12 September 2009

Polizei Gewalt bei Demonstration "Freiheit statt Angst 2009"

Bisher war ich eigentlich immer der Meinung, das es sich bei den leider Üblichen Ausschreitungen bei Demonstrationen um das Ergebnis von Exzesse dejeniger handelt, die regelrecht Ärger mit der Polizei aus "sportlichen Gründen" suchen. Ich habe mir dieses Video etliche male ansehen, und absolut nichts entdecken können, was die Handlungsweise der Polizei erklären könnte, geschweige dann was als Rechtfertigung gelten könnte.



Da es sich bei den Demonstranten von "Freiheit statt Angst" aber nicht um die üblichen Verdächtigen handelt, hoffe ich das die beteiligen Polizisten richtig üblen juristischen Ärger bekommen. Zeugen für den Polizeiübergriff melden sich bitte bei mail@ccc.de. Nur zur Erinnerung, es gibt Polizisten, damit sie das Recht schützen! Hier noch ein Paar Impressionen vom Beginn der Demo. Für Leute mit viel Bandbreite das ganze in HDTV Qualität.



Nachtrag: Laut Fefes blog war der Auslöser übrigens “dass der Radfahrer eine Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil er gesehen hatte, wie ein Freund von ihm unsanft einkassiert wurde.” -- Sieht aus wie ein wirklich ein unglaubliches Beispiel von falsch verstandenem polizeilichen Core Geist.

Nachtrag 13 September: Junge Piraten rufen zur Demo gegen Polizeigewalt am 14 September um 18 Uhr in Berlin - Platz der Luftbrücke auf! http://www.junge-piraten.de.

Nachtrag: Aktivisten haben eine Webseite angelegt, um Material zu dem Vorfall zu sammeln. http://wikinews030.wordpress.com/2009/09/12/sammelplatz-fur-beweismittel-freiheit-statt-angst-demonstration-in-berlin-am-12-9-2009/

Nachtrag: Eine entwackelte Version des Videos mit der exzessiven Polizeigewalt:


Nachtrag: Weiteres Video ist im Internet aufgetaucht, aus einem anderem Blickwinkel:


Nachtrag: Es scheint generell nicht einfach zu sein, von einem Polizisten die Dienstnummer oder den Namen zu bekommen, auch dann nicht, wenn sie dazu verpflichtet sind. Da hilft nur ein Nummernschild, wie bei den Autos, damit die vom Core Geist getragene Verschleierei von Straftaten im Amt endlich ein ende hat.


Nachtrag 14 September: Bei der Recherche nach weiteren Fakten bin ich darauf gestoßen, das sich die französische Regierung gegen solche "PR Unfälle" bereits abgesichert hat, indem sie kurz und bündig unter einem Vorwand das Filmen und Veröffentlichen von Polizeigewalt unter Strafe gestellt hat. Sehr Praktisch das ganze, da wächst ein echt übler Polizeistaat heran. Wir brauchen dringend eine EU Regelung die solche Scherze schon im Ansatz beseitigt. Nur "professionelle Journalisten" seien berechtigt, solche Szenen zu Filmen und zu Verbreiten. Wie viel oder wie wenig biss diese bei solchen Exzessen haben, das hat man ja nach der Wahl im Iran gesehen. Absoluter Totalausfall. Diese Leute stehen in irgendwelchen Datenbanken (Presseausweis) und sind viel zu einfach Mund Tot zu machen. Hier der Artikel zum selber lesen.

Nachtrag: Es wird immer Schlimmer: Polizeigewalt zum Zwecke der Verdunkelung? Presseerklärung des Opfers als Goßzitat:
Presseerklärung
zu der Presseerklärung des Polizeipräsidenten vom
13.09.2009 "Demonstration gegen
Vorratsdatenspeicherung - Bilanz der Polizei"
ich vertrete das auf der Videoeinspielung des Chaos-Computer-Club abgebildete Opfer der Straftat von Polizeibeamten im Anschluss an die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung, den sogenannten "37-jährigen-Fahrradfahrer". Der Polizeipräsident behauptet in seiner Presseerklärung http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/138631/index.html

Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.

Diese Darstellung ist falsch, sie dient ersichtlich der Verdunkelung des wahren Sachverhaltes. Die Überprüfung des Lautsprecherwagens fand ca. 30 Minuten vor dem Ereignis statt.

Mein Mandant ist Augenzeuge eines aus seiner Sicht unverhältnismäßigen polizeilichen Gewalteinsatzes gegenüber einer Frau geworden und hat daran beteiligte Polizeibeamte nach der Dienstnummer gefragt. Diese weigerten sich, die Dienstnummer herauszugeben und verlangten, daß die Straße in der Nähe der Lautsprecherwagen des Chaos-Computer Clubs und eines weiteren Lautsprecherwagens geräumt würde. Der Mandant hat sich daraufhin mit seinem Fahrrad auf den Bürgersteig begeben, wie von der Polizei gehießen. Er wurde daraufhin - der Mandant ist eher von keiner Statur und schmächtig - von hinten ergriffen von einem Polizeibeamten, auf das Straßenland zurück gerissen, etwa 3m über das Straßenland gezogen und geschubst, sodann in den Schwitzkasten genommen und mit dem Kopf 2x gegen einen Lautsprecherwagen von Demonstrationsteilnehmern geschlagen, und sodann in ein Gefangenentransportfahrzeug verbracht, und dort weiter misshandelt. Zu keinem Zeitpunkt hat sich der Mandant polizeilichen Weisungen oder gar einem Platzverweis widersetzt. Ihm ist weggenommen worden eine handschriftliche Aufzeichnung, die er sich gemacht hatte, um den Beamten zu identifizieren, der der eingangs erwähnten Frau unverhältnismäßige Gewalt angetan hat.

Keine Rede kann nach meinen Feststellungen, die auf der Durchsicht von mehreren Videos und der Schilderung meines Mandanten sowie mir schriftlich überlieferten Zeugenaussagen beruhen, davon sein, daß ein Dritter versucht hat, meinen Mandanten zu befreien. Der Dritte war lediglich, wie es im Zusammenhang mit gewaltätigen Übergriffen von Polizeibeamten immer wieder geschiet, zur falschen Zeit am falschen Platz und hat kritisch gefragt nach der Behandlung meines Mandanten. Er ist dafür nieder gestreckt worden.

All dies ist durch 4 Videosequenzen und Standbilder sowie Zeugenaussagen der die Video- und Fotoaufnahmen tätigenden Personen belegbar und belegt.

Wir stellen derzeit vorhandene Beweismittel zusammen und werden sie dem Herrn Generalstaatsanwalt überreichen, um weitere Verdunkelungsaktivitäten vorzubeugen.

Eisenberg Rechtsanwalt.


Ich hoffe sehr das dem Fahrradfahrer gesundheitlich schnell wieder gut geht und das Herr Eisenberg eine Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung erreichen kann und der Polizist und seine Vorgesetzten aus dem Amt entfernt werden. Solche Polizisten haben in der Polizei nichts verloren!

Nachtrag: Laut Spiegel Online gilt für den Polizisten: Er bleibt im Dienst, muss aber seine Einheit verlassen: Die Polizei in Berlin hat erste Disziplinarmaßnahmen gegen den Beamten getroffen, der einen Radfahrer prügelte. Ich frage mich, wie eindeutig eine Beweislage eigentlich sein muss, damit ein Polizist unverzüglich suspendiert wird? Persönliche Anwesenheit des Polizeipräsidenten? Unabänderliche Tatsachen wie ein toter Demonstrant? Das hätte durchaus passieren können, jemand mit dem Kopf gegen einen Gegenstand aus Metall zu schlagen ist eine potentiell lebensbedrohende Behandlung.

Nachtrag: Kann es sein, das die Berliner Polizei Personal hat, das generell etwas überfordert ist mit seinen Aufgaben? Wäre echt zum ablachen, wenn es nicht so erst wäre. Hat mit den Zwischenfällen jetzt nichts zu tun, ist aber irgendwie schon bezeichnend: Laut http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/138699/index.html Zwei Polizeiautos, die zu einem Einsatz unterwegs waren, stießen in der vergangenen Nacht in Kreuzberg zusammen. Die beiden Fahrzeuge, ein „VW Touran“ und ein Gruppenwagen, waren gegen 22 Uhr 30 mit Signalhorn und Blaulicht zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt unterwegs. Dabei befuhr der Funkwagen die Oranien- in Richtung Skalitzer Straße, die Gruppenstreife die Adalbert- in Richtung Waldemarstraße. An der Kreuzung Oranien- Ecke Adalbertstraße kam es zum Zusammenstoß. Bei dem Aufprall verletzte sich der Beifahrer des Pkw leicht am Kopf und wurde vorsorglich zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht. Der Fahrer des Mannschaftswagens klagte über Unwohlsein und beendete ebenfalls seinen Dienst. Der Verkehrsunfalldienst der Polizeidirektion 6 hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache übernommen.

Nachtrag: Verdunklungen, so hat es den Anschein, kommen bei der Polizei des öfteren vor. Zitat aus einem Spiegel Artikel:

Der Fall, so hatten Hamburger Staatsanwälte geglaubt, werde sich leicht klären lassen. Schließlich existiert ein Polizeivideo, auf dem die Ermittler Täter und Opfer zu sehen hofften.

Doch als sie das Band in den Recorder schoben, wurden die Strafverfolger enttäuscht. Sie sahen Szenen einer Demonstration vom Mai vergangenen Jahres in der Hamburger Innenstadt. In der Zeit aber, in der am Rande der Demo Polizisten brutal über den NDR-Fernsehreporter Oliver Neß hergefallen waren, ihn zusammengeschlagen und schwer verletzt hatten, flimmerte sechs Minuten lang nur Schnee über den Bildschirm.

