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23 Juli 2010

Wenn Kinder gegen Kinder gewaltätig werden.

Die aktuellen Meldungen in Presse und Rundfunk über die Vergewaltigungsorgie auf der Insel Ameland werfen ein Schlaglicht darauf, das sehr viel Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von diesem selbst ausgeht. Und dabei handelt es sich sehr oft um schwere Verbrechen, dem z.B. das verbreitete Abziehen ist nicht mehr und nicht weniger als Raub! Die Sanktionen des erziehungsorientierten Jugendstrafrecht sind für potentielle Opfer völlig unsichtbar. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Strafen, wie Freizeitarrest oder Sozialarbeitsstunden, finden außerhalb der Schulzeit statt.

In der Wahrnehmung potentieller Opfer Wirkt die Drohung: "Wage es nicht zu Petzen, sonst kriegst du so was von in die Fresse" absolut glaubhaft und realistisch, selbst wenn eine Anzeige stattgefunden hat. Erschwerend kommt hinzu, das viele Erwachsene mit der Standartantwort "Wehr dich (du Weichei)!" an kommen. Das führt dazu, das sich Auseinandersetzungen unter den Schülern unbegrenzt Aufschaukeln können, und auch noch ein negatives Vorbild für die Jüngeren liefern.

Unser Staat verlangt von seinen Bürgern, auf Gewalt weitestgehend zu verzichten, und Garantiert im Gegenzug die Körperliche Unversehrtheit. Die Verpflichtung, dieses Umzusetzen, wiegt dann umso schwerer, wenn die freie Wahl des Aufenthaltsortes z.B. durch die Schulpflicht aufgehoben wurde.

Es bedarf also einer Reform des Jugendstrafrecht, so das die Sanktionen als solche für gleichaltrige und jüngere Wahrnehmbar werden. Damit werden mehrere Probleme mit Jugendlichen behoben. Zum einen dürfte sich die Mauer des Schweigen verringern, zum anderen aber auch die Motivation zur Nachahmung von Rüpeln verringert werden.

Mein Vorschlag, mit der Verurteilung wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit dem Schulbesuch oder an einem Mitschüler oder seinen Verwandten, ist automatisch in Verweis von der Schule inklusive Hausverbot verbunden. Jede Pause mit dem Bezug von Prügeln rechnen zu müssen, das weiß ich noch aus der eigenen Schulzeit, ist extrem Unangenehm. Mit Sicherheit ist so was den schulischen Leistungen abträglich, in Extremfällen vermutlich sogar Gesundheitsschädlich.

Ein Schulverweis und das Hausverbot kann hier hilfreich sein. Darüber hinaus hat der Täter in Form eines früher klingelnden Weckers eine stete Erinnerung an sein Fehlverhalten, so wie ein Vorbestrafter Erwachsener eben auch nachwirkende Nachteile seiner Verurteilung hat.

Natürlich kann und wird so manch ein Übeltäter auch versuchen, seine Opfer auf dem Weg zur Schule abzufangen. Aber hier hat man schon mehr Möglichkeiten, mit geschickter Strategie auszuweichen. Nur in der Schule, dort ist klar definiert wann man wo sein muss, und wo man eine abkriegen kann.

Würde man den Schülern ein klares Signal senden, das die Schule kein rechtsfreier Raum ist, in dem nur der Stärkste überlebt, so werden wir sicher auch eine erhebliche Amoklauf Prävention bewirken.

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