01 Februar 2013

Ein glorreicher Tag, nach 13380 Tagen könnte man in Deutschland wieder ein Kind bekommen - für mich leider 20 Jahre zu spät

Als der Bundestag am 14. Juni 1976 die Reform des Ehe und Familienrecht beschlossen hat, war mir als 14 Jähriger klar, ich würde keine Kinder haben, es sei denn das sich irgendwas Substanzielle ändern würde. Meine Eltern waren der Meinung, alles heiße Luft, wenn die Richtige kommt, würde es schon passieren. Und so verstrich die Frist von einem Jahr von der ich damals noch nichts wusste, innerhalb derer man ein neues Gesetz vor dem Verfassungsgericht angreifen kann. Aber dazu bin ich zu Konsequent. Nur fünf Frauen hatten überhaupt auch nur eine akademische Chance, mich herumzukriegen. Die Richtige kam, aber es ist nichts passiert.

Warum dieser Fundamentale Entscheidung? Ein Kind zu haben ohne mit seiner Mutter verheiratet zu sein, kam für mich nicht in frage. Der Grund: Ich nicht von der Mutter mit diesem Punkt erpressbar sein. Als lediger Vater konnte man damals, 1992, vergessen, das man ein Kind hat, wenn die Mutter sagt, das sie keinen Kontakt zum Vater haben will. Natürlich abgesehen von dem immer größeren werdenden Loch auf dem eigenen Konto.

Aber auch die Ehe ist damals im Fundament erschüttert worden. Vor der Reform, gab es einen Ehrencodex der einseitig erfüllbar war. Wenn man sich also an bestimmte Regeln hielt, dann war man vor allerlei Ungemach geschützt. Zum einen war es so, das die Ehe nicht gegen den Willen einer Person welche diesen Ehrencodex ein hielt, erst gar nicht geschieden werden konnte. Dieser Tatbestand wurde oft als Grund für die Notwendigkeit der Reform angeführt.

Es wurden Argumentiert: Liebe kann man nicht per Gesetz erzwingen. Den Satz "Was willst du eigentlich erreichen, liebe kann man nicht erzwingen!" den habe ich mit unzählige mal anhören müssen. Worauf es mit ankam ist was ganz anderes. Es geht mir die zivilrechtlichen Folgen. Ob deine Ehe für dich in einem finanziellen Desaster endet, das hat man nicht mehr in der Hand. Bei einer Scheidungsrate von rund 40% könne auch nicht mehr von Schicksalsschlägen gesprochen werden. Vielmehr ist das eine realistische Option auf dem weg zum Regelfall.

Wenn in Bundestagsdebatten mal wieder aus gegebenen Anlass über die Kinderlosigkeit debattiert wird, dann werden immer wieder die diversen Sozialleistungen wie Kindergrippeplätze, CSU Herd Prämie, Kindergeld, Kinderfreibeträge, Mutterschutz und ähnliches dafür ins Feld geführt, dass das Problem kein Regierungsversagen ist. Aber was ist, all das sind nur eine Krümel im Vergleich zu den Kosten einer Scheidung.

Mittlerweile ist es ja noch schlimmer. Die Ehe ist zu einer Sozialleistungsübernahmeerklärung verkommen, das eheliche Treueversprechen wird so behandelt, als ob es eine nichtige Transaktion ist. Denn rechtliche Transaktionen die älteren Transaktionen zu wieder laufen, sind nichtig - es sei den die vorausgehende Transaktion ist nichtig. Wenn nun aber die rechtliche Transaktion von Personen welche sexuelle Dienstleistungen, Dienstleistungen einer Seitensprungpartneragentur, Swingerclubs oder Alibiagentur und vieles Andere unabhängig von Familienstand der Kunden volle Rechtsgültigkeit haben, dann folgt aus der juristischen Systematik nichts anderes, als das das Treueversprechen der Ehe als nichtig gilt.

