11 Januar 2013

GEMA outet sich mit juristischer Zensur Forderung als verfassungsfeindliche Organisation und gehört Verboten!

Heute hat die GEMA Farbe bekannt, und fordert nun von YouTube Schadenersatz für die unlizenzierte Nutzung von 1000 Musikwerken. Es geht um einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. Dazu ist die Verwertungsgesellschaft vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt getreten.

Bei dieser Forderung ist ein zentraler Punkt herausragend: Die rechtliche Wertung des Geschäftsmodells von YouTube. Damit Arbeitsteilung in der Informationsgesellschaft möglich ist, hat der Gesetzgeber den Begriff des Hosting Providers geschaffen. Das ist eine natürliche oder juristische Person, die für andere technische Infrastruktur zur Verfügung stellt, in aller Regel als Teil eines Geschäftsmodells.

Diese Hosting Provider haben rechtlich erst mal nichts mit den verbreiteten Inhalten zu tun. Demzufolge sind sie weder Zivilrechtlich noch Strafrechtlich für die Inhalte verantwortlich - die ruht auf den Inhalte anbietenden Nutzern der Infrastruktur. Wenn jemand eine Rechtsverletzung feststellt, so hat sich dieser demzufolge an diesen Anbieter von Inhalten wegen der Rechtsverletzung zu wenden. Das kann aber bei rein virtuellen Angeboten mitunter schwierig sein, aus diesem Grund kann man auch an den Infrastruktur Anbieter herantreten, und eine Sperrung des Inhaltes verlangen.

Würde der Hosting Provider jetzt nicht sperren, würde er sich die Rechtsverletzung seines Kunden zu eigen machen, und wäre zivil und strafrechtlich in der Verantwortung für die Inhalte. Diesen Vorwurf kann man Youtube aber definitiv nicht machen, sie Sperren auf Anforderung ohnehin eher zu viel als zu wenig.

Jetzt aber fordert die GEMA, Youtube als Content-Provider einzustufen. Wie sie darauf kommen, ist absolut nicht nachvollziehbar und nur mit Geldgier und unangemessener Bereicherung zu Verstehen.

Die Forderung Youtube als Content-Provider heißt, die Justiz solle Youtube so behandeln wie z.B. dem Disney Konzern. Diese Leute erstellen Unterhaltungsmaterial als klassischer Inhalte Verleger. Sie erstellen Inhalte selber oder kaufen diese von anderen Parteien, stellen diese zu neuen Werken zusammen, zum Beispiel Filme, und vermarkten diese dann, unter anderem auch mit Hilfe von YouTube



Wie müsste Youtube arbeiten, wenn es ein Inhalte Anbieter wäre? Youtube müsste alle Inhalte die auf seinem System veröffentlicht würden im Vorhinein auf ihre rechtliche Integrität überprüfen. Das heißt, es müsste zunächst mal geprüft werden, ob und wenn ja wo ein Inhalt konform zur lokalen Rechtsordnung ist. Dann müsste Youtube die Rechte an den zu publizieren Inhalt erwerben. Der Preis hierfür muss in freier Verhandlung mit dem Eigentümer getroffen werden, und das ist der Punkt, auf den es der GEMA ankommt - weswegen sie das oben genannte Verfahren angestrengt hat. Erst wenn die Eigentums fragen geklärt wurden, dürfte ein Inhalt online gehen.

Was heißt das für die Nutzer von Youtube? Wenn Sie einen Inhalt, also zum Beispiel eine Rede zu einem politischen Sachverhalt wie diesen



online stellen wollen, dann soll dieser durch Youtube auf rechtliche Konformität geprüft werden. Genau das ist, was Zensur ausmacht. Wikipedia zur Zensur:

Zensur (lateinisch censura) ist ein restriktives Verfahren von in der Regel staatlichen Stellen, um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden. Oftmals wenden insbesondere totalitäre Staaten Zensur an.


