15 Mai 2011

Der Zensus 2011 kommt, "leider" vermutlich ohne Rechtsgrundlage.

Eigentlich wollte ich was zum Völkerrecht und dessen nötige Weiterentwicklung schreiben, statt dessen muss ich mich mit rot-schwarzem Gesetzesmüll herum ärgern. Heute ist ein Schreiben, in dem sich ein Zensus Datensammler ankündigt bei uns aufgeschlagen. Da die Piratenpartei dankenswerterweise herausgefunden hat, das unsere Politischen Freunde im Parlament mal wieder gepuscht haben, habe ich folgendes Schreiben an die Erhebungsstellenleiterin verfasst und per E-Mail versendet:


Sehr verehrte Frau D.

heute war ein Schreiben bezüglich des Zensus 2011 im Briefkasten, in dem ein Termin vorgegeben ist. Eine Recherche bezüglich des Sachverhaltes ergab, das das im Schreiben genannte Gesetz ZensG2011 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichtig ist.

Anlässlich des sogenannten "Schilderdwald Schildbürgerstreich" erläuterten die namhaften Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz und Prof. Michael Brenner für die “AUTO BILD” am 23. April 2010: „Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.“

Bedauerlicherweise haben die Dilettanten von SPD und CDU aus diesem Mega-Desaster offensichtlich nichts gelernt! Jedenfalls tauchen in den von Ihnen zitierten ZensG2011 keinerlei Zitate von Artikeln aus dem Grundgesetz auf. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 müssten sie aber dort zwingend auftauchen, weil das Gesetz zum Zensus 2011 die aus den Grundrechten in Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG resultierende informationelle Selbstbestimmung tangiert, und damit diese Grundrechte einschränkt. Vergleichen sie dazu auch das Urteil um die letzten Volkszählung 1983 des Bundesverfassungsgerichts.

Mir ist sehr wohl bewusst, das ein vergleichbares, möglicherweisse im Fragenkatalog leicht abgewandeltes, Gesetzt verfassungskonform abgefasst werden kann-welchem ich dann auch Folge leisten würde. Nichts desto trotz bin ich der Meinung, dass das vorliegende Gesetzt vom Tag seiner Verkündung an wegen des dargestellten Formfehler ungültig ist, und sich der Gesetzgeber der peinlichen Prozedur unterziehen muss, das Gesetzgebungsverfahren wegen Formfehlern zu wiederholen. In Anbetracht des ansonsten erodierenden Umgangs mit den Grundrechten der Bürger durch SPD und CDU, bin ich nicht bereit, auch noch einem ungültigen Gesetz nachzukommen. Zumal die Pflicht zum Zitat des eingeschränkten Grundrechts genau deshalb in der Verfassung verankert wurde, um eben jenen erodierenden Umgang bewusst zu machen.

Mit der Bitte um Stellungnahme
Hans Carlos Hofmann


Mal schauen wie die Antwort ausfällt. Wer den Brief auch zum Protestieren verwenden will, dem sei hiermit die urheberrechtliche Genehmigung erteilt, das Werk hierfür auch ohne Namensnennung des Autors zu kopieren und zu verändern.

Update 16.5.: Automatisierte Antwort bekommen:

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Zeit vom 05.05. bis zum 23.05.2011 kann Ihre Nachricht unter dieser emailadresse nicht bearbeitet werden.

Für Ihr Anliegen in Sachen Zensus 2011 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachricht an folgende Mailadresse zu richten: zensus2011@xxxxxx.de
Vielen Dank!


Die Erhebungsstellenleiterin ist also während der heißen Phase des Zensus nicht zu erreichen!? Ich finde diese Tatsache passt viel besser zu der von der FDP ausgerufenen spätrömischen Dekadenz. Mal schauen, ob ich eine Antwort von der angegebenen E-Mail Adresse bekomme.

Update 17.5.: Habe noch mal ein Erinnerungs-E-Mail mit einer Frist bis Morgen hinterher geschickt, weil Morgen die Zählerin kommt. Außer der Automatisierten Antwort habe ich keine Reaktion bekommen. :(

Update 18.5.: Habe bis heute 9:00 keine Antwort erhalten. Also habe ich die Sache so gehandhabt, das ich alle Frage beantworte, welche staatlichen Stellen ohnehin bekannt sind oder aber Tatsachen abfragen, welche ich ohnehin hier oder anderswo veröffentlicht habe. Das Ergebnis dieser Vorgabe war durchaus bemerkenswert.

Ich musste feststellen, das ausnahmslos alle Fakten die verpflichtend Abgefragt wurden, den Behörden schon bekannt sind. Insofern könnten alle Statistiken auch von, zugegebenen verschiedenen Behörden, ermittelt werden. Das Einwohnermeldeamt kann zum Beispiel alle demografischen Fragen beantworten. Inklusive der Fragen Menschen mit Migrationshintergrund und aus welchen Ländern Sie stammen, insoweit sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei Menschen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft sind ein Teil der Erkenntnisse auch beim Ausländeramt hinterlegt. Die erste Frage, welche ich gegebenenfalls nicht beantworten wollte, wäre die nach der unehelichen Lebensgemeinschaft gewesen. Da sich diese aber ausschließlich auf solche bezog, die auf einer gemeinsamen Wohnung beruht, ist diese Tatsache dem Einwohnermeldeamt ebenfalls bekannt und fällt unter die Menge der genehmigten Fragen.

