Nach der Rechtsprechung bestehen beim Setzen von Links im
Internetangebot zumutbare Prüfungspflichten, deren Verletzung
zu einer Störerhaftung führen kann.
Diese Prüfungspflicht besteht auch für die Veröffentlichung
von Internetadressen (URL), ohne dass diese verlinkt sind.
Eine Überprüfung der von Ihnen in den öffentlichen
Petitionen und Diskussionsforen eingestellten URLs durch die
Moderatoren ist jedoch nicht möglich, so dass die Verwendung
von URLs gänzlich untersagt ist.
Mit solchen Vorstellungen kann man die Fähigkeiten des Internets definitiv nicht nutzen! Klar ist, das Regierende etwas nachjagen, was nicht mehr geht. Sie wollen die Verbreitung von Information kontrollieren können. Mal abgesehen, das die damit in der Geschichte des letzten Jahrhunderts ein unbeschreibliches Desaster auf diese Weiße bewerkstelligt haben, und sie schon deshalb aus moralischen Gründen schon gar nicht danach streben sollten, ist es auch technisch nicht mehr sinnvoll möglich.
Nach Erfindung der Schrift musste im vordigitalen Zeitalter ein Verfasser, der eine Idee seinen Mitmenschen näher bringen wollte, immer eine recht erschöpfende Abhandlung darüber scheiben. Das war nötig, weil der Leser ein Thema im Zusammenhang lesen wollte, und nicht ständig in die Bibliothek rennen wollte. Folglich war es üblich und ist bis heute gesetzlich geregelt, Teile von Werken anderer Autoren passend zur eigenen Abhandlung teilweise, in Ausnahmefällen als Großzitat auch vollständig, mit Quellenangabe zu übernehmen.
Im digitalen Zeitalter der vernetzten Computer hat sich das eklatant geädert, dauert doch der virtuelle Gang in die Bibliothek nur Milisekunden und wird Gegebenenfalls vom eigenen Butler namens PC erledigt. Die Folgen sind tiefgreifend, ist es doch damit auch sinnvoll möglich geworden, minimalistischtische Wissens Happen zu publizieren, und die beteiligten Computer machen daraus mehr als die Summe seiner Teile. Dazu einige Beispiele:
1. Wenn Sie ein Geschäft haben, wollen Sie das Ihre Kunden Sie finden. Dazu müssen sie Ihren Standort in eine Karte eintragen, die von Ihren Kunden genutzt werden kann. Dazu müssen Sie aber erstmal ein Karte der Umgebung herstellen, was mühselig ist. Um denjenigen vor Ausbeutung zu schützen, der eine solche Karte erstellt hat, wurde das Urheberrecht geschaffen. Im vordigitalen Zeitalter müssen also einen Finden, der Ihnen die Erlaubnis gibt, eine vorhandenen Karte zu nutzen, und das wird der sich teuer bezahlen lassen. Wollten sie das Geld sparen, hätten sie noch einen Weg zur Anfahrt auf eine transparente Folie drucken können, zusammen mit einer Anleitung der Form: Besorge dir eine Karte von Falk der Stadt X und lege diese Folie drauf. Das wäre dann auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht, weil ja keine Kopie gefertigt wird.