Aber was Zensur angeht, bezieht das Grundgesetz ganz eindeutig Stellung:

Artikel 5
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


In einem Satz zusammengefasst: Die GEMA will unter Nutzung ihrer enormen finanziellen Ressourcen vor einem deutschen Organ der Rechtspflege Fakten schaffen, die Ganz klar gegen das Grundgesetz gerichtet sind. Solche Positionen zu etablieren ist aber das klassische Merkmal einer verfassungsfeindlichen Organisation, und diese sind mit Verfassungsrang verboten:

Artikel 9
  1. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  2. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
  3. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.


Wie gefährlich ist die GEMA? Die GEMA verfügt über enorme finanzielle Mittel, die sie potentiell auch zu rechtsmissbräuchlichen Verfahren und sonstigen rechtlichen Transaktionen einzusetzen vermag. Ich habe in diesem Zusammenhang sogar schon selbst üble Erfahrungen gemacht. Zum einen hat eine durch die GEMA verursachte Sperrung von Inhalten zur Nichtverbreitung einer Dokumentation der Verbrechen des Regiemes Ali Abdullah Salih im Jemen. Bei diesem Fall konnte man der GEMA noch zu gute halten, das ihr Rechtsanspruch in der Proxy Ausübung der Rechte des Arabischen Komponisten der verwendeten Trauermusik bei uns gerechtfertigt ist, wenn der Komponist der Nutzung seiner Musick nicht zugestimmt haben sollte. Aber deshalb den Mantel der Zensur über diese Verbrechen zu legen? Die Annahme, das der Komponist nicht einverstanden mit dieser Art der Nutzung seines Werkes zu unterstellen ist zumindest menschlich extrem fragwürdig.

Ganz anderes in einem anderen Fall: Die Forderungen der GEMA führten auch zur Sperrung eines politischen Statement zum mittlerweile gescheiterten ACTA Vertragsentwurf.



Bei diesem Video befindet sich im Hintergrund nur eine zufällige per Synthesizer erzeugte Geräuschkulisse, die ich selbst wegen der vielen Lüfter an meinem Arbeitsplatz erst gar nicht wahrgenommen habe. Dies führte zu einem Match mit Filtern die als Folge von GEMA Forderungen bei Youtube installiert wurden. Die GEMA behauptet zwar diese Sperrung nicht direkt veranlasst zu haben, was Youtube so auch bestätigt hat, aber der Fakt bleibt, das eine rechtswidrige Sperrungen aus GEMA Forderungen ein Werk der politischen Auseinandersetzung mit den politischen Zielen der GEMA betraf.

Jetzt will die GEMA in dem Oben genannten Verfahren und die Einstufung von Youtube als Content Provider auch erreichen, das sie nicht mehr als Verantwortliche für eine Sperrung von Inhalten in der Öffentlichkeit genannt wird. Sie versucht also auch, ihre verfassungsfeindliche Umtriebe nach besten Möglichkeiten vor einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit geheim zu halten.

Fazit: Die GEMA ist eine Brand gefährliche verfassungsfeindliche Organisation, die aus kommerziellen Erwägungen das zentrale Recht der unzensierten freien Rede angreift, und gehört deswegen wie andere Organisationen welche zum Beispiel die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz angreifen, durch den Bundesinnenminister nach §3 Vereinsgesetz verboten und aufgelöst.

Nachtrag: Es wurde eingewendet, jeder und damit natürlich auch die GEMA könne auf Änderungen der Verfassung hinwirken. Ja das Stimmt, tue ich ja auch. Die Sache ist nur die, es dürfen keine Änderungen an der Verfassung durchgeführt werden, die mit der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes in Einklang zu bringen sind. Und damit ist auch das Werben für eine solche Änderung als gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Aktivität zu werden

Artikel 79
  1. Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
  2. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
  3. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


In Artikel 20 wird das Demokratieprinzip festgeschrieben:

Artikel 20
  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Demokratie, ohne die Möglichkeit sich in freier, will heißen unzensiert Rede an die Mitbürger zu wenden, kann nicht Funktionieren. In der Vergangenheit war dafür die Versammlung das relevante Medium, aber das ist sein einigen Jahren in etlichen Staaten nicht mehr der Fall, und das wird in Zukunft immer wichtiger werden.

