31 Juli 2009

Wem gehört der Rechner eines Konsumenten?

Sie werden sagen, das sei doch klar, der Rechner gehöre den Konsumenten, den diese haben Sie ja rechtmäßig käuflich Erworben. Aber da haben Sie die Rechnung ohne übereifrige Vertreter des Urheberrechts gemacht. Wenn Sie einen Butler haben, und sie lassen Ihn ein Buch vorlesen, dann ist das Rechtmäßig. Auch nach aussagen jeder Vertreter des Urheberrechts.

Wenn dieser Butler ein Computer ist, dann würde man erwarten, das dieses auch so ist. Aber genau das wird von der Amerikanischen Autorenvereinigung bestritten. Amazon lieferte seine zweite Version des E-Book Reader Kindle mit einer Funktion aus, mit der sich der Nutzer ein Buch auch via Stimmen Synthese vorlesen lassen kann. Das führte postwendend zu einem Protest der Amerikanischen Autorenvereinigung und zu Androhung einer Klage gegen Amazon führte. Bedauerlicherweise ist Amazon eingeknickt und räumt den Autoren nun eine Möglichkeit ein, festzulegen ob die Vorlesefunktion genutzt werden kann. Spätestens wenn Produkte wie Asimo reif für den Massenmarkt sind, wird diese Rechtsauffassung vollends absurd.

Aber auch sonst wird ständig versucht, die Geräte der Konsumenten zu konfiszieren, und sie dem Interessenkreis eines Anbieters zuzurechnen. Hier nochmal ein Beispiel aus der Anfangszeit des E-Commerce im Internet: Wenn sie Offline eine Landkarte nehmen, eine Folie drauflegen, und die Möglichkeiten zur Anfahrt zu Ihrer Geschäft und eine Markierung für Norden auf die Folie zeichnen, wird jeder Urheberrechts Verfechter das für legal erachten. Auch wenn sie diese Folie zusammen mit einer Anweisung wie "Besorgen sie sich eine Karte vom Typ X aus der Stätischen Bibliothek, und legen sie die Folie auf diese Karte, so das die Ecken der übereinander zu liegen kommen" in eine Massenproduktion für Ihre Werbemittel geben, dann wird auch keine Urheberrechtsverletzung festgestellt werden. Dieses Szenario zur Vermeidung von Lizenz Kosten ist also 100% legal, nur nicht nicht sonderlich nützlich als Werbeaufwand, weil der Aufwand den Nutzen doch deutlich übersteigt.

Das selbe geht auch im Internet. Dort kann ich eine Karte von einer öffentlich zugänglichen Quelle als Bild auf eine andere Webseite integrieren, sofern dafür die in der Server Software vorgestellte Einwilligung nicht widerrufen wurde. Auf dieses Bild lässt sich ein transparentes Gif legen, das digitale Analogon zu unserer bedruckten Folie, so das der obige Vorgang plötzlich nur noch Millisekunden dauert und von dem Endbenutzer auch nicht gesondert zur Kenntnis genommen werden muß. Und in dieser Konstellation werden Sie dann recht bald Post von den Herren Urheberrechtsanwälten bekommen! Heutzutage gibt es mehr als genug Quellen im Internet, über die man sowas legal linken kann, oder man Nutz gleich die freie Weltkarte.

Solche fragen sind durchaus von Interesse, und werden in Zukunft immer wichtiger werden. Während heute ein Text nur Vorgelesen wird, so kann man sich Vorstellen, das in Zukunft solche Programme den Text, auch unter Zuhilfenahme von öffentlich Zugänglichen Quellen, Interpretieren, und verschiedene Stimmen für die Verschiedenen Charaktere und den Erzähler verwenden, die auch noch passend gewählt sind, also z.B. alte Frau, junger Mann, Kind, ... . Schon heute sind in Videospiele hervorragende Bild und Tongeneratoren am Werk, welche Bilder und Töne in Studioqualität der durchlebten Spielsituationen erzeugen. Es ist durchaus Bedenkenswert, das es vermutlich in nicht allzu langer Zeit Software geben wird, welche Texte nicht nur Vorliest, sondern diese komplett in ein Audiovisuelles Werk umsetzt. Second Life kann als ein erster Vorläufer eines solchen Produktes gewertet werden, wobei die "texte" von den Nutzern noch recht Computer angepasst erstellt werden müssen. Mit solchen Produkte wird ein maßgeblicher Teil der Urheberrechtsindustrie schlicht obsolet.

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