18 April 2015

Die Bundesregierung wird mit Bomben sicheren Alibis eventuell der Polizei Steine in den Weg legen.

Gerade musste ich lesen, das die Bundesregierung vermutlich plant, bei jeder Transaktion eines Handys die Positionsdaten abzuspeichern. Davon verspricht man sich, ja klar was schon, eine bessere Aufklärung von schweren Straftaten. Das dieses in der Regel nicht funktionieren wird, da sich Kriminelle der Tatsache bewusst sind, ist schon mehr als einmal Thematisiert worden. Treffen könnte diese Maßnahme vermutlich eher die aus einem Impuls handelnden Straftäter. Totschläger und Unfall flüchtige dürften zu den Stammkunden dieser Datenbank werden.

Ich will mich jetzt hier mal mit der Frage auseinandersetzen, wie diese Speicherung zur Entlastung von Verdächtigen führen kann. Jeder der ein Smartphone und eine E-Mail Account hat, wird in Zukunft seinen Aufenthalt lückenlos belegen können. Vorhandene Daten können ja nicht nur zur Belastung, sondern müssen selbstverständlich auch zur Entlastung eines Beschuldigten genutzt werden. Für jeden der Unschuldig verdächtig wird ist das natürlich eine Enorme Entlastung ... es sein denn natürlich er fährt zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort vorbei. Dann wird die VDS wie schon oft Thematisiert schnell zum Riesenproblem.

Was ich aber spannend finde: Ist die Vorastdatenspeicherung in diesem Ausmaß nicht auch eine Einladung an alle, die sich ein Alibi konturieren wollen. Zunächst mal hat jeder so eine Datenspur. Auf die Existenz einer Datenspur hinzuweisen ist also nicht verdächtig, zumal wenn man es verklausuliert macht. "Gestern, Als Erbtante Gertrude die Treppe herunter viel, war ich in XXX. Wenn man dann noch ein Photo oder eine Karte wo man war auf dem Smartphone vorzeigt, ist der Hinweis an die Polizei unmissverständlich - aber so vorgebracht das daraus nichts geschlossen werden kann. Er ein zu perfektes aber exotisches Alibi hat, der erregt damit auch schon immer Verdacht, das da was nicht stimmen könnte. Prüfen die Beamten das nun nach, und das Handy befand sich laut VDS tatsächlich am angegebenen Ort, dann hat man Staatsanwalt schon mal sehr schlechte Karten. Mann müsste neben der Tat auch Beweisen, das das Alibi getürckt ist - jedenfalls solange noch "in dubio pro Reo" gilt.

Wie könnte man ein Solches Alibi erzeugen. Man brauche jemanden oder besser etwas, das mein Smartphone bewegt. Das ist nicht besonderes schwer. Da bietet sich zum Beispiel die Bahn Busse oder LKW an Beispielsweise durch das Fixieren per Magnet. Diese werden im Kreis bewegt, das bedeutet, man kann sein Smartphone dort Verstecken, und es geht auf die Reiße, und kann die Entlastende Spur legen und kann das Smartphone wieder auf picken. Wichtig ist, das der ausgesuchte Nahverkehrs Träger zur Tatzeit so leer oder übervoll ist, das eine Feststellung X war nicht im Zug/Buß nicht sinnvoll möglich ist. Dabei muss natürlich auch dafür gesorgt sein, das Keine Kamera ein Teil des Weges dokumentiert, der als Alibi dienen soll.

Wie sehe jetzt ein solches Konstruiertes Alibi aus? (1) Der Täter tritt eine Reise zu einem Ziel an, bei dem man Typischerweise das Handy aus hat und von niemanden Wahrgenommen wird. Beispielweise zu einem im Voraus gebuchten Kinoabend, bei dem Man den Film schon deutlich vorher inkognito gesehen hat (2) Er versteckt das Handy im Verkehrsträger. (3) Er verlässt diesen ein einer nahen Haltestelle ohne Überwachung. (4a) Das Handy fährt weiter zum Ziel. Dabei kann es oder ein weiteres Gerät obendrein eine Audio oder Video Aufzeichnung fertigen, welche dem Täter das nötige Wissen über sein Alibi verschafft. (4b) Der Täter sucht den Tatort auf (5a) Dass Handy erreicht das Ziel und schaltet sich Beispiel via GPS aus. (5b) Der Täter verübt seine Tat (6a) Das Handy fährt weiter bis zur Endhaltestelle und dann wieder Zurück, aber ohne eine Spur zu legen. (6b) Der Täter kümmert sich um sonstige Spuren. (7a) Auf der Rückfahrt schaltet sich das Handy via GPS wieder an der Haltestelle vor dem Kino ein und beginnt mit der Erzeugung der Rückreisespur sowie der Aufzeichnung der "Gedächtnisinhalte". (7b) Der Täter verlässt den Tatort und begibt sich wieder an den Ort, wo er sein Handy verlassen hat. (8) Der Täter nimmt sein Smartphone wieder an sich und beendet so seine Exkursion. Er muss sich dann noch ansehen, was er auf der Reise erlebt hat und die Digitalen Spuren im Handy neutralisieren und die Kinokarte durch das übliche Abreisen entwerten. Wenn die Tat so ausgeführt wurde, das nicht klar ist ob überhaupt ein Verbrechen vorliegt, dann ist die Sache wasserdicht und wird als Unfall zu den Akten gelegt werden.

So ein Handy als Komplize ist viel Handlicher als ein Mensch. Es zu entsorgen ist keine Straftat, und so ein Handy fällt schnell mal Runter oder in das Klo, das Bad oder die Cola. Man Fragt nach dem Reparatur Preis und stellt den Wirtschaftlichen total schaden Fest.

Natürlich verbleibt der Polizei die Option auf Kommissar Zufall, das Irgendwas nachweisbares Passiert. Aber ein Zeuge, der den Täter am Falschen Ort gesehen hat, wird vermutlich nicht überzeugen. Schon eher eine Überwachungskamera. Es ist jetzt nicht gerade ein Freifahrtschein für Kriminalität, aber eine Interessante neue Option für geschickte Lügner das System mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Und Hollywood wird verbreiten wie es geht, zum Beispiel in einem "Inspektor Colombo" Krimi in dem durch eine eher realitätsferne Kette von Ereignissen die Tat dann doch noch aufgeklärt wird.

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