16 September 2011

Die rechtliche Willkürlichkeit der Sozialdemokraten Teil 2: Wir machen Urheberschutz - aber nur vor Nichtsozialdemokraten.

Die Abgeordneten in Bundestag müssen sehr oft sehr ausführliche Dinge beschließen. Aus diesem Grund gibt es Ausschüsse, in denen sich die Abgeordneten für Spezialaufgaben organisieren. So gibt es zum Beispiel den Haushaltsausschuss, deren Mitglieder immer wieder mal gerne liebevoll Erbsen-Zähler genannt werden, die den Bundeshaushalt erstellen, den Verteidigungsausschuss, der sich mit den komplexen Fragen der Verteidigungspolitik befasst, und noch viele andere.

Wenn Vorlagen in den entsprechenden Ausschüssen beschlossen wurden, dann kommen Sie ins Plenum, zusammen mit einer Empfehlung für die jeweiligen Parteikollegen. Der Innenausschuss ist derjenige Ausschuss, der sich mit der Rechtsentwicklung und -Pflege rund um das Internet befasst. Wenn also irgendwelche Menschen mit der Rechtslage im Internet auskennen, dann sind es diejenigen, die als Bundestagsabgeordnete im Innenausschuss sitzen, denn das sind diejenigen Menschen, welche die Rechtslage gemacht haben.

Umso erstaunlicher sind die Vorgänge rund um den Sozialdemokratischen Abgeordneten Sebastian Edathy aus besagtem Ausschuss. Dieser hat auf seinem Facebook Profil seine politischen Aussagen mit Photos von Agenturen und anderen Quellen unterlegt. Der Arzt und Fotograf Robert Kah, der sich mit Bildrechten auskennt, sprach, wie die Welt berichtete, Herrn Edathy auf das Urheberrecht an: "Sie nutzen hier eine Reihe von Bildern für Ihre politischen Aktivitäten, die nicht von Ihnen sind. ... Haben Sie eigentlich die Nutzungsrechte … erworben?". Man sollte erwarten, das als Antwort so etwas was kommt, wie "Ja habe ich, Linzenz XY1234...". Oder aber eine Begründung wie "Aufgrund der Schrankenbestimmung XYZ, ...", "Aufgrund des Urteils des Bundes...gerichtshof, Aktenzeichen XYZ ... ". Oder aber, falls jemand in der Hitze des politischen Gefechts einen Fehler gemacht haben sollte, würde man so etwas erwarten wie "Vielen Dank für den Hinweis, ist mir Peinlich, ich werde mich darum Kümmern" obwohl das wirklich schon mehr als Peinlich wäre, für jemand der an der Gestaltung der Rechtslage an vorderster Front mitgearbeitet hat, von 2005 bis 2009 sogar als Ausschussvorsitzender!.

Was aber passiert ist, war schon mehr als erstaunlich "Ich schlage vor, Sie verklagen mich oder lassen mich verklagen.", zumal auch sachverständige Anwälte mein Rechtsauffassung teilen das der Mann 100% recht hat, und somit zur Lizenzgebühr noch zusätzlich Gerichts und Anwaltsgebühren hinzukommen. Ich war schon immer der Meinung, das sich die Abgeordneten viel zu viel Steuergeld in die eigene Tasche stecken, aber jetzt habe ich den Beweis, ist es doch auch Edathy selbst, der dem Geldsegen regelmäßig vertritt. Es sollte wohl versucht werden, jemand mit der unter Ausnutzung der im Volk weit verbreiteten Gerichtsphobie ruhig zu stellen. Aber der Frager hackte keck nach: "Sehen Sie eigentlich einen Unterschied in der Copyrightverletzung durch Textpassagen bei dubild der ganzen We hier:er Erstellung von Promotionen und der Nutzung von Fotos, an denen man keine Rechte hat? ...". Das war für den Herrn Edathy zu viel - Total Blackout: "Sie können mich mal. ... Kreuzweise ... können Sie mich, wie gehabt, mal am Arsch lecken".

Wie Heike Rost auf Journalist Online vermeldet, soll nach Auskunft des Abgeordnetenbüros von Edathy dieser den Facebook Account selber betreuen. Wie Sie weiter feststellt, steht die Unterschrift Edathys sogar unter Gesetzentwürfe zum Urheberrecht. Man kann also definitiv Ausschließen, das Edathy die Rechtslage nicht kennt. Man kann auch Ausschließen, das ein anderen diesen Fehler für ihn gemacht hat, es bleibt demzufolge nur die Annahme, das er verfassungswidrig davon Ausgeht, das die Gesetze gefälligst nur von den anderen Einzuhalten sind. Heute ist Edathy im Rechtsausschuss tätig, der für die Rechtspflege zuständig ist. Da hat man echt den Bock zum Gärtner gemacht, ist doch die Gleichheit vor dem Gesetz ein wesentlicher, im Grundgesetz verankerter, Punkt der Rechtsstaatlichkeit.

