07 September 2007

Kann und soll Wissen oder Wissensbeschaffung strafbar sein?

Nach der Verhaftung der drei islamistischen Terroristen in Deutschland wird gefordert, daß das Absolvieren eines Trainings in einem sogenannten "Terrorcamps" eine Straftat werden soll. Da es bereits den §§ 310 Strafgesetzbuch gibt, handelt es sich eindeutig um die Sanktionierung von Wissenserwerb. Für alle Nichtjuristen hier die Strafnorm:

§ 310 STGB:
Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens

(1) Wer zur Vorbereitung
1. eines bestimmten Unternehmens im Sinne des § 307 Abs. 1 oder des § 309 Abs. 2 oder
2. einer Straftat nach § 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden soll,

Kernbrennstoffe, sonstige radioaktive Stoffe, Sprengstoffe oder die zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Der Besitz von Wissen selber kann nicht mit einer strafrechtlich Sanktion belegt werden, weil dieses ja auch auf einer Unfreiwilligen Erfahrung beruhen kann. Der Beweis des Vorliegens eines bestimmten Wissens kann also nicht die Voraussetzung für eine Verurteilung bilden.

Verbleiben allenfalls Handlungen zum zielgerichteten Erwerb des Wissens. Das wird aber dann eine über alle Masse schwammige Definition! Eine Anfrage bei Google ist zum Beispiel immer eine zielgerichtete Handlung zum Erwerb von Wissen. Folglich würde dann auch die eine Suchanfrage wie "Bauanleitung Briefbombe" eine Straftat darstellen, auch dann, wenn jemand sich Gedanken über eine etwas dickere Briefsendung macht, die er gerade von jemanden bekommen hat, der Ihm gestern noch die Pest an den Hals gewünscht hat.

Außerdem wäre das Verbot des Wissenserwerbes in Bezug auf terroristische Handlungen auch eine erhebliche Aushöhlung des Artikels 20 des Grundgesetzes. Das Ausübung des Recht auf Widerstand setzt Kenntnisse auf dem Gebiet des Terrorismus voraus, weil sich unrechtmäßige, auf Staatsterror gestützte Machthaber typischerweises nur durch Ihre physische Elimination entmachten lassen, insbesondere dann, wenn es eine grössere Gruppe von zu allem entschlossener Anhänger des Regimes gibt.

Bedenkt man den Blutzoll den staatliches Handeln in Deutschland schon gefordert hat, so ist primär Argwohn gegen den Staatsapparat angesagt, zumal bei dessen heutigen technischen Möglichkeiten. Maut brücken, Rasterfahndung, Datenspeicherung auf Vorrat, .... alles Dige für die SS, SA und Gestapobosse ihre Seele verkauft hätten, um sie zu bekommen.

Auf der anderer Seite dieses Häufchen von religiösen Wirrköpfen, die ja schon fast Tragikomisch wirken. Die einen bauen nichtfunktionierenden Schrott, die anderen Drei lassen sich von der Polizei den Sprengstoff klauen. Wie schaffen es diese Leute eigentlich zu Glauben, "Alla sei mit Ihnen" ? Auch der von den meisten Menschen als extrem gelungenen Terroranschlag empfundene 11 September 2001 ist doch eigentlich trotz der vielen Opfer ein Reinfall. Das Flugzeug das das Weiße Haus treffen soll, wird von den Passagieren vom Himmel geholt, Das Flugzeug das das Pentagon zerstören soll und damit die USA militärisch Kopflos zu machen, richtet nur eher marginalen Schaden an, weil das Pentagon während des 2. Weltkrieges mit einer angedachten Folgenutzung als Aktenarchiv extrem stabil und feuerfest gebaut war. Der Angriff auf das "World Trade Center" galt der zivilen Potenz der USA, nur das hier die Terroristen in ihrem religiösen Wahn vom dem etwas großspurigen Namen des Gebäudes haben blenden lassen.

Ich habe nach dem 11 September 2001 für mich selbst mögliche Terrorszenarien entworfen, um festzustellen was möglich ist. Ich brauchte das, weil ich zu einem sehr umfangreichen Anteil in amerikanischen Aktien Investiert war, und einer qualifizierte Entscheidung über Halten oder Verkauf fällen musste. Dabei musste ich feststellen, das die Terroristen in Relation zu den eingesetzten Mitteln einen doch eher nur geringen Schaden verursacht haben. Dei Entscheidung war Halten. Und jetzt, jetzt soll man sich wegen diesen im Grunde Witzfiguren in Zukunft nicht mal angemessen Informieren können?

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