04 August 2009

Grundgesetz in Gefahr? Der alltägliche Verfassungsbruch demonstriert am Beispiel des Thomas Jurk

Heute habe ich was gefunden, das kaum zu glauben und noch weniger zu ertragen ist! Der Spitzenkandidat der SPD zur Landtagswahl, also derjenige der nach Meinung der Partei Ministerpräsident werden soll und dami die Richtlinien der Politik bestimmt, Herr Thomas Jurk, hat in einem Wahl-Chat von freiepresse.de folgendes zum besten gegeben:

Thomas Jurk: ... . Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. ...



WOW! Also der Spitzenkandidat der SPD in Sachsen hält es nicht für nötig, sich nach der Verfassung zu richten. Das alleine ist schon Skandalös. Das das "unmöglich" genau 3 Sekunden dauert, wird im halben Internet dargelegt. Er hat aber darüberhinaus auch noch die Frechheit davon auszugehen, daß das keine negativen Konsequenzen für Ihn oder seine Partei hat, wenn er das einfach mal so locker zugibt.

So ganz unrecht hat er da leider nicht. Das passive Wahlrecht, so was wie der Führerschein für einen Trucker, kann einem Politiker nach geltendem Recht ja nur entzogen werden, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird oder durch einen expliziten Richterspruch bei einigen, genau definierten politischen Straftaten. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kann von Bundesverfassungsgericht auch nur auf Antrag vom Bundestag, der Bundesregierung oder einer Landesregierung aberkannt werden, alles Organisationen die von den Grosskoalitionären hinreichend dominiert werden, das nix anbrennen kann.

Dann wäre da noch die Basis der SPD in Sachsen. Deren Aufgabe, als Mitglieder einer Partei die von sich Behauptet verfassungstreu zu sein, wäre es solche Kandidaten umgehend durch einen Parteiausschluß zu entsorgen. Nur bei der desaströsen demographischen Situation den Spitzenkandidaten wechseln und die eigenen Interessen hinten anstellen? Das ist zugegeben viel verlangt. Zwar könnte irgendwer auf die Idee kommen, eine Partei die solche Kandidaten aufstellt, sein Verfassungswidrig und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet. Aber offiziell kann das vom Bundesverfassungsgericht nur auf Antrag der Bundesregierung, des Bundesrats oder des Bundestages erfolgen. Damit ist dann wieder alles in Butter, weil alle fest in der Hand der Grosskoalitionäre sind. Angesichts dieser Umstände darf man sich eigendlich nicht darüber wundern, das eine erheblich inflationär verlaufende Entwicklung zu beobachten ist, wenn man die Zahl der kassierten Gesetze und Beschlüsse betrachtet.

Der Einzige der hier noch was tun kann ist der Wähler als Souverän des Landes. Allerdings wird die Ausübung des aktiven Wahlrechts alleine nicht reichen. Das haben die Wahlkämpfe der jüngeren Vergangenheit deutlich gezeigt. Vielmehr ist auch das passive Wahlrecht in Anspruch zu nehmen, auch wenn die bürokratischen Hürden hierfür extrem hoch und trickreich sind, wie man am Beispiel der Freien Union gesehn hat. Deshalb sollte man in der Piratenpartei mitmachen, die mit ihrer im Aufbau befindlichen elektronischen Infrastruktur auch ein neues Politikschema an den Start bringt. Denn wenn die Wahlberechtigten versagen bleibt als letzte Option irgendwann nur noch die Notbremse aus Artikel 20, wenn die bis dahin noch funktioniert und sich jemand findet, der den Mut und die Mittel hat sie zu ziehen.

Nachtrag vom 21 August 2009

Daniela Raab, CDU Wen interessiert schon Gewaltenteilung? Quelle: In der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 13.12.2006



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