Der geneigte Leser wird jetzt vermutlich einwerfen, das ich doch Pirat bin, und für die Abschaffung des Urheberrechts eintrete. Wieso rege ich mich denn dann so auf, wenn jemand sich "piratig" verhält? Zum eine ist es so, das die Piraten das Urheberrecht nicht abschaffen wollen. Viele der Piraten sind wie ich selbst Autoren von Digitalen Werken, und brauchen natürlich die Schutz des Urheberrechts. Es geht um eine Schrankenbestimmung zum Urheberrecht für die rein private Nutzung von Werken. Aber weder die Promotion von Guttenberg noch die politische Arbeit von Herrn Edathy sind eine Private Veranstaltung. Eine Promotion ist die Basis der späteren beruflichen Betätigung und Politik ist Herrn Edathys Hauptberufliche Betätigung.

Warum wollen Piraten die Schrankenbestimmung für die private Nutzung? Zum einen, weil die Durchsetzung des Urheberrechts im privaten Bereich eine Kontrolle über die Verbreitung von Informationen in Privathaushalten erfordern würde. Es gibt kaum etwas, was Demokratie schädlicher sein könnte. Anstatt unliebsame Schriften aufwändig verbrennen zu müssen, reicht ein einfacher Maulklick, wie Amazon eindrucksvoll demonstriert hat. Ein weiterer Grund ist, das in unserem Land der Kaiser durch das Volk als oberster Souverän ersetzt wurde. Der Souverän eines Landes muss sich aber über alle Vorgänge im Land, welche die Allgemeinheit des Landes Betrifft, informieren können. Mit einem Urheberrecht, welches die Private Nutzung umfasst, würde es der Souverän kriminellen, politischen, religiösen und wirtschaftlichen Organisation, auch wenn sich diese gegen die Demokratie wenden, zubilligen, das diese ihre Schriften, Bild und Tonmaterial vor der Kenntnisnahme durch den Souverän schützen dürfen. Das ist so nicht Akzeptabel. Wir Piraten treten auch dafür ein, das vor einer formellen kostenpflichtigen Abmahnung eine informelle Information über eine Rechtsverletzung zu erfolgen hat. Ich habe das hier am Beispiel des Markenrechts Thematisiert. Genau das hat der Bildwerke schaffende hier gemacht. Und für uneinsichtige braucht es zum Rechtsschutz dann den bisher üblichen Rechtsweg, das ist dann auch kein Abmahn Missbrauch mehr. Und Herr Edathy ist, wie man seiner Stellungnahme entnehmen kann, völlig uneinsichtig - so wie sich das liest selbst was einen potentiell möglichen Vorwurf der Beleidigung angeht. Er sieht nur ein, das ihm die Facebook Aktion politisch schadet, und will es deshalb in Zukunft lassen. Er behauptet nur einen Link zum Beispiel auf vermutlich diesen TAZ Artikel gelegt zu haben, um dann, wie die Welt berichtet, süffisant in einer Umfrage zu fragen:
  1. Er lächelt, weil das Foto gestellt ist.
  2. Er lächelt, obwohl das Foto gestellt ist, weil er nicht anders kann.
  3. Die Infusion ermöglicht erst das Lächeln (böse!)
Dumm nur, wenn man einen Link legt, erscheint kein Bild. Soll ein Bild erscheinen, muss man dieses explizit oder über eine App herunterladen und dann wider zu facebook wieder hoch laden. Das ist aber allenfalls als Vorschaubild, auf dem man Details wie die Spritze nicht würde erkennen können, oder Bildzitat rechtens, für das die Voraussetzung aber nicht gegeben ist.

Bleibt noch zu klären, ob Herr Edathy einfach nur ein schwarzes Schaf in der SPD ist, oder ob es eine Grundeinstellung der Sozialdemokraten ist. Dieser bemerkenswerte Vorgang hat das Interesse des Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. erregt. Dieser hat sowohl ein Schreiben an Herrn Edathy als auch an die SPD Fraktion gesendet, passiert ist aber nix, keine Distanzierung, einfach nix. Die SPD hält vom Urheberrecht genauso wenig wie die CSU, die renitent an Guttenberg festhalten wollte, obwohl das rechtlich völlig inakzeptable ist. Es kann also angenommen werden, das die SPD als ganzes hinter dem Verhalten steht, das die Gesetze, zumindest im Fall des Urheberrecht, nur für die anderen gelten!

Es ist festzustellen, das Herr Edathy trotz des Missfallen seines Souveräns für die Vorratsdatenspeicherung eintritt. Er begründet das damit, das Ihm jemand rechtswidrig bei einem Erotik Versandhaus eine Plastikvagina bestellt hat. Natürlich wurde das Versandhaus geschädigt, natürlich müssen die Gesetzeshüter versuchen den Vorfall aufzuklären. Es ist abar so, das bei der Abgabe einer Bestellung typischerweise auch die IP des Absenders gespeichert wird, so das man gar kein Logfile aller Verbindungen braucht, um die Gegenstelle zu finden. Nur wenn es sich um eine Gegenstelle handelt, die als Relais fungiert, wie ein Proxy Server, kann das Sinn machen, wenn dieses Relais denn auch im Bereich des Gesetz liegt. In diesem Fall kann man, durch Auswertung aller Verbindungen unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen, ermitteln, wo die primäre Quelle war. Etwas dünn als Begründung für so eine schwere Einschränkung der Grundrechte aller.

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