Ein Unbekannter hatte entscheidende Minuten des Videos gelöscht. Nur Polizisten und Staatsanwälte konnten sich das Band verschaffen.


und weiter unten im Artikel:

Ein zweites Video, aufgenommen von einem Polizei-Kameramann, der die Demonstration verfolgt hatte, ist spurlos in den Archiven der Behörde verschwunden. Die Polizei versicherte den Staatsanwälten, dieser Film gebe ohnehin nichts her. Der Kollege habe den größten Teil des Geschehens nur durch den Sucher beobachtet, die Kamera aber nicht eingeschaltet.

Ähnlich Merkwürdiges widerfuhr allen Funkmitschnitten des Einsatzes. Sie wurden, angeblich durch ein Versehen, gelöscht, ehe die Ermittler sie auswerten konnten.


Da die Polizei Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, sind die Staatsanwälte so etwas wie vorgesetzte Stellen. Insofern ist es eigentlich nicht akzeptabel, das sich die gleiche Stelle mit der Aufklärung der Polizeidelikte befasst. Dafür Bedarf es einer Sonderstelle, die am besten dem Parlament direkt unterstellt ist. Das die Aufzeichnungen des Funkverkehrs verschwunden sind, ist definitiv als Organisationsverschulden zu werten. Es wäre ein leichtes, die Signale verschlüsselt an einen sicheren Ort, an dem kein "normaler" Polizist oder "Staatsanwalt" Zugriff hat, zu übertragen, und dort auf einem WORM-Speicher unveränderbar zu verewigen. Des weiteren heißt es in dem Artikel:

Drei der Beamten sollen sich demnächst wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ob der Vorfall aber jemals ganz geklärt werden kann, ist zweifelhaft. Denn Täter und Zeugen aus den Reihen der Ordnungshüter schweigen eisern.

Dazu ist nur noch anzumerken, das Leute die vor Gericht oder Staatsanwaltschaft nicht Aussagen, bis zu einem halben Jahr in Beugehaft genommen werden können. (§70 STPO) Nur welcher Staatsanwalt dreht seine eigenen "Ermittlungspersonen" angemessen durch den juristischen Wolf, schließlich "braucht er sie noch". Eine Komplette Trennung der Strafverfolgung von Polizisten und sonstigen Personen ist zwingend Geboten.

Nachtrag 15 September: Weitere unrühmliche Beispiele auf Youtube, von Polizisten mit mindestens angespannten Verhältnis zur Rechtsordnung. Bin ehrlich entsetzt wie viel man da finden muss. Man muss ja echt glücklich schätzen, wenn man Fußball nicht mag



und nicht Journalist im Außen Einsatz ist



Nachtrag: Geht doch, einen adäquaten Antrag gibt es schon, allerdings von einer Opposition die wohl in dieser wichtigen Sache nicht Laut genug ist. Seit über zwei Jahren wird das Thema schon serienmäßig vertagt, ein Grund die restlichen Parteien auch nicht zu wählen. Zitat aus dem Antrag:

§12a Ausweisungspflicht, Kennzeichnung

(1) Die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden und der Polizei sind verpflichtet, sich bei Diensthandlungen auszuweisen.

(2) Auf Verlangen ist die Dienstkarte mit der Dienstnummer auszuhändigen. Im geschlossenen Einsatz stellen die Vorgesetzten das Aushändigen sicher, wenn die besonderen Umstände des Einsatzes ein direktes Aushändigen nicht zulassen.

(3) Bei geschlossenen Einsätzen müssen die Polizeibeamten eine zur Identitätsfeststellung geeignete individuelle Kennung deutlich sicht- und erkennbar an den Uniformen tragen.


Nachtrag 16 September: Und noch ein Video von der Freiheit statt Angst ist aufgetaucht. Bei diesem Video ist zu erkennen, wie jemand der schon im Polizeigriff festsitzt und von weiteren Beamten umringt ist, eine voll ins Kreuz bekommt. Was ihm dann in dem Hauseingang noch alles widerfahren ist, lässt sich vor lauter umstehenden Beamten gar nicht mehr erkennen. Jedenfalls steht damit fest, das es Szenen gab, die mit fug und recht Veranlassung boten, sich nach Namen und Dienstnummern von Beamten zu erkundigen.



Nachtrag 17 September: Der Vorfall mit dem Radfahrer von der anderen Straßenseite aus gefilmt:


Nachtrag 18 September: Kopfschüttel! Jeden Tag ein neues Video von Aktionen, bei denen man Nachfragen muss, was das soll!

Gesichtsschlag Nr. 2 from Gerd Eist on Vimeo.

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