09 Juli 2011

Stuttgarter Polizei kündigt in Presseerklärung rechtswidriges Verhalten an ... unglaublich!

Es steht schon in der Verfassung:

Art 8
  1. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  2. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.



Friedlich und ohne Waffen sollen Versammlungen sein. Dieser Gedanke wird auch im Versammlungsrecht fortgesetzt. Träger der Gewalt ist die Polizei. Punkt.

§ 2 (3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.


Da Polizisten zum Selbstschutz, der leider nötig ist weil Polizist einer der gefährlichsten Berufe überhaupt ist, Waffen haben, heißt es weiter unten im Versammlungsgesetz

§ 12 Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben. Es muß ihnen ein angemessener Platz eingeräumt werden.

Während Polizisten in Uniform entsandt, ist das für alle Problemlos nachvollziehbar. Polizisten in zivil die sich nicht zu erkennen geben verhalten sich aus Sicht des Versammlungsleiters, der Ordner und der Demonstranten alleine durch das Tragen einer Waffe scheinbar illegal, so wie jemand der z.B. von einem Kaufhaus eine Erlaubnis erhalten hat, etwas Probe zu stehlen. Daraus ergibt sich, angesichts der guten Möglichkeit in einer Versammlung unterzutauchen, das Recht auf Festnahme durch jedermann:

§ 127 StPO (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.


Insoweit ist es logisch und Richtig, das sich Polizisten sich auf öffentlichen Versammlungen zu erkennen geben müssen, um solche Tumulte wie sie am 19 & 20 Juni in Stuttgart passiert sind, von vornherein zu verhindern. Was das Tragen einer Waffe noch eine scheinbare Straftat, so verhält es sich mit den Sachbeschädigungen durch den Beamten nochmal anderes. Wenn die Bahn die Sachbeschädigung durch den Beamten nicht autorisiert hat, dann ist das eine echte Straftat.

Besonders verwerflich ist, das der Beamte offensichtlich versucht hat Krawalle anzuzetteln. Es gab Zeugenaussagen, die sagten, sie seinen von den Zivilpolizisten zur Ausübung von Straftaten aufgefordert werden. Ob der Polizist dieses darf, bedarf einer gesonderten Abwägung, die restriktiv auszulegen ist. Die direkte Aufforderung ist aber in jedem Fall eine Anstiftung:

§ 26 StGB Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Und jetzt schauen wir uns mal an, was die Polizei höchst selbst offiziell in einer Pressemitteilung veröffentlicht:

Nach derzeitigem Stand gehen wir von einem ruhigen, friedlichen Verlauf aus. Aber auf Grund der Ereignisse vom 20. Juni 2011 kann die Polizei potentiell unfriedliche Entwicklungen nicht ganz ausschließen. Der Einsatz von zivil gekleideten Polizeibeamten, um für die polizeiliche Taktik bedeutende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Straftäter zu ermitteln, sei im Übrigen eine Selbstverständlichkeit, die bei vielen anderen Einsätzen ebenso dazugehöre.


Das ist unterirdisch! Was können die Demonstranten dafür, wenn Zivilpolizisten randalieren und sich natürlich logischerweise dabei nicht als Polizisten zu erkennen geben, was nach Recht und Gesetz ihre Pflicht gewesen wäre!? Und man hält dieses Vorgehen für eine "Selbstverständlichkeit"!!

„Die Stuttgarter Polizei wird bei massiven Störungen und besonders bei Straftaten nicht tatenlos zusehen. Sie ist der Strafverfolgung verpflichtet und duldet keine rechtsfreien Räume. Auch wenn wir an der Deeskalation festhalten, werden wir besonnen und professionell Recht und Gesetz durchsetzen, erforderlichenfalls auch mit unmittelbarem Zwang“

Der absolute Hohn, da müssten Sie erst mal bei den eigenen V-Leuten Anfangen! Warum nur habe ich das Gefühl, das Sie diese nicht gemeint haben?

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