Auch in der Uno Deklaration der Menschenrechte ist in Artikel 19 entsprechende Interpretation Beschrieben:

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Nachtrag: Es wurde des weiteren eingewendet, das es in Artikel 5 auch steht Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre und er scheint der Meinung zu sein, das sich dieses auch auf die Nichtexistenz von Zensur ausdehnen lässt. Der Satz "Eine Zensur findet nicht statt." ist eine Feststellung und keine Beschreibung eines Rechts. Insoweit richtet sich der zitierte Satz aus Artikel 5 Absatz 2 nicht gegen die Feststellung, das keine Zensur stattfindet.

Nachtrag: Es wurde zum dritten eingewendet, ich würde mir eine Nazikeule schnitzen wollen. Er führt weiter aus, es würde aber um Kohle und sonst um gar nichts gehen. Ich Teile diese Einschätzung, nur ist es nun mal ohne Belang, warum eine Organisation das demokratische System beschädigen will. Wenn ein Konzern die Demokratie abschaffen will, um seine Gewinne zu verbessern, dann ist das genauso Problematisch wie wenn das eine Partei oder Religion aus ideologischen tun will, und zieht dem zufolge auch die gleiche Kaskade von Rechtsfolgen nach sich.

Es ist so, das die "Nazikeule" nicht im Luftleeren Raum schwebt sondern sie hat ein rechtliches Fundament. Dieses Fundament ist aus geschichtlichen Gründen sehr massiv verankert, kann also als feste Größe betrachtet werden kann. Aber auch alles andere was in das Raster passt, kommt auch unter diesen Hammer. Islamismus als Politische Partei zum Beispiel der die Scharia fordert, weil die Scharia mit dem unveräußerlichen Dingen der Verfassung kollidiert. Insoweit ist auch jede Politische Organisation welche die Einführung der Sharia zum Ziel hat prinzipiell Verfassungswidrig, weil unter anderem Frauen in der Scharia nun mal nicht gleich behandelt werden und, noch schlimmer, "ungläubige" fast keine Rechte haben.

Und wenn die GEMA Forderungen erhebt welche eine Einführung einer Zensur anstreben dann stellt sie sich auch unter diesen Hammer der wehrhaften Demokratie, auch wenn es nicht ganz so offensichtlich und allgemein ausdiskutiert ist wie bei den Braunen. Wie schon gesagt, es ist auch unerheblich, das sie diesen Fehler aus purer Geld Gier machen. Es ist auch unerheblich, das die Zensur von einer Privaten Organisation gemacht wird. Die Möglichkeit der freien und unzensierten Rede ist zentrales unveräußerlicher Element demokratischer Prinzipien.

Nachtrag: Es wurde zum vierten Vorgebracht, dass das, was die GEMA fordert, keine Zensur darstellt, sondern die Umsetzung geltender Gesetze. Es wären ja sonst auch Abmahnanwälte Verfassungsfeinde.

Da kann ich nur Sagen, das der Einwender nicht weiß, was Zensur ist. Dabei habe ich extra auf die Definition verlinkt. Der Satz "Eine Zensur findet nicht statt." bedeutet, das keine Vorabkontrolle stattfindet! Es bedeutet nicht Immunität, also das man für Dinge in einer Veröffentlichung die nicht der Verfassung in Einklang zu bringen sind, nicht Belangt werden kann. z.B strafrechtlich vom Staatsanwalt wegen Volksverhetzung (Schutz der Menschenwürde) oder aber auch zivilrechtlich im Wege einer Abmahnung z.B. auch wegen einer Urheberrechtsverletzung. (Schutz des geistigen Eigentums)

Wer die Zensur Ausübt, ob es der Staat ist, eine private Firma aufgrund ihrer technologischen Alleinstellungsmerkmale oder weil es eine Pflicht für ein Testtat definiert werden soll oder wie in vergangenen Jahrhunderten Kirchenvertreter weil sie unter der Decke halten wollen, dass Sie Kinder ficken, ist dabei ohne Belang.