Die Fragen nach der Art der Betätigung wiederum sind allesamt beim Finanzamt vorhanden, und müssten gegebenenfalls nur gegen die gewünschten statistischen Kategorien klassifiziert werden. Auch die schon etwas kritischere Frage nach der Mitgliedschaft in einer öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaft liegt im Finanzamt vor, weil ja sonst die Kirchensteuer nicht erhoben werden kann. Die zweite Casus Belli Frage, welche ich definitiv nicht zu beantworten bereit wahr, die nach dem genauen Religionsbekenntnis, wahr zu meinem Erstaunen freiwillig, womit es dann zu gar keiner Kollision mehr kam!

Es gab noch Fragen zu versuchen der Arbeitsaufnahme auf dem Frageboden, die auf mich so nicht zutrafen. Nichts desto trotz, die Antworten auf diese Fragen und deren Statistiken müsste das Arbeitsamt, neu hochdeutsch Jobcenter, problemlos liefern können.

Für meinen Vater habe ich noch die Hausbesitzerdfragebögen in das Internet eingegeben, da dieser den dargestellten Rechtsmakel des Zensusgesetz für sich als nicht so kritisch bewertet hat. Von daher habe ich auch einen Einblick in diese Bögen nehmen können. Auch die Statistiken dieser Daten leisen sich problemlos aus den Information des Bauamtes und des Einwohnermeldeamtes herleiten. Jedes Gebäude im Deutschland wurde von Behörden genehmigt. Zumindest aber eine entsprechende Renovierung. Die Gebäude, die so alt und so unverändert sind, das kein Bauplan im Bauamt liegt, dürften sich an einer Hand pro Stadt abzählen lassen. Folglich müsste bekannt sein, wie viele Wohnungen es wo gibt. Mit den Daten des Einwohnermeldeamt müsste sich errechnen lassen, wie vielen Bewohner es in den unterschiedlichen Klassen von Wohnungen gibt, und in sofern muss man auch Fragen des Wohnungsmarkt ohne Volkszählung angemessen beantworten können. Auch die Frage nach der WC und Duschquote kann das Bauamt ohne Probleme liefern, weil WC's, Badewannen und Duschen seit mindestens 100 Jahren in den Bauplänen verzeichnet sind.

Leute die böswillig falsche Angaben bei den Ämtern machen, wird man vermutlich kaum damit aufspüren können. Bei uns wurde die Volkszählerin, die ein ganz nette war, auf der Terrasse empfangen. Ob da noch wer in der Wohnung war, das hätte Sie nicht mitbekommen. Insofern darf ich ruhigen Gewissens behaupten, das die Volkszählung nichts über illegale Einwanderung aus zusagen vermag. Mein Fazit, er werden hier 710.000.000€ in den Sand gesetzt, die man besser in den Aufbau einer leistungsfähigen und effektive Verwaltung gesteckt hätte, die auch die nötigen Statistiken liefern kann. Dazu müssten keine neuen Daten erhoben werden. Den Verlust an Arbeitszeit der ehrenamtlichen Dienst verpflichteten Volkszähler wurde vermutlich gar nicht mitberechnet. Meine Prämisse, auch solche Fragen beantworten zu wollen, deren Antwort auch Google liefern kann, habe ich gar nicht gebraucht. Die 710.000.000€ sind immerhin 0.03% der 2.090.000.000.000€ Staatsschulden. Solche Summen nicht zu verschleudern, wäre also ein nennenswerter Anfang zum Abbau der Staatsverschuldung.

Auf der anderen Seite wurde nicht erhoben, wie viele Kinder die Menschen haben. Insofern können aus den Daten kaum Schlussfolgerungen auf zukünftige demografischen Entwicklungen getroffen werden. Das ist, bedenkt man die Probleme die unser Staat unbestritten in dem Bereich hat, mehr als grob Fahrlässig! Datensätze zu haben, welche ein qualifizierten Hochrechnung der Erwerbstätigen in 40 Jahren zu haben, wäre für die Rentenversicherung und blümsche Aussagen, a la "Die Rente ist Sicher", mehr als wichtig. Meiner Meinung hat dieser Staat ja ein anerkanntes quantitatives demografisches Problem eines Einwohnerverlustes und darüber hinaus auch noch ein qualitatives demografisches Problem, weil meiner Beobachtung nach Menschen mit Bildung deutlich weniger Kinder haben als solche aus bildungsfernnen Kreisen. Und das kann biologisch nicht gut gehen, wenn man gleichzeitig sicherstellt das die Staatsbürger bestmöglich ausgebildet werden.

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