10 Oktober 2007

Die Aktuelle Diskussion um die Arbeitslosenversicherung.

Zur Zeit gibt es eine Debatte um eine vermeidliche Gerechtigkeitslücke bei der Arbeitslosenversicherung. Es geht dabei darum, ob man langjährigen Beschäftigten oder älteren Beschäftigten eine längere Zahlung vom Arbeitslosengeld zusagen soll.

Bei einer reinen Versicherungsleistung wird ein statistisches Risiko in eine feste Zahlung umgewandelt. Das heißt der Kunde bestimmt, was er braucht. Im Falle der Arbeitslosenversicherung wäre das die Länge und Höhe der Zahlung. Ein sogenannter Versicherungsmathematiker berechnet dann das Risiko der Zahlung unter Zuhilfenahme von weiteren Informationen wie Branchen Werten und Vorgeschichte der Vertragsparteien. Jeder kennt es von seiner KFZ Versicherung, den Klassen für den Waagen und Schadensfreiheitsrabatt.

Für Selbständige gibt es was ähnliches, das nennt sich Betriebsausfallversicherungen. Aber beim Arbeitnehmer ist alles schwieriger, weil der Staat bedingt durch den Rechtsanspruch auf soziale Fürsorge, zum Haupt begünstigten der Aktion wird. Jeden Monat eines Arbeitslosen mit Versicherung ist auch einer ohne Fürsorgekosten.

Und so kam es, das neben dem Versicherungsmodell auch eine Sozialismuskomponente enthalten ist. Hier sehe ich den Haupthandlungsbedarf. Es ist doch nicht einzusehen, das ein Unternehmen das in der Lage ist seine Angestellten über Jahre ein sicheres Auskommen zu bieten, soche allementierren muss, die Ihre Leute nur dann und wann beschäftigen und die Kassen anderer belasten, wenn sie mal wieder nichts mit ihren Leuten anfangen können. Das dabei auch der Arbeitnehmer mehr Zahlen müsste, wäre auch kein Fehler, weil dieser doch auch mit reichlich Freizeit davon profitiert, sich von einem Gelegenheitsjob zum nähsten zu schlagen.

Auch gibts es Menschen, für die der Erwerb eines längeren Anspruches mindestens sinnvoll ist. Man denke an jene, die Bauen wollen, insbesondere dann, wenn das Eigenkapital dieser Menschen eher gering ist. Die Arbeiten dann meisten auch auf der eigenen Baustelle mit. Fällt dann später der Job weg und ein Jahr später ist die Versicherung alle, dann fällt das mühevoll gebaute Häuschen einer Zwangsversteigerung zum Opfer, und die Menschen haben de fakto für irgend wenn anderes kostenlos gearbeitet.

Mein Vorschlag: Weg mit der staatlichen, überteuerten und unflexibelen Arbeitslosenversicherung, es gibt eine Pflicht sich privat zu Versichern bei einer Versicherung seines Vertrauens mit Mindestlaufzeit von 6 Monaten und Maximal von 3 Jahren. Auch sollte das gewünschte Niveau der Ausfallleistung für den Arbeitnehmer in einem vernünftigen Bereich zwischen Harz IV und zum Beispiel 80% des Nettoentgeltes wählbar sein, wobei um Beispiel auch Modelle mit dynamischen Auszahlungen möglich sein können, nach dem Motto jeden Monat 3% weniger. Die Kosten sind wie bisher von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu bezahlen. Will der Arbeitnehmer seine Versicherung während einer Anstellung ändern, so kann der das vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung tun. Ein wechsel der Versicherug bindet zum Bespiel 1 Jahr.

Will der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz ändern, so greifen die Änderung in Leistung und Kosten erst nach einer Frist die einem Drittel der neuen Auszahlungsfrist und gelten dann für Mindestens für ein Jahr in Beschäftigung. Der Arbeitgeber muss die Versicherungsnachweise zur Kontrolle zusammen mit der Lohnsteuerabrechnung einreichen.

1 Kommentar:

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