Nun sind die Schweitzer Sozialdemokraten so was wie die bei uns "die Linke", vieles Wollen - nichts können. Noch bevor die Tinte auf dem Papier trocken ist würde die Ingenieure und Investoren beginnen darüber nachzudenken, wie die Steuer minimiert werden kann. Im Fall einer nach der Zahl der Kassen bemessenen Steuer würden also versucht werden, die Zahl der Kassen zu Minimiere. Kleinere Supermärkte mit nur einer oder zwei Kasse würden - wenn sie nicht schon auf der Streichliste sind spätestens dann auf Selbige wandern. Zum Nachteil alter Menschen die nicht mehr Fahren können oder wollen und zum Nachteil der Umwelt. Auch würde man sehr Nachdrücklich bei den Kunden das Bezahlen per Smartphone und NFC durchdrücken, in dem Mann hergeht und die Preise herauf setzt und einen Saftigen NFC Rabatt definiert. Mit Bargeld klimpern kostet Zeit und Zeit ist dann wegen der Steuer bares Geld, so das die schnelle Zahlung mit dem Smartphone unbedingt präferiert werden muss. Der Datenschutz des Bargeld wird Luxus. Nur 2-3% vom Umsatz sind Erlös für das Einzelhandelsunternehmen, da muss man Firmenlenker auf jeden € Achten den man Ausgibt. Fazit: Es führt dazu das einige Supermärkte zumachen, und die anderen mehr Kunden durch eine Kasse schleusen und schon lohnt es sich wieder die Mitbarteiter an die Luft zu setzen wenn es technisch geht.
Wer nicht glaubt will was Ingenieure alles Leisten um Steuern zu vermeiden, der sehe sich den Ottomotor an. Um die Steuer gut berechnen zu Können wurde festgelegt das diese nach Hubraum berechnet wird. Je mehr Leistung aus einem Liter Hubraum geholt werden kann, desto mehr Leistung bekomme ich für die Gleiche Leistung. Waren es beim Benz Patent Motorwagen Nummer eins nur 0.58 kilo Watt/Liter so ist es heute zum Beispiel beim Yamaha YZF-R6 mit 155 kW/l bei einem Saugmotor. In der Formel 1 wurden sogar mit Turboladern und Spezialkraftstoff Werte um 625 kilo Watt/Liter erreicht. Benutzt man eine Lachgasanlage - und ja es gibt eine mit allgemeiner Betriebsgenehmigung - dann kann man noch mal 60% drauflegen. Bezogen auf die Leistung des Gerätes wurde die Steuer also marginalisiert.
Man müsste also die Steuern ständig aktualisieren, und es würde ein Hoffnungsloses Caos Katz und Maus Spiele beginnen. Aber es gibt eine Maßeinheit, mit der man Maschinen einheitlich besteuern kann. Ud das ist die Wertschöpfung. Wenn also ein Produkt oder Zwischenprodukt durch eine Maschine geht und damit eine Wertschöpfung verbunden ist, dann wäre das eine Steuergrundlage für eine Maschinensteuer. Nur diese Steuer gibt es schon, es ist die Umsatzsteuer. Früher wurde sie Mehrwertsteuer genannt, was es meines Erachtens besser Trifft, denn der Unternehmer muss zwar für jeden Euro den er Einnimmt 19¢ zusätzlich für das Finanzamt in Rechnung stelle, nur ist er Befugt jeden € den er für das Finanzamt anderer Unternehmer zahlt vorher abzuziehen. Das nennt sich dann Vorsteuer. Gibt er mehr Aus als er für sein Finanzamt einnimmt - zum Beispiel weil er in einem Monat eine teure Maschine erworben hat, dann bekommt er sogar diese Steuer vom Finanzamt zeitnah zurück.
Wenn ein Unternehmer Arbeitslöhne zahlt, dann sind die Ohne Mehrwehrsteuer. Den Mehrwert den der Arbeitnehmer erbringt muss der Unternehmer versteuern wie den Mehrwert den eine Maschine erbringt. Meine Linke Freunde werden jetzt wohl wieder schreien, dann Lasst uns einen Maschinen MWST Satz definieren der ausreichend hoch ist. Das ist aber auch wieder ein Flachzangen Idee, weil Produkte in einem Unternehmen typischerweise eine Aneinanderreihung von Maschinenellen und Manuellen Schritten durchläuft. Das Problem ist, eine getrennter Steuersatz würde erfordern das immer ein Preisschild auf dem Produkt klebt. Das ist aber erst mal nicht der Fall und kann vom Unternehmer "gestaltet" werden. Beispiel Apple: Nur 40% der Kosten für ein Apple gerät gehen für Hardware drauf. Der Konzern - der um eine günstige Steuerauslegung nie verlege ist - wird Argumentieren: Die Hardware auf der Produktionsstraße ist billig, demzufolge ist der Mehrwert gering ... erst im Manuellen Verkauf wird daraus ... dank der Markenrechte, Software und Patente, ein teuer Apple Rechner. Der Vertrieb erfolgt dann durch Amazon wieder durch Maschinen, aber da ist das meiste Vorsteuer an Apple. Deren Mehrwert ist auch, wie bei anderen Einzelhändlern, extrem gering.