Wie sieht das jetzt im Internetzeitalter aus: Sollte ein Bild einer geeignete Karte irgendwo öffentlich zugänglich sein, so können sie eine transparentes Gif, das digitale Analogon zur Folie, per Tags von Rechner des Kunden über dieses Bild der Karte legen lassen, und so dem Kunden mit einem Klick den Richtigen Anfahrtweg zeigen, obschon sie die Karte nicht auf ihren Server kopiert haben. (Nebenbei bemerkt, das ist eine Ähnliche Situation wie bei dem Piratebay Prozess, wo auch auf dem Server der Suchmaschine definitiv keine Inhalte der Kläger sind, sondern diese von den Rechnern der Nutzer aus Fragmenten rekonstruiert werden. Gestartet wird das aber durch einen Mausklick auf einen Link auf den PirateBay Server, und am ende ist das Werk auf dem Rechner des Suchenden - es siehr rein äußerlich wie ein gewöhnlicher Download aus) Die Inhabern der Urheberrechte an den Karten wird das nicht Erfreuen, weil sie Ihre Karte im Internet jetzt eigentlich nur wenige male, im Extremfall auch gar nicht mehr, verkaufen können, wenn z.B. eine Gemeindeverwaltung eines Ortes schon eine Karte für Touristen im Internet veröffentlicht. Es werden dann, wenn die Juristen überhaupt den Technischen Zusammenhang verstehen, juristische Hilfskonstruktionen erstellt, wonach versucht wird der Rechner des Websurfers den Anbieter des Inhalts zuzuordnen, um den Kopiervorgang des Abrufes eines veröffentlichten Dokumentes überhaupt angreifen zu können. Auch die Klage Amerikanischer Autoren, eine Vorlesefunktion eines E-Bookreaders z.B. von Amazon würde ihre Aufführungsrechte tangieren geht in diese Richtung. Dabei ist dieses Teil nur eine elektronische Form eines Butler, und hier soll nicht möglich sein, was bei einem Butler legal ist? Was wird denn erst sein, wenn Computer in 20 Jahren a la Holodeck aus Startreck selbständig aus einer Beschreibung eine audio visuelle Präsentation erstellen können, und Filmrechte auch marginal werden? Das Problem mit der Anfahrt ist Mittlerweile durch eine GEO-URL final Erschlagen, denn damit kann die Installierte Software des Nutzers diese Karte selbständig ohne dezidierten Anbieter recherchieren. Mal ganz davon Abgesehn, das clevere Programmierer einen Service erdacht haben, der GPS-Aufzeichnungen zu einer für jedermann frei nutzbare Weltkarte zusammenfügt.
2. Durch Verknüpfungen in intermediärerer Netzwerk Computern wird aus dem Ganzen viel mehr, als das die Summe der Einzelteile. Schauen sie mal die www.wikipedia.de an. Sie werden dort bei fast allen Artikeln auch links in die Artikel anderer Sprachen finden, auch solchen Sprachen, deren Buchstaben sie noch nie gesehen haben. Warum ist das so. Am Anfang standen einige wenige Links, wo der Autors z.B. auf den Artikel in anderen Sprachen verlinkt hat, aus denen der den Artikel übersetzt hat. Weil nun aber das Wissen auf Wikipedia unter die Gnu Lizenz für Dokumention gestellt ist, kann es zusammengefasst und zur Erstellung weiteren Wissens benutzt werden. Wenn Artikel A in Sprach a einen Äquivalenz Hinweis trägt auf den Artikel B in Sprache b, dann muss auch Artikel B in Sprache a einen Äquivalenz Hinweis auf Artikel A in Sprache a tragen. Durch die Transitivität folgt dann, das A Äquivalent zu B und B Äquivalent zu C auch A Äquivalent C folgt. So werden nach und nach diese Links von robots aufgefüllt, die auch Ihre Spur im Autoren log hinterlassen. Dann gibt es die Kategorien, z.B diejenigen aller Sportwagen. Wenn solche Kategorien zwischen den Sprachen verbunden sind, so können z.b. auch deren Elemente vom Computer in anderen Sprachen aufgefüllt werden. So entsteht neben grossen Lexika in unterschiedlichen Sprachen auch eine Ausgezeichnet Datenbasis für zukünftige automatisch Übersetzungsprogramme. Irgendwann wird das System so klever sein, das es Fakten die in einzelnen Sprachen fehlen auch noch automatisch Ergänzt.
Und was tun die Politiker? Das Recht ist so verbogen, das wie der Bundestag als Betreiber des Servers für öffentliche Petitionen richtig feststellt, das es eigentlich juristisch nicht zu vertreten ist, nur einen Link oder auch nur einen Hinweiß auf ein Schlüsselwort für eine Suchmaschine zu hinterlassen. Kein Wunder, ist doch wegen des kleine Welt Phänomens jede verlinkte Seite, und damit auch die Illegalen, nicht wirklich weit entfernt. Und das am Vorabend der nächsten Stufe der Evolution des digitalen Zeitalters. Wurden die erste Generation Web Portale von Hand erstellt (yahoo) und die zweite Generation aus von den Autoren festgelegten Schlüsselworten durch link crouwler (altavista) zusammengestellt, so ist zur Zeit die intelligente Assoziation von Begriffen der Stand der Technik (google). Mit wolfram α steht die nächste Generation unmittelbar vor dem lanch, die Deduktionen durchführen kann. Sie kann selbständige Recherchen Durchführen, anstatt nur wissen zu finden. Da den regierenden Parteien die Visionäre Kompetenz für das digitale Zeitalter mehr oder weniger abgeht, werde ich jedenfalls bei der Europawahl eine Partei wählen, die viele IT-Experten in ihren Reihen hat.