist der §202c STGB eine Nullnummer.

Insofern Bitte ich Piraten und Bürger, die Folgen Initiativen zu unterstützen:

Nachtrag 11.12: Aus dem Pad habe ich jetzt eine LQFB Initiative gemacht. https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2263.html

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