31 Mai 2011

Die Enteignung der Verbraucher durch Staat und Contentindustrie

Wenn ich ein Gut käuflich erwerbe oder miete, dann erwerbe ich auch die Befugnis über dieses Gut und die sich aus der Anwendung dieses Gut erstehende Wertschöpfung zu verfügen. Dieser Rechtsgrundsatz wird im Feld der IT im zunehmend unterminiert.

So ist es im Gang und Gäbe, sich Geräte, welche eine Verbraucher gekauft oder gemietet hat, wie ich finde sich oder Dritten rechtswidrig zuzurechnen oder sogar anzueignen.

Beispiel 1:
In der Realen Welt darf ich eine Folie mit meiner Anfahrrute auf eine Folie drucken zusammen mit der Anweisung "Bitte besorgen sie sich eine Karte ISBN 1234567890 und legen sie die Folie darauf" Wenn einer meiner Kunden einen Butler habe, kann der in die Bibliothek gehen, die Karte ausleihen, und so kann der Kunde den Erwerb der Karte vermeiden. Das rechnet sich zwar nicht, aber es ist rechtlich OK.

Wenn ich nun hergehe, eine Webseite baue, die eine öffentlich zugängliche Karte als Tabellenhintergrund verwendet und dann meine "Floie" als transparentes Gif darüber lege, dann werde ich eine Abmahnung kassieren, weil der Anwalt des Karten Anbieter argumentiert, ich würde seine Karte weiterverarbeiten. Diese Weiterverarbeitung erfolgt aber auf dem Rechner des Betrachters, welcher die Rolle des Butler aus dem obigen analogen Beispiel einnimmt. Der Anwalt des Kartenbieters enteignet also den Verbraucher und überträgt die Eigentumsrechte an denjenigen der mit den Overlays arbeitet.

Beispiel 2:
Amazon Kindle: Wer einen Butler aus Fleisch und Blut hat, der darf sich ein Werkt vorlesen lassen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen und gebühren für eine Aufführung entrichten zu müssen. Wohlgemerkt nur für einen nicht öffentlichen Kreis, also z.B. im einfachsten Fall nur für mich selber. Auch das nicht gerade wirtschaftlich.

Der elektronische Butler in Form des Kindle würde gegen “Aufführungsrechte” verstoßen, wenn der Autor dies nicht genehmigt hat. Hier wird der von Verbraucher erworbene Kindle gnadenlos dem Markt Betreiber zugeordnet, um für das Vorlesen eine zusätzliche Aufführungspauschale fordern zu können. Wenn ich einen Text rechtmäßig besitze, ist es heute stand der Technik, das ich diesen nicht nur Anzeigen lassen kann sondern auch in eine Stimme konvertieren kann. Dafür kann keine Extragebühr gefordert werden, weil dieses wie mit dem Butler in der Macht des Verbrauchers passiert.

Beispiel3:
Der Zank um die News Aggregation.Mann kann News Aggregation auf zweierlei weiße ansehen:
Ich kann sie dem Inhalteanbieter zuordnen. Der News Aggregation nimmt die Inhalte der Presse her bereitet sie auf und “verkauft” in der Währung “werbung” an den Endkunden weiter.
Das ist die Betrachtungsweise der Verlage

Reiche Menschen und Regierungen haben einen Pressereferenten, welcher eine vorgegebene Zahl von Presseorgane beschafft und diese dann für ihren Auftraggeber nach für ihn wichtigen Themen zusammenstellt. Das ist meine Betrachtungsweise von Google News: Ich ordne den news-agrregator dem Leser zu, der von Google eine technische Infrastruktur in der Währung Werbung mietet, mit deren Hilfe er einen automatisierten Pressereferenten darstellen kann. Das funktioniert, weil hinreichend viele Quellen in der Währung Werbung vorhanden sind. In dieser Form der Betrachtung ist News Aggregation Legal und sogar wegen der Vertragsfreiheit im GG mit Verfassungsrang geschützt.

Beispiel 4:
Selbst der Staat beteiligt sich solchen Aktionen. Der Bundestrojaner nutzt den Rechner und den Strom des Verbrauchers um die auf der dem Rechner gespeicherten Daten zu analysieren und Sie Internet zu versenden, was mitunter auch nochmal Kosten verursacht. Jeder Laptopbesitzer weiß, das Rechenleistung merkbar Strom verbraucht. Es ist ganz klar im Rechtssystem verankert, das niemand verpflichtet ist den Staat bei Ermittlungen gegen sich selber zu unterstützen. Ich bin nur verpflichtet, diese zu dulden. Beim Bundestrojaner wird der Verbraucher ganz klar enteignet, weil sein Eigentum vom Staat für eigene Zwecke genutzt wird. In der Vergangenheit, als ich meinen Berufskarriere angefangen habe, sind Hacker aufgeflogen, weil pedantische System Administratoren CPU Sekunden nicht einem Projekt zuordnen konnten. Eine Enteignung ohne Entschädigung darf es aber laut Grundgesetz erst gar nicht geben.

Es wird höchste Zeit, das Eigentumsrecht und das daran gekoppelte Verfügungsrecht an IT Geräten gegen diese mannigfaltigen Begehrlichkeiten zu schützen. Rechner, die für einen Verbraucher arbeiten, wie Hotel.de, und natürlich den Konkurrenzdruck für Anbieter horrend verschärfen, dürfen nicht einfach durch die Hintertür per Gesetz aus der Welt geschaffen werden. Auch dann nicht, wenn ganze Branchen kollabieren, wie einst das Weber Handwerk, das seit der Erfindung der automatischen Webstühle nicht mehr existiert. In Zukunft werden zwar noch Journalisten gebraucht - Verlage aber sind die Weber des einundzwanzigsten Jahrhunderts, auch wenn sie jetzt den Aufstand proben.

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