Nachtrag 12.01: Um seine These zu untermauern, brachte die gleiche Quelle vor, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit der Indizierung eine Zensur durchführt.

Aber das ist ein klassisches Eigentor und bestätigt genau meine Sicht der Dinge. Die BPJM wird auch nur nach Veröffentlichung tätig. Das Zensurverbot von Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG bezieht sich insofern lediglich auf eine Vorzensur. In dem Sinne ist auch eine Indizierung erst nach der Veröffentlichung möglich (Nachzensur).

Das bedeutet, wenn man was Jugendgefährdendes erstellt, gestaltest aber seinen Vertrieb so, das keine Jugendliche das Werk in die Finger bekommen, passiert erst mal nichts. Man ist auch nicht verpflichtet, der MPJM irgendwas zum Abnicken vorzulegen. Taucht aber das Werk zum Beispiel an einer Schule auf, wird die Polizei das Werk dort vorlegen, es kommt auf die Liste, und das dient dann als Rechtsgrundlage für Amtsträger um Einzuschreiten. Die Indizierung hat eine Reihe von Rechtsfolgen für den Umgang mit dem Werk, ist aber im übrigen kein Verbot des selben.

Um nochmal die Wichtigkeit der nicht vorhandenen Vorabzensur klar zu machen: Ich selbst habe in meinen Posts mich immer auch gegen die Missbrauchsfälle und vor allem die Behandlung dieser Fälle durch die Kirche gewandt. Aber als mittlerweile Ex Katholik wäre ich nie auf die Idee gekommen, die katholische Kirche als eine Kinderfickersekte zu betrachten.

Jemand anderes hat das aber Getan, und hat sich damit ein recht weites Stück aus den Fenster gelehnt, weil so eine Äußerung schon in Richtung ehrverlezend oder beleidigende Äußerung geht. Prompt hat sich die Kirche auch vor Gericht geweht, hat aber Verloren, weil die Richter in der Anzahl der Fälle und dem Umgang der Kirche genug Grundlage Sachen, das diese Position als Meinung hinreichend durch erwiesene Sachverhalte gerechtfertigt ist.

Wäre die Kirche noch in der Lage gewesen wie im Mittelalter Zensur auszuführen, dann wäre diese Meinung nie Publik geworden, (und gegebenenfalls wäre der der Sie äußern wollte zu einem reinigenden Exorzismus nachdrücklich eingeladen worden).

Gerade in diesen Tagen zeigt sich gerade wiedermal eklatant, wie Recht der Mann hatte. Heute bin ich auch seiner Meinung, die katholische Kirche ist eine Kinderfickersekte die ihre Taten systematisch vertuscht!

Nachtrag 12.01: Als Antwort wird Ausgeführt, das über die Gängige Praxis der USK quasi eine Vorwegzensur zu Stande kommt. Dann wird mit der Publikation bei Zeitungen und deren Kommentar Funktion abgehoben, die auch immer mit Vorwegkontrolle versehen sind. Zu guter Letzt wird auf die Möglichkeit hingewiesen, das eine Verpflichtung YouTube's als Content Provider deshalb keine Zensur darstellen würde, weil es ja alternative bis hin zum eigenen Server gäbe.

Was die Videospiele angeht, hat er Recht. Aber wie dort bereits richtig festgestellt, ist der Gang zur USK freiwillig, und für die Hersteller wegen der Akkreditierung der Stelle und Anerkennung ihrer Urteile halber wertvoll. Wegen der Rechtssicherheit einfach ein Wirtschaftlich relevanter Punkt. Das wenn die Stelle sagt, wir können noch nicht mal sagen das dieses Spiel für 16 Jährige taugt dann die Dinger recht schnell bei der DPJM landen ist irgendwo logisch. Eine unmittelbare Weitergabe war villeicht auch Auflage für die Akkreditierung. Aber das ist alles keine Vorabzensur, sondern rechtlich nur eine finanzielle Absicherung der Massenproduktion. Wenn es die auf die Message ankommt, kann immer der Internet vertrieb auch aus dem Ausland gewählt werden, dann entfallen auch die potentiellen Kosten des Einstampfend von Read Only Datenträgern auf denen z.B. lächerlicher weiße das Blut rot statt grün ist.