Die Lösung des Problems liegt in der Behandlung von Selbständigen. Die Müssen - obschon sie z.B als Architekt auch nur ihre Arbeitskraft verkaufen - den Mehrwert ihrer Arbeit ermitteln und Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer bezahlen, den ihr "Lohn" ist "Umsatz" (im Fall eines Freiberuflers eines ein Mann Un Unternehmens). Es gibt zwar auch hier eine Art Freigrenze, nur diese Freigrenze. Nur die Funktioniert andere. Der Unternehmer der weniger als 20000€ / Jahr verdient ist ein Kleinunternehmer und der darf Rechnungen Schreiben ohne Umsatzsteuer. Ein Preisvorteil aber nur beim Privatkunden. Außerdem kann er keine Vorsteuer geltend machen, es lohnt sich nur bei Unternehmensideen die auf viel Arbeit und wenig Materialeinsatz basieren. Denn verkauft er an Unternehmen, dann wird Wird für den geleisteten Mehrwert seiner Einkäufe 2 x Mehrwertsteuer fällig. Einmal wenn er das Produkt einkauft, z.B bei Obi und ein Weiteres Mal bei dem Unternehmer der sein Kunde ist, weil seine Leistung ohne Ausgewiesene Umsatzsteuer eben nicht dem Vorsteuerabzug unterliegt. Insofern wird auf dem Mehrwert ein weiteres Mal Umsatzsteuer abgeführt. Ein weiteres Problem ist, das man sich einen Großauftrag einfangen könnte, der einen über die Freigrenze katapultiert, und dann entsteht ein Furchtbares Problem mit dem Übergang weil alle Rechnung ja ohne Steuer ausgewiesen sind.
Alleine das ist schon schlecht. Mann sollte auch als Kleinunternehmer die 19% für Kunden ausweisen dürfen, um auch bei Geschäftskunden keinen Systematischen Nachteil zu Haben und dafür einen Freibetrag haben, für den man die Mehrwertsteuer nicht abführen muss. Will man Vorsteuer geltend machen, dann muss man sich darauf festlegen lassen, die Mehrwertsteuer auch zu Erklären, was man auch jetzt als Kleinunternehmer nicht brauch. Wenn man die Umsatzsteuer als mehr als Wertschöpfungssteuer sieht, so ist nicht einzusehen, warum ein Arbeitnehmer seine Wertschöpfung nicht selber versteuern muss. Das würden dann 19% mehr Geld in der Kasse werden, das Dort auch Verbleiben würde für den Anteil der unter dem Persönlichen Freibetrag von z.B. jetzt 19% * 20000€ / Jahr = 3800 € pro Jahr fällt. Allerdings gibt es ein Haar in der Suppe: Der Staat nimmt, weil dieses Geld von den Unternehmern als Vorsteuer verbucht werden könnte, exakt die Gleiche Summe weniger ein, und Müsste die Mehrwertsteuer entsprechend erhöhen, so das die Preise auch anziehen.
Was ist der Vorteil der Regelung? Man bekommt mit MWST Freibetrag + Satz und EKST Freibetrag + Satz (oder im Moment sind es ja Sätze wegen der Progressiven Besteuerung was bei der Quellenbesteuerung aus mehren Quellen immer eine Problem ist) ein Mittel in die Hand, die Besteuerung der Wertschöpfung sauber zwischen Maschinen und Menschen ausbalancieren. Wer jetzt 100000€ Ausgaben für Angestellte einspart - es ist weit mehr als das Brutto wegen Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung und Arbeitgeberauflagen wie Versicherungen und ähnliches - der kann für 119000€ Maschinen kaufen, denn die 19000€ bekommt er als Vorsteuer direkt vom Finanzamt aufs Konto. Das würde anderes werden. Wer 100000€ bei Menschen einspart, der kann auch nur 100000€ für Maschinen ausgeben, den beides enthält eben Vorsteuer, weil eben beides als "externe" Wertschöpfung gilt. Jetzt ist die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer so gebaut, das eine Erhöhung Formal den Privatmann trifft. Das wäre nach der Umstellung nur mehr Anteilig bei denjenigen so, die Ihre Freigrenze der Mehrwertsteuer auf ihre Arbeit ausgeschöpft haben. Bei allen anderen gibt es bei 1% Mehr MWST auch 1% Mehr Geld. Somit kann dann die Steuerlast damit sukzessive von Einkommen auf Wertschöpfung Sozial verträglich verlagert werden.