Aber auch Strafrechtlich ist die Ehe im Gesetz abgeschafft worden. Die Unterscheidung zwischen Sex in einer Beziehung und Vergewaltigung ist extrem schwer. Aus diesem Grund wurde vor tausenden von Jahren das Ritual der Eheschließung erfunden. Die Ehe gibt es in alle möglichen Kulturen ist also vermutlich so alt wie die Sprache selbst, als Wille und Gewalt benannt wurden. Mann und Frau treten vor eine hinreichend große Menge von Menschen und erklären zusammen leben zu wollen und dem zu folge auch Sex miteinander haben zu wollen.

Was macht die Generation der Kampfemanzen? Sie fordern und bekommen einen Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe. Diese Rechtsvorschrift ist, gemessen an dem Ursprünglichen Sinn der Ehe, nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung der Ehe. Nicht falsch verstehen, ich finde es alles andere als Gut, wenn Eheleute ihren Ehepartner vergewaltigen. Aber den Ansatz das zu verhindern ist voll daneben, weil es herausfordert, das forensische Wissenschaftler feststellen können, ob ein Einverständnis vorgelegen hat. Da der Unterschied wischen Sex und Vergewaltigung, solange keine Gewalt verwendet wurde, ist nur im Kopf des betroffenen Menschen zu finden. Insofern kann eine erfolgreiche Beweisführung nur durch DMA in das Gehirn erfolgen. Schon heute kann man aus dem EEG



eines Menschen herausfinden ob er zum Beispiel einen bestimmten Raum schon mal in seinem Leben betreten hat. Viel besser wäre es gewesen, das Vertrauensverhältnis von Eheleuten durch einen Tatbestand "Körperverletzung in der Ehe" so zu schützen wie das eines Bürgers gegenüber einem Polizeibeamten durch den Tatbestand "Körperverletzung im Amt". Das sich ein Ehepartner auch mal keinen Sex wünschen kann hätte man auch durch eine Ehesuspendierung ohne Trennungsabsicht in das Rechtssystem einführen können. Mit diesen Maßnahmen wäre der Charakter der Ehe als Einwilligung in den Geschlechtsverkehr erhalten geblieben.

Ohne Ehe ein Kind aufzuziehen ist erheblich teurer, weil ja bei einer wahrscheinlichen getrennten Fürsorge für das Kind beider Eltern die nötige Infrastruktur vorhalten müssen. Also Dinge wie ein Kinderzimmer, Spielzeug und ähnliches. Trotzdem ist der Heutige schritt ein Wichtiger Punkt. Bin traurig das dieses für mich 20 Jahre zu spät kommt. Würde ich heute ein Kind bekommen, dann wäre ich 70 wenn es volljährig wird. Das ist keine Option mehr, das wäre in meinen Augen moralisch nicht zu vertreten. Aber selbst wenn ich so fit wie ein Turnschuh wäre, das ich mit zutrauen würde, mit 70 einen Teenager zu bändigen, mein Vertrauen in die Gerechtigkeit demokratischer Gesetzgebung in diesem Themenkreis ist für immer zerschossen. Fazit: Game Over.

Nachtrag 03.02: Es wurde in einem Kommentar gesagt, das sein nicht Ok, das Männer im Streitfall ihr Recht vor Gericht vertreten müssten. Ja klar ist das nicht in Ordnung. Aber bisher war es so, das die Frau den Mann per Vetorecht aus dem Sorge recht raus halten konnte, und damit Erpressbar halten konnte. Das geht jetzt so nicht mehr. Wie sich die Rechtspraxis entwickelt wird man sehen. Wenn Männer die eine gewisse Zeit mit der Mutter zusammengelebt haben, das Sorge recht sicher bekommen, dann wäre das nach der Langen zeit endlich wieder eine rechtlich faire Option auf ein Kind. Der entscheidende Fortschritt ist, das es überhaupt eine Möglichkeit gibt.

Natürlich muss als Endziel das Automatische Sorge recht für Mutter und Vater sein, aber das erfordert auch ein Regelung was mit dem Sorge rechten von Raben Vätern passieren soll, die sich aus den Staub machen und dann irgendwann mal Aufschlagen und das Leben von Mutter und Kind durcheinanderbringen wollen ...

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