Der Vergleich mit den Zeitungen hinkt deshalb, weil die Zeitungen auch so etwas wie ein digitales Hausrecht haben. Die Kommentar Funktionen entspricht dem Leserbrief aus der analogen Welt. Dies als "Zensur" zu werten ist mehr als Grenzwertig. Wäre es nur, wenn nur Zeitungen gedruckte Wörter publizieren könnten oder dürften. Die Tatsache der Vorabkontrolle der Zeitungen ist auch der Grund, warum ich dort nicht kommentiere sondern nur Systeme wie Google+ oder Facebook dafür verwende - obwohl längst nicht jede Meldung dort als Link erscheint.

Wir haben zwar offiziell kein Präzedenzfall System wie UK oder USA, aber von dieser Entscheidung geht Umstände halber doch eine gewaltige Signalwirkung aus. Ich glaube kaum, das andere Plattformen dem Einziehen können, wenn es der GEMA gelänge Youtube wie angestrebt Zwangsweise per Gericht als Content Provider einzustufen.

Die Sache ist aber die: Während es heute unendlich viele Möglichkeiten gibt für wenig bis gar keine Geld Text, Bild und Programmpublikationen zu machen - Angefangen vom Web 2.0 Urvater, dem Usenet(Hier ein Link zu meiner Plattform die ich seit 1996 betreibe), dem wir die Rechtsgestaltung ganz wesentlich mit zu verdanken haben, von Blog Systemen, über einen eigenen Server mit publik Domain Software für Blog Systeme, natives HTML, content Managemant wie Jomla, bis hin zu den vielen Wiki und Reddit Instanzen ... , sieht das bei Videos ganz anderes aus.

Die Gründe sind Mannigfaltig: Da ist zum einen die Content Codierung. Das hickhack und rumgezicke der Hersteller rund um Patente und Formate führt dazu, das man sehr viele Verschiedene Codierungen Vorhalten muss oder on the fly erzeugen muss. Man braucht sehr viele verschiedene Endegeräte, um mit der Qualitätssicherung eine adäquate Reichweite was die Abspielgeräte angeht garantieren zu können.

Des weiteren müssen die ISP auch eine entsprechende geeignetes Routing im Peering zum Video Hosting Anbieter haben, das es überhaupt erlaubt in den Streaming Mode zu gehen. Kleinere Video Anbieter werden da nicht so im Fokus stehen wie Youtube. Download + View ist wegen der dann längeren Gesamtzeit für den Betrachter deutlich weniger Attraktiv, ist eh schon fast ausgestorben. Also auch von daher eine Reichweiten Einschränkung zu einem anderen Anbieter zu gehen. Außer dem: längst nicht jede Plattform bietet an, das der Content auch in andere Seiten eingebunden werden kann, was nochmals die Funktion als Hosting Provider unterstreicht.

Die Alternative mit dem eigenen Server ist wirklich nur was für absolute Experten auf Guru level. Selbst ich, der seit 1996 im Internet tätig ist, ist das kein Spaziergang. Der Wert von Youtube für die Demokratie ist aber gerade der, das jeder dort etwas Publizieren kann ohne viel Fachwissen und Geld. Webcam, Labtop losreden!

Hinzu kommt dann die Suchfunktion, die dafür sorgt, das der Inhalt auch von Interessierten gefunden wird und somit auch zur Kenntnis genommen wird. Ganz wesentlich dabei die automatisiert erzeugten Vorschlagslisten. Auch das ein Punkt, der bei anderen Alternativen im Gegensatz zu Text und Bild erst mal völlig oder fast völlig flach fällt.

Nachtrag 01.02: Die folgede App zeigt eindücklich, wie gross das Problem mit der GEMA ist. Mehr als die hälfte der Top 1000 Videos sind Youtube aus anderen Quellen als Urheberrechtlich relevant bekannt und in sofern gesperrt, weil kein Konsens mit der GEMA


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