24 Juni 2009

Sind Piraten Diebe? Die Anwendung der Prinzipien des Urheberrechts im Privaten bereich?

Ein zentraler Vorwurf, welcher in der etablierten Pressenlandschaft implizit erhoben wird, ist der, das die Piratenpartei ein haufen von Dieben geistigen Eigentum sei.

Das Urheberrecht stellt dem Urheber einer Idee die kein patentfähiges Verfahren für die Produktion von irgendwas ist, egal ob diese ein Roman, ein Bild, ein Film, eine Programm, ein Kunstwerk, ... ist, das recht zu bestimmen zur Verfügung, wer dieses Werk nutzen darf und was das Kosten soll. Dies gilt zunächst mal unabhängig davon, ob dieses zu kommerziellen, wissenschaftlichen oder privaten gründen passiert.

Wärend ein Verstoß bei der Nutzung in einer kommerziellen Nutzung recht einfach festzustellen ist, weil ein kommerzieller Erfolg stehts mehr oder weniger öffentliche Werbung für ein Produkt, z.B. eine Kinoaufführung gegen Eintritt, voraussetzt, ist das im Privaten bereich anderes.

Durch die Digitale Technik kann ein Werk beliebig oft repliziert werden. Während Schöpfer von Software durch das Internet eine hervorragende Plattform zu Kontrolle der Nutzung ihrer Werke haben, in dem sie zentrale Teile ihres Werkes schlicht zurückbehalten und diese nur über das Netz zugänglich machen, sieht das bei passiven Inhalten wie Text, Bild, Ton und Film anderes aus. Daran änder auch das DRM und das Verbot Hacktools herzustellen oder zu besitzen nichts, denn es kann ja jederzeit von Ton und Bild in der luft analog ohne DRM aufgezeichnet werden und von da an verlustfrei repliziert werden. Dies ist das Kernproblem in dem sich die Musikindustrie und zunehmend auch die Filmindustrie befindet.
Mit einem Programm wie rsync lassen sich Sammlungen in Minuten abgleichen, was früher Tage oder Wochen gedauert hätte. Jedes Jahr mehr als doppel so große Festplatten und immer bessre Kodierungen tun ein übriges. Ich schätze, das ohne Qualitätsverluste Filme in den nächsten 10 Jahren mindestens um den Faktor 50 kompakter werden, in dem Rahmen wie die Prozessorleistung grösser wird.

Um jetzt das Urheberrecht umzusetzen, ist es also nötig, die exportierten Daten auch im privaten Raum kontrollieren zu können. Das erfordert dann aber die Mitarbeit der Geräte der Bürger, also die Vorinstallation eines Bundestrojaners gepaart mit dem Verbot diesen zu eliminieren. Dieser Bundestrojaner müsste auf verdacht Daten über alle Vorgänge an eine zentrale Sammelstelle schicken, damit sich im nachhinein nachweißen lässt, wo und vom wen wann was kopiert wurde. Alternativ kann auch fordern, das Software so zu gestallten ist selbst erstelltes Material nicht verteilt werden darf.

Das erstere würde massiv in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreifen, das zweite die freie Meinungsäußerung in Video form, welcher in Zukunft wohl eine absolut primäre Rolle zukommt, unmöglich machen. Das sind unveräußerliche Grundrechte unserer Verfassung, kommt beides nicht in Frage.

Auf der anderen Seite Steht das Recht auf Eigentum der Urheber, das natürlich auch Verfassungsrang hat. Aber das Eigentum steht unter dem dem Vorbehalt, das Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Würde seine Durchsetzung zur faktischen Abschaffung zentraler Bürgerrechte führen, so kann dies in keinem Fall mit der Vorgabe, das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, nicht in Einklang gebracht werden.

Internationale Verträge zum Urheberrecht sehen die Möglichkeit vor, dem Urheberrecht schranken aufzuerlegen. So darf man z.B. ohne zu Fragen und Lizenzgebühren abführen, aus Werken zitieren. Das ist z.B. nötig, um überhaupt eine vernünftige politische oder wissenschaftliche Diskussion möglich zu machen.

Die Verträge sehen vor, das die Urheber für diese ungefragte Nutzung ihrer Werke zu entschädigen sind. Das passiert z.B. dadurch, das auf CD'Rohlinge, Drucker und CD'recorder ein Betrag für die Aufteilung unter den Urhebern enthalten ist. Da der öffentlich rechtliche Rundfunk ohnehin abzuwickeln ist, bietet sich an, das die GEZ Zukunft eine Haushalts bezogene Kulturabgabe einsammelt, um eine Kompensation für die freie private Nutzung der geschützten Werke zu finanzieren.

Dieser Eingriff in die Rechte der Urheber wäre in sofern mit der Verfassung und internationalen Verträgen vereinbar. Was den Urhebern verloren geht, ist die Möglichkeit im Privaten Raum den Preis ihres Werkes selbst festzulegen. Das ist aber aus verschiedenen Gründen eine hinnehmbare Einschränkung.

Zum einen ist es historisch gesehen, was Musik angeht, eine Wiederherstellung ursprünglicher Verhältnisse. Vor der industriellen Fertigung von Tonträgern wurden populäre Musikstücke von entsprechend begabten Menschen von Mensch zu Mensch weitergegeben, so wie heute in den P2P Netzen. Nur bei einer Kommerziellen Nutzung, also einer Aufführung des Werkes, wurde ein Obulus an den Schöpfer bezahlt. Heute käme noch eine Entschädigung aus dem Geräte verkauf und der Kultur-GEZ dazu.

Natürlich würde das zu Verschiebungen führen, könnten doch Künstler die im Vergangenen goldenen Zeitalter der Musik und Filmwirtschaft, in dem aus Gründen der Produktionstechnik Gründen nur diese Kopien fertigen konnte, für Ihre Werke jeden Preis erziehlen konnten, dieses nun nicht mehr tun.

Aber ist es ein Verlust, wenn ein Dieter, Herr der Teppichluder, Bohlen sich etwas einschränken muss, oder z.B. eine Amie Winehouse sich nicht mehr mehr Drogentrips leisten kann als sie Laborratten in der Pharmaforschung ausgesetzt sind? Das Gegenteil ist der Fall, denn solche Umtriebe sind nicht mit der Masgabe zu vereinbaren, das Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, bedenkt mann die fatalen Vorbildfunktion der Künstler für die Jugend.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen