05 September 2007

Unterschiede zwischen Endlagern für radioaktive Stoffe und toxischer Substanzen

Die Politik Deutschlands zeichnet sich durch einen verhängnisvollen Mangel an naturwissenschaftlichen Hintergrundwissen aus. Ganz besonderes zeigt sich das im Zusammenhang mit den jetzt überall verbreiteten Diskussionen über die Entwicklung des Klimas der Erde.

In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel erwogen, das man CO2 aus Kohlekraftwerke in unterirdischen Lagerstätten unterbringen will, um auf die Atomkraft klimaneutral verzichten zu können.

Dabei verdrängt man allerdings folgendes: Während Atommüll, besonders wenn er durch Wiederaufbereitung von langlebigen Transurane und synthetischen Elementn befreit ist, nach einer begrenzten Zeit nicht mehr gefährlich ist, ist CO2 eine stabile Substanz. Das bedeutet, wenn keine weitere chemischen Reaktionen stattfinden, verbleibt die Substanz für unbegrenzte Zeit in den Poren der Lagerstätte. Nach vielen hundert Millionen Jahren ist von Atommüll nichts mehr da, aber das CO2 ist noch da, und die Kontinente haben sich in dieser Zeit erheblich bewegt.

Es ist also alles andere als Abwegig anzunehmen, das irgendwann der Geist aus der Flasche gelassen wird. Das ist in der Vergangenheit der Erde auch schon des öfteren schon mit Erdgaslagerstätten passiert. So haben zum Beispiel die Amerikaner eine riesige Erdgas- und Erdöllagerstätte eingebühst, weil der Colorado River im Grande Canyon die Lagerstätte aufgeschnitten hat.

Nun ist die Freisetzung riesiger Mengen von CO2 alles andere als Harmlos. CO2 ist schwerer als Luft, und legt sich als todbringender Teppich über die Landschaft. Es gibt Seen die aus vulkanischen Quellen natürliche Weise mit CO2 übersättigt werden, und dieses dann plötzliche, z.B. nach einem Erdstoß, freisetzen, so wie wenn man eine geschüttelte Sprudelflasche öffnet. Der Nyos See tötete am 21. August 1986 auf diese weiße circa 1800 Menschen!

Auch im bereich der Giftmüllentsorgung zeigt sich das gleiche erstaunliche Bild. Es gibt mehrere genehmigte Endlager für hoch toxische chemische Substanzen mit unbegrenzter Lebensdauer. Aber solche für radioaktive Abfälle, also solche die nach einem bekannten Zeitraum harmlos sind, scheitern an einer Lawine von Einsprüchen ein endlose Ergüsse von Berufsbedenkenträger.

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